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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente als Dauerrente

von Dauerrente25.02.2023 | 14:44
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich weiß das es kein direktes Thema der RV ist, da aber viele Wissende hier mitlesen, stelle ich mal die Frage. Meine laufende volle Erwerbsminderungsrente wurde mir nun als Dauerrente gewährt. Was bedeutet dies nun für mein ruhendes Arbeitsverhältnis? Was müsste ich hier beachten? Was müsste ich hier tun? Habe ich da noch irgendwelche Ansprüche an den AG, wie z.B. Urlaubsabgeltung? Kann mir hier jemand aus der Erfahrung Tipps und Ratschläge geben, auf was man achten sollte/muss? Für Infos bin ich dankbar!

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe User,

ich habe zwei unsachliche Beiträge gelöscht.

Viele Grüße

Ihr Admin

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Dauerrente,

nach Ihren eigenen Ausführungen endet Ihr Beschäftigungsverhältnis mit Ende des Monats, in dem Ihnen Ihre Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt wird. Zu der Frage, ob aus dem Beschäftigungsverhältnis noch Ansprüche resultieren, kann an dieser Stelle keine Auskunft erteilt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Arbeitgeber.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Pauschalam 25.02.2023 | 17:06
Das hängt von den vertraglichen Begebenheiten ab. Was sagt der Arbeitsvertrag, die Arbeitsordnung/Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag dazu. Ich würde bei der Suche mit der Bestimmung anfangen, die das Arbeitsverhältnis ins Ruhen gebracht hat…
Nfkgkam 25.02.2023 | 18:12
Schlicht falsch, es hängt von den AV Bedingungen ab. Wenn nichts geregelt ist läuft das AV normal weiter. Schauen Sie in ihren Arbeitsvertrag klären Sie das mit ihrem Arbeitgeber.
Aus der eigenen Erfahrungam 25.02.2023 | 17:25
Das ruhende Arbeitsverhältnis endet. Der Arbeitgeber wird das auf den Weg bringen, sobald er von der Dauerrente erfährt. Eine Urlaubsabgeltung kann in Frage kommen.
Alfonsam 25.02.2023 | 19:44
Vielleicht gibt es solche Ausnahmen, aber im allgemeinen wird wohl kaum ein Arbeitgeber einem dauerhaft Erwerbsgeminderten auf ewig den Arbeitsplatz vorhalten.
Maxam 26.02.2023 | 15:14
Was würden wir nur ohne unseren König machen! Aber mal zum Thema! Es kömmt zu einem Auflösungsvertrag....zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer! Der wiegesagt zum Stichtag des Dauerrenten bezugs endet! Alles Gute Max
W°lfgangam 26.02.2023 | 17:58
Das hängt von den vertraglichen Begebenheiten ab. Was sagt der Arbeitsvertrag, die Arbeitsordnung/Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag dazu.
Das Arbeitsverhältnis endet am Ende des Monats in dem die dauerhafte EMR gewährt wurde.
Hallo Dauerrente, damit (Ihr Beitrag 25.02.2023, 17:24) ist hier schon alles gesagt. Rentenbescheid dem AG vorlegen, alle 'Restansprüche' erledigt die PA. Sofern Sie eine Betriebsrente erhalten, die ebenfalls auf der befristeten EM-Rente basiert, schicken Sie denen noch 'ne Kopie vom Dauerrentenbescheid zu. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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