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Erwerbsminderungsrente

von Merlin21.04.2008 | 19:39
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2 Antworten

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Guten Abend: Meine Daten:bin am 24.06.1949 geboren. meine Pflichtbeitragszeit ist von 01.04.63 bis 02.08.96.Nach Schließung der Firma eine Arbeitslosigkeit von 24 Monaten blieb ich zuhause und pflegte meinen Vater 6Monate mit Plichtbeiträgen für Pflegetätigkeit(AFG).Danach hatte ich noch eine Geringfügige Versicherungsfreie Beschäftigung (DEÜV) bis28.02.05.Da ich Mittlerweile einen Herzinfakt und andere gesundheitliche Probleme habe wurde mein Antrag auf Schwerbehinderung mit 50% EM bewilligt. Meine Frage: Habe ich die Vorraussetzung erfüllt um mit 60 eine EM Rente mit 10,8% Abzug zu erhalten oder werden mir 18% abgezogen Vielen Dank für ihre Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Merlin, den Ausführungen von Wolfgang Amadeus ist zuzustimmen. Ich empfehle Ihnen, bei Ihrem Rententräger eine Rentenauskunft anzufordern - daraus können Sie erkennen, welche Wartezeiten Sie erfüllt haben und welche Abschläge für Sie bei den einzelnen Rentenarten maßgebend sind.

1 Antworten

Wolfgang Amadeusam 21.04.2008 | 20:11
Hallo Merlin, nach Deinen Schilderungen müßtest Du eigentlich die 35 Versicherungsjahre erfüllt haben (darauf kommt es nämlich an). Ist es so, dann kannst Du mit 60 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen mit 10,8 % Abschlag. Warst Du am 16.11.2000 bereits schwerbehindert, was vermutlich nach Deinen Schilderungen nicht der Fall ist, könntest Du die Altersrente mit 60 sogar abschlagsfrei bekommen.
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