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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Antrag gestellt und dann Teilzeit arbeiten

von Sabine K.08.12.2022 | 12:15
1334 Ansichten
2 Antworten

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Wie verhält es sich, wenn man einen Erwerbsminderungsrenten Antrag gestellt hat und dann während der Bearbeitungszeit anfänt Teilzeit zu arbeiten. Vorher wurde vom Arbeitsamt Nahtlosigkeit gewährt und zur Reha aufgefordert. Muss man das dann der DRV mitteilen, dass man mittlerweile Teilzeit arbeitet und wie beantragt man eine halbe Erwerbsminderungsrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine K.,

Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger auf jeden Fall über die aufgenommene Teilzeitbeschäftigung informieren, damit er dies bei der Beurteilung Ihres Leistungsvermögens berücksichtigen kann. In diesem Zusammenhang können Sie auch gleich erklären, dass Sie ausschließlich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantragen.

Sie sind nicht erst nach der Bewilligung einer Rente verpflichtet, den Rentenversicherungsträger über die Aufnahme einer Beschäftigung zu informieren. Auch bereits im Rentenantrag wird danach gefragt. Wenn Sie die Frage dort noch verneint haben, müssen Sie diese Angabe jetzt nach der Beschäftigungsaufnahme korrigieren.

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1 Antworten

Erklärbäram 08.12.2022 | 12:17
Bei der Beantragung wird nicht zwischen dem Antrag auf volle oder teilweise EMR unterschieden. Sie dürfen bis zu einem Entscheid über den gestellten Antrag arbeiten. Erst, wenn die EMR bewilligt wird, müssen Sie der DRV mitteilen, in welchem Umfang (zeitlich) Sie arbeiten.
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