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Erwerbsminderungsrente

von Ratlos29.03.2010 | 10:55
1459 Ansichten
8 Antworten

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Hallo zusammen, vor kurzem wurde in einem Sozialhilfeforum behauptet, die DRV würde mit der EM-Rente bei Leuten, die im AlG-II-Bezug ind großzügig verfahren. D.h. auch bei kleineren gesundheitlichen Einschränkungen würde die Rente ohne grosses Prüfen gewährt. Kann das jemand bestätigen

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.03.2010 | 14:12

Hallo Ratlos,

es gibt keine Anweisung, bei ALG II -Bezieher unterschiedlich bzw. großzügiger zu verfahren.

7 Antworten

Bertam 29.03.2010 | 11:07
Nö kann es nicht bestätigen. Wenns so wäre, gehörten die Mitarbeiter die das angeordnet haben entlassen.
Rudolf Stöveram 29.03.2010 | 11:23
Diese Behauptung ist schlicht falsch ! Ich würde sogar sagen, das es genau umgekehrt ist, weil bei Hartz 4 Beziehern und einem EM-Antrag ja oft vermutet wird, das sich diese Leute in die EM-Rente retten wollen. Aber normalerweise wird kein Unterschied gemacht und medizinisch neutral geprüft und dann auch entschieden.
Mr. Xam 29.03.2010 | 13:05
Jeder wird gleich bewertet, egal ob Topverdiener oder ALG II Bezieher. Entscheidend ist die gesundheitliche Situation.
arge hamburg-südam 29.03.2010 | 14:28
seitens der arge besteht ein gewisser druck, alg2-bezieher in die rente zu drücken. geprüft wird aber von den rentenkassen nach medizinisch objektivierbaren Kriterien.
Rudolf Stöveram 29.03.2010 | 15:47
Ob die Arge nun drückt oder die Krankenkassen versuchen die Leute aus der KK-Geldzahlung zu bekommen ist irelevant, da die alleine Entscheidung zur Gewährung einer EM-Rente bei der RV liegt. Gutachten des med. Dienstes der Kassen die eine Erwerbsminderung darlegen, sind genau so irelevant und wertlos , wie selbige Gutachten des ärztlichen Dienstes der Argen oder der AfA. Und die Leute bei der RV kennen doch das zum Teil miese " Spiel ", welches da seitens der Argen/der AfA sowie der Krankenkassen gespielt wird, auch in und auswendig und werden den Teufel tun sich davon in irgendeiner Form in ihrer Entscheidung beeindrucken zu lassen.
Wolfgangam 29.03.2010 | 19:30
Hallo arge hh-süd, da wird wohl jede ARGE bei auch nur schiefstehenden Augenbrauen den örtlichen Gesundheitsdienst/-amt einschalten, um eine längere AU/potentielle Nicht-Erwerbsfähigkeit attestieren zu lassen - und den 'Kunden', zumindest in einen EM-Rentenantrag zu drücken. Zeit ist günstig, da die Meisten seit 2005 so wohl die 60 monatige Mindestversicherungszeit, als auch gleichzeitig die 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren erfüllen. Ob es nun besonders glücklich ist, einen potentiellen EM-Kandidaten durch einen zusätzlich vorgeschalteten med. Dienst - der für die DRV keine Aussagekraft hat (anders als bei der Grundsicherung verfahren wird) - zu jagen, mag der Gesetzgeber begründen können. Eine gewisse Filterwirkung sehe ich schon, bevor jeder aussichtslose Fall an die DRV 'übergeben' wird. Für den Leistungsempfänger hat es den kleinen Vorteil, das Verfahren zieht sich etwas länger, und die ARGE muss stillhaltend so lange zahlen. Kundenfreundlich eben ;-)) Gruß w.
Tachelesam 29.03.2010 | 20:02
Was Anwältin Claudia F. so von sich gibt, sollte man nicht auf die Goldwaage legen. Diese Frau hat vom Rentenrecht nämlich nicht gerade die meiste Ahnung dafür aber ein enormes Geltungsbedürfnis!
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