Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Sunnybabe15.01.2020 | 22:55
89 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend, ich habe am 15.11.2019 meine Bewilligung für die dauerhafte teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen, ab dem 01.02.2020 bekomme ich die volle Erwerbsminderungsrente. Bis heute habe ich noch kein Geld bekommen. Den Rentenantrag wurde schon im Mai 2017 beantragt, musste aber im Juli ruhen, da icb meinen 2 Herzinfarkt mit anschließender Reha hatte. Daraufhin wurde mir die EMR bewilligt. Ich war in dieser Zeit Familienversichert und war auf 450 € Basis beschäftigt, heisst, es gibt niemanden wo ich noch Geld zurück zahlen müsste. Bekomme ich die 7 Monate der teilweisen Rente noch nachgezahlt und wann? Über eine Antwort würde ich mich freuen.

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 16.01.2020 | 07:49

Hallo Sunnybabe,

beginnt die Rente tatsächlich am 01.02.2020 – d. h. steht in Ihrem Bescheid gleich zu Beginn "Auf Ihren Antrag vom XX.XX.XXXX erhalten Sie von uns Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente beginnt am 01.02.2020."?

Oder beginnt am 01.02.2020 die laufende Rentenzahlung, d.h. unter der Einleitung steht "Sie wird für die Zeit ab dem 01.02.2020 laufend monatlich gezahlt"?

Bei der ersten Möglichkeit (Rentenbeginn = 01.02.2020) bekommen Sie nichts weiter nachgezahlt.

Bei der zweiten Möglichkeit ist im Bescheid der Nachzahlungszeitraum ab Beginn der Rente bis zum Vormonat des Beginns der laufenden Rentenzahlung sowie der Nachzahlungsbetrag angegeben. Zusätzlich sehen Sie, ob die Nachzahlung wegen möglicher Erstattungsansprüche anderer Stellen einbehalten wurde. In diesem Fall müssen Sie die Abrechnung der Nachzahlung abwarten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 16.01.2020 | 09:41

Hallo Sunnybabe,

in Rentenbescheiden sind üblicherweise die Rentenzahlbeträge angegeben...

Ihre Frage lässt sich hier im Forum tatsächlich nicht klären. Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger - nur dieser kann Ihnen konkret weiterhelfen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 20.01.2020 | 13:24

Hallo Micha,

die Altersgrenze für die Altersrente wegen Schwerbehinderung erreichen Sie mit 63 Jahren und 10 Monaten. Wenn Sie die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen, können Sie die Altersrente beanspruchen. Die Rentenantragstellung ist grundsätzlich auch online möglich. Erkundigen Sie sich hierzu auf der Internetseite Ihres Rentenversicherungsträgers. Ansonsten empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung zur Rentenantragstellung in einer unserer Beratungsstellen.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

W°lfgangam 15.01.2020 | 23:16
Hallo Sunnybabe, in dem Rentenbescheid ist doch detailliert aufgeführt, ab wann die 1. Rentenzahlung erfolgt (volle EM-Rente = Zahltag) Ende Febr. 2020). Daneben auch aufgeführt, ob Sie für abgelaufenen Zeiten noch Nachzahlungen erhalten können/die ggf. zunächst einbehalten werden und mit welchen Stellen diese ggf. zu verrechnen sind. Ich weiß, das ist für Laien sehr schwierig nachzuvollziehen ...die Nachberechnung könnte sich seitenweise hinziehen und Ottonormalfrau steigt da gar nicht durch - da gehört sehr viel Lese- und Sachverständnis zu. Vor Ort könnte Ihnen das vorgelesen/erklärt werden ...aber, bis Sie da einen Termin erhalten/3 Mon.?, ist das zahlungstechnisch alles abgewickelt. Gruß w.
Sunnybabeam 16.01.2020 | 09:29
In dem Bescheid steht,ab dem 1.8.2019 teilweise Erwerbsminderungsrente dauerhaft und ab dem 1.2.2020 die volle EMR befristet für 3Jahre. Nicht wieviel. Es war erst nur die Bewilligung. Viele Grüße
Sunnybabeam 16.01.2020 | 09:29
In dem Bescheid steht,ab dem 1.8.2019 teilweise Erwerbsminderungsrente dauerhaft und ab dem 1.2.2020 die volle EMR befristet für 3Jahre. Nicht wieviel. Es war erst nur die Bewilligung. Viele Grüße
Sunnybabeam 16.01.2020 | 09:29
In dem Bescheid steht,ab dem 1.8.2019 teilweise Erwerbsminderungsrente dauerhaft und ab dem 1.2.2020 die volle EMR befristet für 3Jahre. Nicht wieviel. Es war erst nur die Bewilligung. Viele Grüße
Sunnybabeam 16.01.2020 | 09:29
In dem Bescheid steht,ab dem 1.8.2019 teilweise Erwerbsminderungsrente dauerhaft und ab dem 1.2.2020 die volle EMR befristet für 3Jahre. Nicht wieviel. Es war erst nur die Bewilligung. Viele Grüße
Michaam 20.01.2020 | 12:38
Einen schönen guten Tag!Meine Frage.Ich habe wegen Krankheit eine volle EMR.Die wollen Sie mir kündigen zum Mai2020.Ich werde am18.05.2020.64 Jahre alt.Einen Schwerbehindertengrad habe ich auch(70GdB).Kann ich jetzt Altersrente beantragen? Und wo mach ich das? Geht auch Internet? Danke Micha
Michaam 20.01.2020 | 13:30
Kaiser oder wie du heisst. ich bin hier neu und mit den Gegebenheiten nicht so vertraut.Da passieren schon mal Fehler.Also ein bischen freundlicher du Vogel!!!!!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026