Hallo Sunnybabe,
beginnt die Rente tatsächlich am 01.02.2020 – d. h. steht in Ihrem Bescheid gleich zu Beginn "Auf Ihren Antrag vom XX.XX.XXXX erhalten Sie von uns Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente beginnt am 01.02.2020."?
Oder beginnt am 01.02.2020 die laufende Rentenzahlung, d.h. unter der Einleitung steht "Sie wird für die Zeit ab dem 01.02.2020 laufend monatlich gezahlt"?
Bei der ersten Möglichkeit (Rentenbeginn = 01.02.2020) bekommen Sie nichts weiter nachgezahlt.
Bei der zweiten Möglichkeit ist im Bescheid der Nachzahlungszeitraum ab Beginn der Rente bis zum Vormonat des Beginns der laufenden Rentenzahlung sowie der Nachzahlungsbetrag angegeben. Zusätzlich sehen Sie, ob die Nachzahlung wegen möglicher Erstattungsansprüche anderer Stellen einbehalten wurde. In diesem Fall müssen Sie die Abrechnung der Nachzahlung abwarten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung