Hallo Max,
die Dauer einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Feststellung einer Erwerbsminderung. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind hingegen dann erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, liegt ggf. eine teilweise oder eine voll Erwerbsminderung vor. Die Feststellung ob eine Erwerbsminderung vorliegt, trifft der zuständige Rentenversicherungsträger anhand von medizinischen Unterlagen und Gutachten.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten Sie auch in der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=1
herunterladen können.