Hallo Manfred und Ähnlich,
das Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz tritt am 01.07.2024 in Kraft. Maßgebend für die Höhe des Zuschlags (4,5 % bzw. 7.5 %) ist der Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente. Für die Berechnung sind die persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente am 30.06.2024 zugrunde liegen, maßgebend.
Die Berechnung des Zuschlags bei mehreren aufeinanderfolgenden Renten ist abhängig vom Einzelfall. Hierüber kann im Rahmen des Forums keine abschließende Auskunft gegeben werden. Wir empfehlen Ihnen, sich im Frühjahr 2024 an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung