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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente 2001-2014

von Brummi23.08.2014 | 10:42
3586 Ansichten
27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, gehöre zu den EM-Rentnern mit der "alten" Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr. Wird es hier noch eine Angleichung an die Neuregelung seit 01.07.2014 geben (62. Lebensjahr)? Ich kann diese Ungleichbehandlung nicht verstehen. Sind die Menschen ab 01.07.2014 kranker? Gruss Brummi PS: Bekomme 870 Euro Rente. Besser als nichts.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die sogenannten "Bestandrentner" mit einem Rentenbeginn vor dem 01.07.2014 profitieren nicht von der gesetzlichen Neuregelung durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz.

Gesetzliche Neuregelungen gelten grundsätzlich für Rentner, mit einem Rentenbeginn am dem die gesetzliche Regelung in Kraft tritt.

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26 Antworten

monikapam 23.08.2014 | 11:14
Hallo,es wird keine Angleichung geben,ich selbst bin auch erst seid 2013 Erwerbsgemindert.
monikapam 23.08.2014 | 11:15
Hallo,es wird keine Angleichung geben,ich selbst bin auch erst seid 2013 Erwerbsgemindert.
GroKoam 23.08.2014 | 11:53
Wochenende und die Jammerlappen wachen auf.
von Ingridam 23.08.2014 | 12:56
Maier IIam 23.08.2014 | 14:34
Mein Gott,das wurde doch schon lange vom BVerG bestätigt. Seit es Online Petitionen gibt,werden diese ohne Sinn und Verstand eingesetzt. Zum Glück verlaufen Petitionen fast zu 100 % im Sand. Aber es ist ja so bequem alles vom PC aus zu erledigen.
Maier IIam 23.08.2014 | 14:35
Mein Gott,das wurde doch schon lange vom BVerG bestätigt. Seit es Online Petitionen gibt,werden diese ohne Sinn und Verstand eingesetzt. Zum Glück verlaufen Petitionen fast zu 100 % im Sand. Aber es ist ja so bequem alles vom PC aus zu erledigen.
von Ingridam 23.08.2014 | 15:39
Hallo Herz1952, warum steht in den Meinungen, wo sie von verschiedenen Institutionen und Prof. eingeholt haben, dass die Rentenabschläge dringend abgeschafft werden müssen. Warum werden Experten von der Regierung bezahlt und den Empfehlungen folgen sie dann nicht? Gruß
Herz1952am 23.08.2014 | 14:57
Hallo Brummi, Hallo Ingrid, ich habe es schon mehrfach erwähnt, von welchen Überlegungen das Ministerium für Arbeit und Soziales ausgeht. Ich weis es selbst nicht mehr, wo das steht, deshalb hier nochmal eine Wiederholung. Bei einem Telefongespräch mit einer offensichtlich ehrlichen Mitarbeiterin des o.g. Ministeriums wurde mir erklärt, dass für die zukünftigen (!) EM-Rentner unbedingt etwas getan werden musste. Viele haben noch eine lange Lebensarbeitszeit vor sich. In Zukunft ergäbe es für diesen Personenkreis eine relativ hohes Risiko für Arbeitslosigkeit und ALG II. Dadurch würde im EM-Fall in de Mehrzahl der Fälle eine Rente unterhalb des Existenzminimums. Ich fand, das war mal eine Ehrliche Antwort und keine Lüge nach dem Motto: "Jeder kann, wenn er nur will." Na gut. Schade ist halt, dass auch wir Bestandsrentner in Zukunft davon "profitieren" dass durch die Rentenänderung keine hohen Steigerungen zu erwarten sind. Besonders betroffen sind die EM-Rentner in den genannten Jahren. Aber was ist schon gerecht oder ungerecht (Petition). Was ist mit denen, die ihr ganzes volles Arbeitsleben hart gearbeitet haben und von Ihrer Rente "keinen roten Ratz" sehen, weil sie sich "plötzlich und unerwartet" in den totalen Ruhestand verabschiedet haben, bzw. die schon früher gestorben sind? Eine "Gedenkminute" ist wohl nicht zu lange dafür.(ohne Zynismus!). Unser "Spaßvogel GroKo" ist vielleicht eine kleiner "Schrauben-Würth", der im Interview seinen Reichtum mit 7 oder 8 Mrd. € angab. Er weis es halt nicht genau und 300 Mio mehr oder weniger sei ihm nicht wichtig. GroKo, auch wenn Du die Beträge durch 1000 teilen mußt, nimm unser "Jammern" doch nicht so Ernst und lach Dir ins "Fäustchen". Wir jammern doch nicht, wir reden (schreiben) ja nur, Gelle. Herz1952
Herz1952am 23.08.2014 | 15:03
Hallo Monikap, die Begrüßung galt auch Dir, was ich jetzt nachgeholt habe. Herz1952
Onkel Ottoam 23.08.2014 | 16:11
" Die Kürzung des Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI in der ab dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000 (BGBl I S. 1827) ist mit dem Grundgesetz vereinbar, auch wenn der Rentenbezug vor der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt. " BVerfG · Beschluss vom 11. Januar 2011 · Az. 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09 Was soll dagegen eine Petition bewirken ?
Albert S.am 23.08.2014 | 16:36
Ja, was ist gerecht bezw. ungerecht. Der 40 J. alte EMR bekommt Aufrechnung als würde er bis 60 J. arbeiten, dann erst 10,8% Abschlag, ist doch alles so OK. Wollen sie dieser Person die gleiche Rente geben, als der wo noch 20 J. am Betonmischer steht?, was ist gerecht. Manche 40 J. alte EMR , in den letzten Jahren sehr gut verdient, bekommen ja oft höhere Renten, als die wo ewig schuften. Für viele ist dieser Abschlag bei niedrig Rente ungerecht, meine Meinung ist im gesammten gesehen ist dieser Abschlag OK. Möchte noch sagen, ich komme auf 48 Beitragsj. und auch nur inkl. Betriebsrente auf 2000 Brutto.
von Ingridam 23.08.2014 | 16:50
Hallo Albert, wer aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheiden muss, der darf nicht bestraft werden. Solidargemeinschaft nennt sich das. Sei froh, wenn Du gesund bist. Viele würden gerne arbeiten, können aber nicht mehr.
Onkel Ottoam 23.08.2014 | 17:21
Wie jede Versicherungsleistung richtet sich auch die Rentenversicherung danach,wieviele Beiträge gezahlt wurden. Wer mehr Rente möchte,muss sich eben zusätzlich absichern,dazu gibt es BU-Versicherungen.
Herz1952am 23.08.2014 | 21:26
Hallo Ingrid, das sind halt nur Empfehlungen, an die sich Regierungen nicht halten müssen. Mit Deinem Beitrag @Albert kann ich nur voll zustimmen. Allerdings, wer hätte mich noch genommen mit 52 und Insolvenz der Firma? Ein Zimmernachbar im Krankenhaus mit meinem Beruf und nur mit einem kleinen Herzproblem hat 200 Bewerbungen geschrieben und zum Schluss 5 Vorstellungsgespräche gehabt. Zum Schluss war er bei 2 Unternehmen in der engeren Auswahl. Dann habe ich leider nichts mehr von ihm gehört. Ihm hatte ein Unternehmen gekündigt bei dem er die ganze Buchhaltung organisiert hatte. Diese wurde nach Rumänien ausgelagert und er bekam die Kündigung. Ich wollte mich eigentlich damals auch bewerben bei dieser Firma, jedoch waren gute Englischkenntnisse gefordert. Da traute ich mich nicht mehr "because my knowledg in english was not so 'besonders'". @Onkel Otto, eigentlich sind Petitionen dafür da, dass der Gesetzgeber ein Gesetz noch abmildern kann. Aber auch das Bundesverfassungsgericht halte ich nicht für unfehlbar, vor allem können die Richter sich auch nicht in Bürger versetzen, die nur ein Zehntel von ihrem Gehalt haben. Ursprünglich sollte eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. EM-Rente so stellen, als hätten diese Personen bis zur Regelaltersrente arbeiten können (Anmerkung: Ohne Gewähr). Vergiss die Privaten Versicherungen, falls man die sich überhaupt leisten kann. Die Vertragsbedingen sind ungefähr so glatt wie Haifischzähne. Mein Wort zum Sonntag: Ich für meinen Teil vertraue weder Krankenkassen, dem Institut für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, dem GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss), zuständig für Bewertung von Arzneien und Festlegung von Arzneimittelfestbeträgen unter Führung des Spitzenverbandes der Krankenkassen. Patientenvertreter haben dort auch nichts zu melden, haben aber auch von den meisten Erkrankungen keine Ahnung. Seit gestern sehe ich auch bei meiner Bausparkasse nur "wüstes Rot". So "studiere" ich einfach noch Medizin (aus Ärztezeitungen - Schmalspur wegen "english not so good"). Jetzt kommt auch noch Rechtsverdrehung auf mich zu. Sage bloß noch einer "Rentner haben Zeit". Schönen Sonntag Herz1952
Rentenzombieam 24.08.2014 | 17:27
Hahaha, Heulbojen und Jammerlappen, die mit nix zufrieden sein können. Verdient euch was hinzu mit Müllsammeln
Albert S.am 24.08.2014 | 21:51
Toll das haben Sie prima geschrieben.
Herz1952am 24.08.2014 | 20:59
Hallo Rentenzombie, Lass Dir doch bitte nicht soviel Drogen verabreichen, damit Du wieder wach wirst. Oder kann man auch Zombies - wie bei Vampiren - einen Holzpflock durch das Herz treiben? Übrigens: Es gibt keinen Müll, das sind Wertstoffe und entweder Eigentum dessen, der sie bis zur Bereitstellung für den "Wertstoffunternehmer" gelagert hat. Ab diesem Zeitpunkt sind sie Eigentum des Unternehmers und mitnehmen durch andere nennt man Diebstahl. Ob das auch für Zombies gilt, bin ich mir nicht ganz sicher, zumindest sind sie schuldunfähig. Da fällt mir ein, ich ginge auch als Zombie durch. Offene Beine habe ich schon, die Unterschenkel sehen o.k. besser sahen so aus als hätte ich keine Haut mehr dran. Da denke ich nicht mal mehr an Flaschen sammeln. Wenn wir uns mal auf dem Friedhof treffen und Du meine körperlichen Gebrechen siehst, fragst Du Dich bestimmt, wieso ich noch mal nach Hause will, lohnt doch nicht. Nix für ungut, Rentenzombie (geiler Name), und noch einen schönen Restsonntag. Herz 1952
Hans Plastam 24.08.2014 | 22:11
dies ist politisch gewollt. siehe unter:https://www.openpetition.de/petition/blog/aschaffung-der-ungerec…
Mein Gott,das wurde doch schon lange vom BVerG bestätigt. Seit es Online Petitionen gibt,werden diese ohne Sinn und Verstand eingesetzt. Zum Glück verlaufen Petitionen fast zu 100 % im Sand. Aber es ist ja so bequem alles vom PC aus zu erledigen.
Ich finde die Richter und die Rechtssprechung reden den Politikern nach dem Munde. von wegen Unabhängigkeit der Judikative oder wie der Flötz heißt. Recht ist, was die öffentlichen Kassen füllt, sagen selbst Kenner der Materie. im Grunde brauchen wir kein BGB oder Sozialgesetzbuch mehr. Die Richter legen die Gesetze immer so aus, daß es den Politikern in den Kram paßt. Schönen Sonntag noch,
Rentenzombieam 24.08.2014 | 22:32
Zitat von Hans Plast anzeigenausblenden
Mein Gott,das wurde doch schon lange vom BVerG bestätigt. Seit es Online Petitionen gibt,werden diese ohne Sinn und Verstand eingesetzt. Zum Glück verlaufen Petitionen fast zu 100 % im Sand. Aber es ist ja so bequem alles vom PC aus zu erledigen.
Ich finde die Richter und die Rechtssprechung reden den Politikern nach dem Munde. von wegen Unabhängigkeit der Judikative oder wie der Flötz heißt. Recht ist, was die öffentlichen Kassen füllt, sagen selbst Kenner der Materie. im Grunde brauchen wir kein BGB oder Sozialgesetzbuch mehr. Die Richter legen die Gesetze immer so aus, daß es den Politikern in den Kram paßt. Schönen Sonntag noch,
Ich ziehe meinen Hut - Du hast es erkannt! In Deutschland gibt es Gesetze - aber kein Recht!
Katja1am 25.08.2014 | 13:55
Da können Sie aber froh seinm dass Sie nur zu den "alten" EM-Rentnern gehören. Die "nochäteren" Rentner hatten nur eine Zurechnungszeit von 1/3 der Zeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr Und die "ganz alten" Rentner nur eine Zurechnugszeit bis zum 55. Lebensjahr. Katja
mamamiaam 25.08.2014 | 16:06
Halloo, die Rentner im Osten dürfen auch schon lange Zeit weniger Essen. Weiß das gehört nicht zum Forum, aber mich ärgern diese Ungleichbehandlungen auch.
STEPPENWOLFam 25.08.2014 | 19:54
Werden Sie tatsächlich schlechter behandelt? Wegen Ihnen wurde doch der ganze Rententopf geplündert! Sorry ......aber der Osten hätte über bezahlt werden müssen und nicht über einen Rententopf der nicht für Sie vorgesehen war! Sie können nichts dafür und Ihre Rente steht Ihnen auch zu nur benachteiligt werden Sie sicherlich nicht!
Rentenzombieam 25.08.2014 | 21:41
Zitat von STEPPENWOLF anzeigenausblenden
Halloo, die Rentner im Osten dürfen auch schon lange Zeit weniger Essen. Weiß das gehört nicht zum Forum, aber mich ärgern diese Ungleichbehandlungen auch.
Werden Sie tatsächlich schlechter behandelt? Wegen Ihnen wurde doch der ganze Rententopf geplündert! Sorry ......aber der Osten hätte über bezahlt werden müssen
ja über was denn - deinen Sparstrumpf vielleicht? Los Steppi, geh und heul´ den Mond an!
Armin Jägeram 26.08.2014 | 10:26
Eine Petition bewirkt vielleicht nichts, aber warum zieht denn keiner vor den Europäischen Gerichtshof? Das Bundesverfassungsgericht ist doch nicht das Ende der Fahnenstange!
Herz1952am 26.08.2014 | 13:25
Hallo Katja1, Es waren 2/3 Zurechnungszeit zwischen 55. und 60. Jahr. Nach altem Recht wär meine Rente ca. 50,-- € höher als bei Hochrechnung auf 60 J. minus Abschlag (10,8%), Gruß Herz1952
egalam 27.08.2014 | 11:59
Wenn (noch) ein Privatversicherer versichern mag, ja. Ansonsten eher Ende im Gelände. Und wie ist das doch gleich mit EM? Genau, entweder wurde man im Laufe des Lebens krank oder irgendwas steckt schon seit Geburt drin. Und wenn's ans Eingemachte geht: Wurde auch wirklich jede Vorerkrankung in dem blöden Formular genannt? Ich weiß, hilft ggf. 'ne neun Millimeter... Soweit muss es aber nicht kommen: Zum Glück gibt's die DRV! Die privaten BU-Versicherer können mir den Buckel runterrutschen, wenn's drauf ankommt, diskutieren die sowieso erstmal. Ende immer offen.
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