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Experten-Antwort

Erneuter EM Rentenantrag nach Ablehnung vor drei Jahren

von Sally17.12.2019 | 22:54
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9 Antworten

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Hallo liebe Leser, vor drei Jahren wurde eine EM-Rente wegen fehlender Pflichtbeiträge abgelehnt. Danach habe ich ALG 1 bezogen. Nun bin ich mit gleicher Erkrankung, die sich jedoch verschlimmert hat, seit 10 Monaten krankgeschrieben. Die KK hat mich nun aufgefordert einen EM-Rentenantrag zu stellen, da eine Reha in meinem Fall von der DRV abgelehnt wurde. Nach erneuter Begutachtung ist die Umdeutung nun im Gang, ich habe auch kein Dispositionsrecht mehr. Wie sehen die Aussichten nun aus? Wäre eine EM-Rente "trotz" gleicher Erkrankung nun möglich? In meinem Rentenbescheid steht bereits, dass ich im Falle einer Erwerbsminderung eine Rente erhalten würde .... das stand vor drei Jahren nicht darin.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sally,

wie bereits von Rentenschmied geschrieben wurde, kann hier nur abgewartet werden, wie der ärztliche Dienst der Rentenversicherung entscheidet.

Sollte ein Leistungsfall der Erwerbsminderung vorliegen, so kommt es auf das Datum des Eintritts der Erwerbsminderung an.

Liegt dieser in der Vergangenheit vor Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, so kann keine Erwerbsminderungsrente gewährt werden.

Ist der Leistungsfall der Erwerbsminderung aber erst durch die Verschlimmerung des Gesundheitszustandes eingetreten und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind durch die Pflichtbeiträge aus dem Arbeitslosengeldbezug erfüllt, dann kann eine Erwerbsminderungsrente gewährt werden.

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8 Antworten

Siehe hieram 18.12.2019 | 00:20
Sie meinen mit 'Rentenbescheid' vermutlich die 'Renteninformation' (einen Bescheid erhalten Sie erst, wenn Ihnen eine Rente bewilligt wird). Wenn dort unter 'Erwerbsminderungsrente' ein Betrag steht, dürfen Sie davon ausgehen, dass nunmehr die notwendigen Pflichtbeiträge erreicht sind. Der Aufforderung der KK müssen Sie folgen, da Sie sonst den Verlust der Krankengeldzahlung riskieren. Viel Erfolg und alles Gute!
Unsinnam 18.12.2019 | 03:52
Leider verbreitet der User "Siehe hier" immer wieder Unsinn, oder liest die Beiträge nicht richtig und gibt seltsame Tipps. Fakt ist ja wie Sie schreiben, dass Sie der Aufforderung der KK ja schon nachgekommen sind, daher vergessen Sie einfach was Ihnen der User schreibt. Etwas verwirrend ist Ihre Aussage, dass Sie schreiben das die KK zum EM-Rentenantrag aufgefordert hat. Das dürfte die KK nämlich nur dann, wenn Sie ihren Wohnsitz im Ausland haben. So gehe ich davon aus das Sie eine Aufforderung nach §51 SGB V erhalten hatten. Um dann auf Ihre eigentlich Frage zu den Aussichten zu kommen, in Bezug auf gleiche Erkrankung, dass kann hier im Forum kaum jemand beantworten. Hier können Sie erst mal nur das Antragsverfahren abwarten, es "könnte" zu befürchten sein das es nicht so gut für Sie aussieht.
Siehe hieram 18.12.2019 | 05:36
Zitat von Unsinn anzeigenausblenden
Dafür, dass ich den Teil mit der Umdeutung zu schnell gelesen habe, möchte ich mich entschuldigen. Und natürlich müssen Sie dann nicht weiter der KK folgen, es läuft ja schon alles. Bezüglich der Aussichten scheinen lt. Ihrer Renteninformation nun zumindest die Grundvoraussetzungen der Pflichtbeiträge erfüllt zu sein, was bei Ihrem Antrag vor drei Jahren wohl nicht der Fall war. Ob Sie aus sozialmedizinischer Sicht der Gutachter der RV als erwerbsgemindert gelten, kann allerdings nur der Gutachter entscheiden, hier im Forum keiner. Auch kann man hierzu weder in der einen noch in der anderen Richtung ein "könnte" prognostizieren. Alles Gute!
Siehe hieram 18.12.2019 | 06:09
Da stand "Nun bin ich mit gleicher Erkrankung, die sich jedoch verschlimmert hat, seit 10 Monaten krankgeschrieben." Ich bin also nicht alleine ohne Brille :-) Tatsache ist, vorhersagen kann man es nicht, man muss die Entscheidung abwarten.
Unsinnam 18.12.2019 | 07:45
Das "könnte" hatte ich zur Vorsicht dahingehend geschrieben, dass bei "gleicher Erkrankung" (wie geschrieben wurde) wie schon bei der Ablehnung wegen fehlender Pflichtbeiträge, man etwas erwarten könnte, was nicht so gut aussieht. Stichpunkt: Rückwirkende EM
Da stand "Nun bin ich mit gleicher Erkrankung, die sich jedoch verschlimmert hat, seit 10 Monaten krankgeschrieben." Ich bin also nicht alleine ohne Brille :-)
Und? Was wollen Sie uns damit sagen? Das die Wahrscheinlichkeit das eine EM-Rente, bei einem früheren Leistungsfall wenn die Erkrankung die Gleiche ist, abgeleht wird, sehr hoch ist? Dazu kann ich bei Ihnen nichts lesen.
Siehe hieram 18.12.2019 | 08:42
Wenn die Rente bei gleicher Erkrankung seinerzeit mangels Erfüllung der Pflichtbeitragszeiten abgelehnt wurde, bedeutet dies noch nicht, dass sie nun auch abgelehnt wird, wenn denn entsprechend die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Dies können aber weder Sie noch ich beurteilen. Und den "Stichpunkt rückwirkende EM" hatten Sie in Ihrem "könnte"- Satz noch gar nicht erwähnt. Ja, das würde bedeuten, dass dann eventuell der Eintrittsfall bereits rückwirkend in den Zeitraum fällt, in dem die Pflichtbeitragszeiten noch nicht erfüllt waren. Ob die Rente dann grundsätzlich abgelehnt wird, zumal wenn sich der Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlimmert hat, oder ob dann der §99 SGB VI greift, entscheiden andere. Ich gehe davon aus, dass die Fragestellerin über entsprechende ärztliche Unterlagen zur Antragsprüfung verfügt, bzw. diese bei Ihren Ärzten vorliegen. Insofern kann Sie nur weiterhin die Entscheidung über die Antragsumdeutung abwarten.
Rentenschmiedam 18.12.2019 | 08:45
Hallo, die Frage ist doch, ob vor drei Jahren ein Leistungsfall festgestellt worden ist oder ob einfach abgelehnt wurde weil zum Zeitpunkt der Antragstellung und des vom Versicherten angegebenen Zeitpunktes der vermuteten Erwerbsminderung die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren oder schienen. Ist ein Leistungsfall der EM festgestellt worden, muss im jetzt neuen Antragsverfahren entschieden werden, ob ein neuer Leistungsfall eingetreten ist, oder ob der alte weiterhin gilt. Gilt der alte Leistungsfall weiter, gibt`s auch heute keine Rente, weil die Zeit des Alogeld I Bezugs dann nach dem Leistungsfall der EM liegt und sich nicht auswirkt. Man sieht, das Ergebnis des neuen Verfahrens ist abzuwarten, alles ander pure Spekulation. Mit besten Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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