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Erwerbsgemindertenrente, ALG I, Krankengeld ?

von Podfalla18.08.2008 | 11:42
1150 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag Forum ! Während dem Krankengeldbezug wurde ein Antrag auf Erwerbsgemindertenrente von einem beim Arbeitsamt gemeldeten erwerbslosen gestellt. Die Aussteuerung bei der GKV erolgt und das Rentenverfahren befindet sich im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht. Was passiert in diesem Fall nach der Aussteuerung bis das Sozialgericht entgültig entschieden ist ? Bekommt der erwerbslose weiterhin bis zur Klärung ALG I ? Was ist wenn der ALG I Anspruch von 12 Monaten bereits verbraucht wurde ? Bekommt der erwerbslose dann auch weiterhin bis zur Klärung ALG I ?

3 Antworten

Rosannaam 18.08.2008 | 12:04
Wenn die Anspruchsdauer auf ALG I beendet ist, muß ALG II beantragt werden. Daran ändert auch ein anhängiges Widerspruchsverfahren nichts.
motouam 18.08.2008 | 12:35
er soll sich um eine Reha bei DRV bemühen, so kann er Übergangsgeld in Anspruch nehmen!
Rosannaam 18.08.2008 | 13:18
Übergangsgeld wird ja nur gezahlt, wenn auch eine Reha-Maßnahme BEWILLIGT wird. Da momentan sowieso ein Widerspruchsverfahren läuft, wird auch in diesem geprüft, ob evtl. zunächst Reha-Maßnahme durchgeführt werden soll. Da hilft auch ein Antrag auf Reha-Maßnahmen nicht weiter.
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