Hallo Herr Meyer, dem Grunde nach, hat Ihr Bekannter Ihnen gute Ratschläge gegeben, wobei man sagen muss, dass es sich hierbei um eine Wette gegen Ihre eigene Gesundheit handelt. Diese zusätzlichen Beiträge werden erst bei einem späteren Versicherungsfall berücksichtigt, welcher die volle Erwerbsminderung, die Erreichung einer Altersgrenze für eine Altersrente als auch der Tod für den Anspruch auf Hinterbliebenenrente sein kann. Durch eine erhöhte Bewertung der Zurechnungszeit bei einer Erwerbsminderungsrente wirken sich die Nachzahlungen bei einer Erwerbsminderungsrente i.d.R. positiver als bei einer späteren Altersrente aus. Lassen Sie sich vor einer Antragstellung auf die Nachzahlung der frw. Beiträge eine Probeberechnung für eine volle Erwerbs- und für eine Altersrente erstellen. Das dürfte dann eine gute Grundlage für eine Entscheidung sein. Ratsam wäre hier auch der Besuch einer Beratungsstelle, wobei diese Probeberechnungen nicht in allen Fällen vor Ort durchgeführt werden können.