Hallo Sabine K.,
Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger auf jeden Fall über die aufgenommene Teilzeitbeschäftigung informieren, damit er dies bei der Beurteilung Ihres Leistungsvermögens berücksichtigen kann. In diesem Zusammenhang können Sie auch gleich erklären, dass Sie ausschließlich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantragen.
Sie sind nicht erst nach der Bewilligung einer Rente verpflichtet, den Rentenversicherungsträger über die Aufnahme einer Beschäftigung zu informieren. Auch bereits im Rentenantrag wird danach gefragt. Wenn Sie die Frage dort noch verneint haben, müssen Sie diese Angabe jetzt nach der Beschäftigungsaufnahme korrigieren.