Hallo Barbara,
aufgrund der Probeberechnung werden Sie die konkrete Rentenhöhe erfahren, die Sie bei einer Umwandlung in die Altersrente zu erwarten haben.
Evtl. bekommen Sie etwas mehr Rente, weil z.B. nach dem Eintritt der Erwerbsminderung Beiträge gezahlt wurden, sich also insgesamt mehr sog. Entgeltpunkte ergeben als bei der Berechnung der EMR. Nur für die zusätzlich ermittelten Entgeltpunkte wird der sog. Zugangsfaktor dann erstmalig bestimmt.
Es kann auch andere Gründe geben, die Sie bezüglich des Zeitpunktes der Umwandlung in die Altersrente bedenken sollten. Z.B. kann der Zeitpunkt der Umwandlung Einfluss auf den Beginn oder Wegfall einer Betriebsrente oder privaten Rente haben. Evtl. haben Sie auch eine Riesterrente, dann wären Sie allein als Altersrentnerin ab dem folgenden Kalenderjahr nicht mehr unmittelbar förderberechtigt.
Bei einem Beratungsgespräch (ggf. verbunden mit der Antragsaufnahme) in einer Auskunfts- und Beratungsstelle werden diese und ggf. weitere Aspekte besprochen. Bitte bringen Sie die Probeberechnung dafür mit.