Hallo bonnichen,
ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht nur, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalls der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge vorhanden sind.
Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, kann daher nur beurteilt werden, wenn ein konkreter Leistungsfall festgelegt wurde.
Versicherungspflicht tritt in der Rentenversicherung grundsätzlich bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes ein, z. B. für Arbeitnehmer oder bestimmte Selbständige (z. B. Handwerker) oder bei Bezug von Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld).
Eine Versicherungspflicht auf Antrag gibt es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, z. B. für Selbständige, die nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind. Ob Sie unter diese Personenkreise fallen, kann ich aus Ihren Ausführungen nicht entnehmen.
Insgesamt kann gesagt werden, dass ohne genaue Kenntnis Ihres Falles und Ihrer bisher zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten nicht beurteilt werden kann, ob und ggf. wie Sie Ihren Erwerbsminderungsrentenanspruch aufrechterhalten können.
Sie sollten sich daher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung entsprechend beraten lassen.