Hallo Sally,
wie bereits von Rentenschmied geschrieben wurde, kann hier nur abgewartet werden, wie der ärztliche Dienst der Rentenversicherung entscheidet.
Sollte ein Leistungsfall der Erwerbsminderung vorliegen, so kommt es auf das Datum des Eintritts der Erwerbsminderung an.
Liegt dieser in der Vergangenheit vor Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, so kann keine Erwerbsminderungsrente gewährt werden.
Ist der Leistungsfall der Erwerbsminderung aber erst durch die Verschlimmerung des Gesundheitszustandes eingetreten und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind durch die Pflichtbeiträge aus dem Arbeitslosengeldbezug erfüllt, dann kann eine Erwerbsminderungsrente gewährt werden.