Hallo Theresa,
Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich befristet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre und kann wiederholt werden. Eine Rente auf Dauer gibt es nur, wenn aus ärztlicher Sicht eine Besserung des Gesundheitszustandes absolut unwahrscheinlich ist. Hiervon ist in der Regel nach neun Jahren auszugehen.
Mit freundlichen Grüßen