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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente, Altersrente

von Pfundskerl23.02.2011 | 20:54
3585 Ansichten
10 Antworten

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Sind Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten "Entgeltersatzleistungen"?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michl,

Erwerbsminderungsrenten sind Leibrenten und müssen in der Steuererklärung in der Anlage R Zeile 4 bis 13 angegeben werden.

Der Mindesteigenbeitrag zur Riesterrente wird aus der Jahresbruttorente berechnet.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Erwerbsminderungsrenten sind Lohnersatzleistungen.

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8 Antworten

Michlam 23.02.2011 | 21:00
In der Steuererklärung als Renten angeben mit dem entsprechenden Steueranteil.
Michlam 23.02.2011 | 21:53
Es sind Leibrenten und keine Entgeltersatzleistungen
Pfundskerlam 24.02.2011 | 12:58
Sind Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten nun "Entgeltersatzleistungen" oder nicht????? Es geht nur um die Beantwortung dieser Frage, nicht um irgendwelche steuerlichen Belange!
Michlam 24.02.2011 | 14:15
Irgendwie schreiben wir aneinander vorbei. Wenn Riester gemeint, dann bitte hier nachlesen: http://www.steuertipps.de/?softlinkID=12342
Pfundskerlam 23.02.2011 | 21:40
Hintergrund meiner Frage ist, daß im Rahmen der Riesterförderung Entgeltersatzleistungen mit dem Zulageantrag schriftlich mitgeteilt werden müssen. Krankengeld ist zum Beispiel eine Entgeltersatzleistung. Meine Frage ist: sind auch Erwerbsminderungsrenten (ist riesterförderfähig) und Altersrenten (ist nicht riesterförderfähig) Entgeltersatzleistungen?
hegehosaam 24.02.2011 | 12:25
Ja, Renten der Rentenversicherung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit sind Erwerbsersatzeinkommen. Anders als beim Krankengeld (kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen) handelt es sich hierbei um dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen.
Pfundskerlam 24.02.2011 | 12:59
Sind Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten "Entgeltersatzleistungen"?
Ja, Renten der Rentenversicherung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit sind Erwerbsersatzeinkommen. Anders als beim Krankengeld (kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen) handelt es sich hierbei um dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen.
Siehe aber Ansicht von "Michl"
Pfundskerlam 24.02.2011 | 13:05
Darum geht es doch gar nicht. Gefragt war was ganz anders. Bitte liebe Rentenexperten, lesen auch Sie die Frage genau und antworten Sie nicht mit irgendwelchem "Scheiss", nachdem gar nicht gefragt war.
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