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Experten-Antwort

Erhöhung Altersrente durch Alg1

von hausherbert05.01.2012 | 22:47
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mir wurde eine EMR wegen BU nach altem Recht zugesprochen. Bin am 15.08.49 geboren. Gleichzeitig bekomme ich Alg1. Die EMR kommt nicht zur Auszahlung da das Bemessungsentgeld für das Alg1 die Hinzuverdienstgrenze übersteigt. Das Bemessungsentgeld beträgt 2990, €. Kann man an Hand dieser Daten berechnen um wieviel € sich meine Altersrente pro Jahr Alg1 Bezug erhöht? Bei der Rentenversicherung hatte ich um eine Rentenauskunft gebeten, auf diesen Aspekt bekam ich folgende Antwort: " Bei der Berechnung konnten wir nicht berücksichtigen, dass Sie weiterhin Arbeitslosengeld beziehen werden. Die Rente erhöht sich daher noch um die hieraus entrichteten Beiträge ". Es wäre für mich schon wichtig einen Betrag zu wissen. Vielen Dank

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hausherbert,

„DarkKnight“ wird nicht zugestimmt. Denn nach § 166 Abs. 1 nr. 2 SGB VI betragen die beitragspflichtigen Einnahmen in der Rentenversicherung nur 80 vom Hundert, des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes. D.h. im vorliegenden Fall sind somit die 2990,- € auf 80 Prozent umzurechnen. Das Ergebnis ist mit 12 Kalendermonaten zu multiplizieren. Als Ergebnis erhalten Sie die beitragpflichtigen Einnahmen, die der Rentenversicherung für ein Jahr ALG 1 Bezug übermittelt werden und dann später auch im Versicherungsverlauf aufgeführt sein sollten. Bitte bedenken Sie aber, dass eventuelle Anpassungen durch die Agentur für Arbeit hierbei nicht berücksichtigt sind. Es kann sich somit nur um eine Prognose handeln.

Die beitragspflichtigen Einnahmen sind dann durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten zu teilen. Im Ergebnis erhalten Sie somit die Ihnen für diesen Zeitraum zustehenden Entgeltpunkte. Diese wiederum mit dem aktuellen Rentenwert von 27,47 € multipliziert ergibt die monatliche Rentenanwartschaft für ein Jahr Arbeitslosengeldbezug.

2990,- € x 80 % = 2392,- €

2392,- € x 12 = 28704,- €

28704,- € : 32446,- € = 0,8847 EP.

0,8847 EP x 27,47 € = 24,30 €

Ein Jahr Arbeitslosengeldbezug steigert Ihre monatlichen abschlagsfreien Rentenanwartschaften also um ca. 24,- €.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hausherbert,

„DarkKnight“ wird nicht zugestimmt. Denn nach § 166 Abs. 1 nr. 2 SGB VI betragen die beitragspflichtigen Einnahmen in der Rentenversicherung nur 80 vom Hundert, des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes. D.h. im vorliegenden Fall sind somit die 2990,- € auf 80 Prozent umzurechnen. Das Ergebnis ist mit 12 Kalendermonaten zu multiplizieren. Als Ergebnis erhalten Sie die beitragpflichtigen Einnahmen, die der Rentenversicherung für ein Jahr ALG 1 Bezug übermittelt werden und dann später auch im Versicherungsverlauf aufgeführt sein sollten. Bitte bedenken Sie aber, dass eventuelle Anpassungen durch die Agentur für Arbeit hierbei nicht berücksichtigt sind. Es kann sich somit nur um eine Prognose handeln.

Die beitragspflichtigen Einnahmen sind dann durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten zu teilen. Im Ergebnis erhalten Sie somit die Ihnen für diesen Zeitraum zustehenden Entgeltpunkte. Diese wiederum mit dem aktuellen Rentenwert von 27,47 € multipliziert ergibt die monatliche Rentenanwartschaft für ein Jahr Arbeitslosengeldbezug.

2990,- € x 80 % = 2392,- €

2392,- € x 12 = 28704,- €

28704,- € : 32446,- € = 0,8847 EP.

0,8847 EP x 27,47 € = 24,30 €

Ein Jahr Arbeitslosengeldbezug steigert Ihre monatlichen abschlagsfreien Rentenanwartschaften also um ca. 24,- €.

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4 Antworten

DarkKnight RVam 06.01.2012 | 06:48
Hallo Hausherbert, ist es wirklich wichtig zu wissen, um wieviel Euro genau sich die Rente durch den ALG 1 Bezug erhöht........?? Zum einen ist der Bezug eh begrenzt und zum anderen kommt dabei nicht wirklich viel raus (schätze ca. 30 Euro).
DarkKnight RVam 06.01.2012 | 14:46
Hallo Experte, ich habe ja auch geschrieben, dass ich geschätzt habe, weil ich nicht rechnen wollte.......da es eh nicht viel ist!!! Und nach der Berechnung ist es ja tatsächlich noch weniger......also noch uninteressanter.....
hausherbertam 06.01.2012 | 15:30
Hallo, wenn man nur eine kleine Rente zu erwarten hat, sind 48,00€ ( bei 24 Monaten Alg1 ) schon eine ganze Menge.
DarkKnight RVam 09.01.2012 | 07:10
Hallo hausherbert, da haben Sie natürlich Recht. Wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass es leider nicht zu ändern ist.
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