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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Horst12.07.2022 | 15:30
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Hallo, ich beziehe derzeit eine EM 100%, seit 2015. Ich könnte jetzt als Schwerbehinderter in Rente gehen oder 2024 in die normale Altersrente. Nun steht ja für die EM-Rente 2024 eine Erhöhung an, die, da gleiche Höhe wie Altersrente, auch auf letztere durchschlägt. Wenn ich nun bereits einen Rentenantrag stelle, würde ich mich dann wohl schlechter stellen? Oder wird die 2024er Rente quasi zurück gerechnet und es käme das gleich raus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Horst,

zunächst mal eine Aussage zur Berechnung der Altersrente nach der [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html : Hier erfolgt eine neue Rentenberechnung, wobei mindestens die persönlichen Entgeltpunkte der Erwerbsminderungsrente zugrunde zu legen sind.

Zur Frage des Zuschlages ab 01.07.2024 ist anzumerken, dass Grundlage für die Erhöhung um den Zuschlag für Erwerbsminderungsbestandsrenten die persönlichen Entgeltpunkte sind, die der Rente am 30.06.2024 zugrunde liegen.

Wird unmittelbar nach einer Erwerbsminderungsrente zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente bezogen, erfolgt auch für diese Altersrente die Erhöhung um den Zuschlag.

Da ich im Rahmen dieses Forums aber nicht alle Eventualitäten berücksichtigen kann (z. B. [Grundrentenanspruch:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundrente-die-haeufigsten-fragen-und-antworten.html oder Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente), sollten Sie sich unbedingt nochmals individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.

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3 Antworten

Abschlägeam 12.07.2022 | 16:21
Hallo Horst, erhöht werden sollen die persönlichen Entgeltpunkte (EP), die per Stichtag 30.06.2024 auf Ihrem Versichertenkonto vorhanden sind. Bevor Sie aber in eine vorgezogene Altersrente wechseln, sollten Sie sich ohnehin eine Probeberechnung mit geplantem Rentenbeginn bei Ihrer zuständigen DRV anfordern. Aus dieser sehen Sie dann aktuell auch, wie viele persönliche EP bei Ihnen vorhanden sind (und auch bleiben, rückwirkend werden diese nicht gekürzt). Die Berechnung der für 2024 vorgesehenen Erhöhung ist aber in einer zeitnahen Probeberechnung noch nicht möglich, da müssen Sie dann selbst noch den Taschenrechner zusätzlich rausholen. Viel Spaß beim Rechnen und alles Gute!
Horstam 14.07.2022 | 16:31
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Bevor Sie aber in eine vorgezogene Altersrente wechseln, sollten Sie sich ohnehin eine Probeberechnung mit geplantem Rentenbeginn bei Ihrer zuständigen DRV anfordern. Aus dieser sehen Sie dann aktuell auch, wie viele persönliche EP bei Ihnen vorhanden sind (und auch bleiben, rückwirkend werden diese nicht gekürzt). Die Berechnung der für 2024 vorgesehenen Erhöhung ist aber in einer zeitnahen Probeberechnung noch nicht möglich, da müssen Sie dann selbst noch den Taschenrechner zusätzlich rausholen. Viel Spaß beim Rechnen und alles Gute!
Danke für die Antwort, eine Probeberechnung wurde mir und meiner Beratungsstelle allerdings mehrfach verweigert, da man soviel zu tun hätte.
Abschlägeam 14.07.2022 | 16:57
Zitat von Horst anzeigenausblenden
hmmm... Sobald Sie die Voraussetzungen erfüllt haben = 35 Beitragsjahre/GdB>=50 UND dann das notwendige Alter besteht der Anspruch ab dem Folgemonat des Erreichen des Alters. Und hier haben Sie dann drei Monate Zeit, den Antrag auch rückwirkend zu stellen. Je nachdem, wie lange dies also noch hin ist, warten Sie einfach noch ab, wann die denn mal Zeit haben für eine Probeberechnung. Oder aber Sie 'tricksen' es aus: Stellen den Antrag formgerecht zum gewünschten/möglichen Datum und wenn Ihnen das Ergebnis nicht gefällt, ziehen Sie ihn innerhalb von einem Monat (dann ist der Bescheid noch nicht bindend) zurück. Das 'muss' dann bearbeitet werden, egal, was sonst noch zu tun ist ;-) Da sollten Sie aber nur machen (!!), wenn Sie neben der EM-Rente noch Einkünfte außerhalb der Zurechnungszeit (siehe Bescheid) hatten , oder nun ein Megajobangebot haben, mit dem Sie bis Ende des Jahres noch 46.060,00 EUR verdienen können (als SB-Rentner, nicht als EM-Rentner!!). Denn ansonsten ändert sich am Betrag, den Sie bisher erhalten, vermutlich nichts und Sie können es erst einmal so weiterlaufen lassen. Und (sofern keine Tätigkeiten neben EM-Rente) können Sie dann sonst auch für Ihre 'Hochrechnung' die im damaligen Bescheid stehenden 'persönlichen Entgeltpunkte' verwenden. Bzw. auch einfach den jetzigen Betrag um die Prozentzahl (4,5) erhöhen.
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