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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Anpassung

von Manfred17.12.2022 | 15:09
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Hallo, 2024 soll eine Rentenanpassung erfolgen. Ich beziehe seit 2011 eine halbe Erwerbsminderungsrente und seit 2015 die volle Rente. Was trifft in diesem Fall zu 4,5 oder7,5% Erhöhung. Mit freundlichen Grüßen. Manfred

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manfred und Ähnlich,

das Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz tritt am 01.07.2024 in Kraft. Maßgebend für die Höhe des Zuschlags (4,5 % bzw. 7.5 %) ist der Rentenbeginn der Erwerbsminderungsrente. Für die Berechnung sind die persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente am 30.06.2024 zugrunde liegen, maßgebend.

Die Berechnung des Zuschlags bei mehreren aufeinanderfolgenden Renten ist abhängig vom Einzelfall. Hierüber kann im Rahmen des Forums keine abschließende Auskunft gegeben werden. Wir empfehlen Ihnen, sich im Frühjahr 2024 an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Nachfrageam 17.12.2022 | 17:38
Wie wäre es damit abzuwarten oder wollen Sie schon heute diese Erhöhung verplanen?
Ähnlicham 18.12.2022 | 16:33
Bei mir ist es ähnlich interessant: 2009 - volle Rente 2013 - Arbeitsversuch und 6 Jahre Teilerwerbsminderungsrente erhalten 2019 - wieder volle Rente mit dem Hinweis, dass die Hälfte der zugrunde gelegten Entgeltpunkte auf der alten Rente beruhen. Vielleicht gibt es für dieses Hälfte dann den Aufschlag?!
Abschlägeam 18.12.2022 | 17:14
Da das Gesetz erst zum 01.07.2024 in Kraft tritt, gibt es noch keine verbindlichen Anweisungen, wie es dann ausgeführt wird. Für die Höhe des Zuschlages (4,5 % bzw. 7.5 %) ist das Jahr des Rentenbeginns maßgeblich. Und für die zu berücksichtigenden EP dann die persönlichen EP, die per 30.06.24 auf dem Konto des Versicherten der Rente zugrunde liegen. Da bei einem Wechsel von halber in volle EM-Rente (oder auch umgekehrt) die Veränderung der EP bereits berücksichtigt wird, ist dies dann ja aber schon in den per 30.06.24 bestehenden EP berücksichtigt. Aber wer weiß... noch ist dieses Gesetz ja nicht in Kraft und es bleibt also noch einige Zeit, die entsprechenden gemeinsamen rechtlichen Anweisung(en) hierzu zu formulieren und die notwendigen Berechnungen zu programmieren :-) Der 'Gesetzestext' ist dennoch schon nachzulesen, z.B. hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/136725_307i/
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