Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Errechnung neuer Beitragszeiten?

von Maximilian Meyer18.08.2015 | 00:08
891 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Schönen guten Tag, zur Zeit schaffe ich es noch halbtags zu arbeiten und beziehe eine halbe Erwerbsminderungsrente, wo ich hoffe das es auch so bleibt. Da sich mein Gesundheitszustand immer weiter verschlechtert und es sein kann das ich in fünf Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente bekomme, sagte ein Freund zu mir ich sollte Rentenbeiträge vom 16 bis 17 Lebensjahr nachbezahlen und dies im Höchstbetrag da ich unter 45 Jahre alt bin und so meine Rente aufstocken kann. Er sagte mir das wird sich nicht sofort auswirken, da Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - § 75 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn (2) Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden für 2. freiwillige Beiträge, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt worden sind, Entgeltpunkte nicht ermittelt. Aber er sagte, wenn in fünf Jahren tatsächlich eine volle Erwerbsminderung eintritt kommt ein neuer Leistungsfall im Betracht und dann werden die 2,11 Entgeldpunkte im eingezahlten Höchstbetrag vom 16 bis 17 Lebensjahr mitgerechnet? Stimmt die Information meines Freundes? Oder hat er gefährliches Halbwissen und in falle eines neuen Leistungsfalls bei Verschlechterung der Gesundheit zählen die Beiträge nicht Gruß Max Meyer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Meyer, dem Grunde nach, hat Ihr Bekannter Ihnen gute Ratschläge gegeben, wobei man sagen muss, dass es sich hierbei um eine Wette gegen Ihre eigene Gesundheit handelt. Diese zusätzlichen Beiträge werden erst bei einem späteren Versicherungsfall berücksichtigt, welcher die volle Erwerbsminderung, die Erreichung einer Altersgrenze für eine Altersrente als auch der Tod für den Anspruch auf Hinterbliebenenrente sein kann. Durch eine erhöhte Bewertung der Zurechnungszeit bei einer Erwerbsminderungsrente wirken sich die Nachzahlungen bei einer Erwerbsminderungsrente i.d.R. positiver als bei einer späteren Altersrente aus. Lassen Sie sich vor einer Antragstellung auf die Nachzahlung der frw. Beiträge eine Probeberechnung für eine volle Erwerbs- und für eine Altersrente erstellen. Das dürfte dann eine gute Grundlage für eine Entscheidung sein. Ratsam wäre hier auch der Besuch einer Beratungsstelle, wobei diese Probeberechnungen nicht in allen Fällen vor Ort durchgeführt werden können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Maxam 18.08.2015 | 23:31
Also wenn ich das richtig verstanden habe hat mein Freund recht das von einer halben Erwerbsminderungsrente zu einer vollen Erwerbsminderungsrente der Leistungsfall neu berechnet wird. Und da es sich um einen neuen Fall handelt, zählen die Beiträge
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026