Hallo Horst,
zunächst mal eine Aussage zur Berechnung der Altersrente nach der [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html : Hier erfolgt eine neue Rentenberechnung, wobei mindestens die persönlichen Entgeltpunkte der Erwerbsminderungsrente zugrunde zu legen sind.
Zur Frage des Zuschlages ab 01.07.2024 ist anzumerken, dass Grundlage für die Erhöhung um den Zuschlag für Erwerbsminderungsbestandsrenten die persönlichen Entgeltpunkte sind, die der Rente am 30.06.2024 zugrunde liegen.
Wird unmittelbar nach einer Erwerbsminderungsrente zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente bezogen, erfolgt auch für diese Altersrente die Erhöhung um den Zuschlag.
Da ich im Rahmen dieses Forums aber nicht alle Eventualitäten berücksichtigen kann (z. B. [Grundrentenanspruch:]https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/grundrente-die-haeufigsten-fragen-und-antworten.html oder Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente), sollten Sie sich unbedingt nochmals individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.