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Experten-Antwort

Errechnung neuer Beitragszeiten?

von Maximilian Meyer18.08.2015 | 00:08
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2 Antworten

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Schönen guten Tag, zur Zeit schaffe ich es noch halbtags zu arbeiten und beziehe eine halbe Erwerbsminderungsrente, wo ich hoffe das es auch so bleibt. Da sich mein Gesundheitszustand immer weiter verschlechtert und es sein kann das ich in fünf Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente bekomme, sagte ein Freund zu mir ich sollte Rentenbeiträge vom 16 bis 17 Lebensjahr nachbezahlen und dies im Höchstbetrag da ich unter 45 Jahre alt bin und so meine Rente aufstocken kann. Er sagte mir das wird sich nicht sofort auswirken, da Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - § 75 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn (2) Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden für 2. freiwillige Beiträge, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt worden sind, Entgeltpunkte nicht ermittelt. Aber er sagte, wenn in fünf Jahren tatsächlich eine volle Erwerbsminderung eintritt kommt ein neuer Leistungsfall im Betracht und dann werden die 2,11 Entgeldpunkte im eingezahlten Höchstbetrag vom 16 bis 17 Lebensjahr mitgerechnet? Stimmt die Information meines Freundes? Oder hat er gefährliches Halbwissen und in falle eines neuen Leistungsfalls bei Verschlechterung der Gesundheit zählen die Beiträge nicht Gruß Max Meyer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Meyer, dem Grunde nach, hat Ihr Bekannter Ihnen gute Ratschläge gegeben, wobei man sagen muss, dass es sich hierbei um eine Wette gegen Ihre eigene Gesundheit handelt. Diese zusätzlichen Beiträge werden erst bei einem späteren Versicherungsfall berücksichtigt, welcher die volle Erwerbsminderung, die Erreichung einer Altersgrenze für eine Altersrente als auch der Tod für den Anspruch auf Hinterbliebenenrente sein kann. Durch eine erhöhte Bewertung der Zurechnungszeit bei einer Erwerbsminderungsrente wirken sich die Nachzahlungen bei einer Erwerbsminderungsrente i.d.R. positiver als bei einer späteren Altersrente aus. Lassen Sie sich vor einer Antragstellung auf die Nachzahlung der frw. Beiträge eine Probeberechnung für eine volle Erwerbs- und für eine Altersrente erstellen. Das dürfte dann eine gute Grundlage für eine Entscheidung sein. Ratsam wäre hier auch der Besuch einer Beratungsstelle, wobei diese Probeberechnungen nicht in allen Fällen vor Ort durchgeführt werden können.

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1 Antworten

Maxam 18.08.2015 | 23:31
Also wenn ich das richtig verstanden habe hat mein Freund recht das von einer halben Erwerbsminderungsrente zu einer vollen Erwerbsminderungsrente der Leistungsfall neu berechnet wird. Und da es sich um einen neuen Fall handelt, zählen die Beiträge
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