Hallo, Lindemann,
grds. beantragt der landwirtschaftliche Rentenversicherungsträger für Sie keine Leistungen beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger.
Wenn Sie seit Jahren nicht mehr in das System der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt haben, ist es nicht möglich einen Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung zu erhalten, da Sie die sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen) nicht erfüllen.