Hallo Kerstin G.,
eine volle Rente wegen Erwerbsminderung können Sie nur erhalten, wenn Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter 3 Stunden täglich gesunken ist. Können Sie allerdings noch 25 Stunden die Woche (= 5 Stunden täglich) arbeiten und steht Ihnen ein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung, kommt nur eine teilweise Rente wegen Erwerbsminderung in Betracht.