Liebe User,
ich habe zwei unsachliche Beiträge gelöscht.
Viele Grüße
Ihr Admin
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Liebe User,
ich habe zwei unsachliche Beiträge gelöscht.
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Ihr Admin
Guten Tag Dauerrente,
nach Ihren eigenen Ausführungen endet Ihr Beschäftigungsverhältnis mit Ende des Monats, in dem Ihnen Ihre Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt wird. Zu der Frage, ob aus dem Beschäftigungsverhältnis noch Ansprüche resultieren, kann an dieser Stelle keine Auskunft erteilt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Arbeitgeber.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Dauerrente, damit (Ihr Beitrag 25.02.2023, 17:24) ist hier schon alles gesagt. Rentenbescheid dem AG vorlegen, alle 'Restansprüche' erledigt die PA. Sofern Sie eine Betriebsrente erhalten, die ebenfalls auf der befristeten EM-Rente basiert, schicken Sie denen noch 'ne Kopie vom Dauerrentenbescheid zu. Gruß w.Das hängt von den vertraglichen Begebenheiten ab. Was sagt der Arbeitsvertrag, die Arbeitsordnung/Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag dazu.Das Arbeitsverhältnis endet am Ende des Monats in dem die dauerhafte EMR gewährt wurde.
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