Hallo Hugo,
wenn sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat, sollten Sie dies der Rentenversicherung mitteilen und am besten zeitgleich einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen. Idealerweise fügen Sie dem Antrag noch ein neues ärztliches Attest bei, aus dem die Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes für die Rentenversicherung ersichtlich wird. Neue ärztliche Unterlagen sind auch erforderlich, wenn es darum geht, ob - und wenn ja: welche - LTA in Frage kommt.
Sie sollten sich im Vorfeld des Antrages Gedanken über Ihre finanzielle Absicherung machen, falls die Rente tatsächlich wegfällt und gegebenenfalls vorab Kontakt mit dem dann zuständigen Leistungsträger aufnehmen (zum Beispiel Agentur für Arbeit, Jobcenter, Krankenkasse).
Spezielle Maßnahmen für "Renten-Aussteiger" gibt es nicht, jedoch wird im Falle der Bewilligung einer LTA immer auch Ihre Eignung und Neigung bei der Wahl der konkreten Maßnahme berücksichtigt.
Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass Sie weiterhin dauerhaft erwerbsgenmindert sind, so ist eine LTA durch die Rentenversicherung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung