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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente beenden

von Hugo16.02.2021 | 08:47
177 Ansichten
23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forenmitglieder, ich bin 42 Jahre alt und beziehe aus gesundheitlichen Gründen eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und arbeite 14 Stunden die Woche. Da sich mein gesundheitlicher Zustand verbessert hat möchte ich die Erwerbsminderungsrente komplett verlassen und wieder zu 100% arbeiten. Hierfür möchte ich eine neue Berufsausbildung abschließen. Meine Fragen: 1.) Kann ein Teil der Erwerbsminderungsrente auf die spätere Rente angerechnet werden? 2.) Gibt es Berufe bzw. Ausbildungen (auch gerne im öffentlichen Dienst) die sich für einen Einstieg besonders eignen? 3.) Gibt es von Seiten der Deutschen Rentenversicherung Programme, die bei einem Ausstieg aus der Rente helfen? Sollte ein Ausstieg nicht möglich sein: 4.) Gibt es die Möglichkeit eine Berufsausbildung trotz Erwerbsminderungsrent zu absolvieren? Mit freundlichen Grüßen Hugo

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hugo,

wenn sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat, sollten Sie dies der Rentenversicherung mitteilen und am besten zeitgleich einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen. Idealerweise fügen Sie dem Antrag noch ein neues ärztliches Attest bei, aus dem die Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes für die Rentenversicherung ersichtlich wird. Neue ärztliche Unterlagen sind auch erforderlich, wenn es darum geht, ob - und wenn ja: welche - LTA in Frage kommt.

Sie sollten sich im Vorfeld des Antrages Gedanken über Ihre finanzielle Absicherung machen, falls die Rente tatsächlich wegfällt und gegebenenfalls vorab Kontakt mit dem dann zuständigen Leistungsträger aufnehmen (zum Beispiel Agentur für Arbeit, Jobcenter, Krankenkasse).

Spezielle Maßnahmen für "Renten-Aussteiger" gibt es nicht, jedoch wird im Falle der Bewilligung einer LTA immer auch Ihre Eignung und Neigung bei der Wahl der konkreten Maßnahme berücksichtigt.

Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass Sie weiterhin dauerhaft erwerbsgenmindert sind, so ist eine LTA durch die Rentenversicherung grundsätzlich nicht mehr möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hugo,

um Ihre Fragen abschließend zu beantworten teilen wir Ihnen mit, dass Zeiten, in denen Versicherte eine Rente bezogen haben, als Anrechnungszeiten zu berücksichtigen sind, soweit diese Zeiten als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt waren.

Die Berücksichtigung einer Rentenbezugszeit als Anrechnungszeit ist hierbei nicht davon abhängig, ob der Rentenanspruch vor Eintritt eines neuen Leistungsfalles( egal ob z.B. ein neuer Leistungsfall der Erwerbsminderung oder des Alters) weggefallen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hugo,

Ihre Zusammenfassung ist nicht ganz korrekt, deshalb hier noch eine kleine Ergänzung.

Bei der Rentenberechnung werden neben den Beitragszeiten nicht nur Anrechnungszeiten berücksichtigt, sondern generell sogenannte beitragsfreien Zeiten. Dazu gehören neben den Anrechnungszeiten auch Zurechnungszeiten und Ersatzzeiten. Nähere Informationen hierzu können Sie der folgenden Broschüre entnehmen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_jeder_monat_zaehlt.html;jsessionid=D9E22D3387BE0CD90FAA70A4CB47AD35.delivery2-2-replication

Hier finden Sie auch Auskünfte über die stufenweise Anhebung der Zurechnungszeit. Das von Ihnen angegebene Ende der Zurechnungszeit mit 62 Jahren und 3 Monaten gilt nur bei einem Rentenbeginn im Jahr 2018.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Liebe Leser,

ich habe hier einige Einträge löschen müssen, um den Forenregeln wieder Geltung zu verleihen.

Einen sonnigen Sonntag.

Ihr

Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

19 Antworten

Hugoam 17.02.2021 | 10:50
Danke für die Antwort der Beratungsstelle, ich habe jedoch noch keine Ausreichende Antwort auf die Frage, ob ein Teil der Erwerbsminderungsrente auf die spätere Rente angerechnet wird. Sollte das nicht der Fall sein, ist es nicht möglich in der verbleibenden Zeit bis zum 67 Lebensjahr eine Rente aufzubauen die über der Grundsicherung liegt.
Schadeam 17.02.2021 | 11:30
Wie Ihre Rente mit 67 aussehen wird kann Ihnen niemand sagen. Vor allem deshalb weil die Zukunft äußerst unsicher ist. Momentan hält man Sie bei der DRV für dauerhaft voll erwerbsgemindert; Sie trauen sich eine Arbeit zu, aber ob das klappt und wie lange Sie verdienen und welchen Lohn Sie damit erreichen können, das alles steht vollkommen in den Sternen. Würde die Rente wegfallen, würde der Rentenbezug als Anrechnungszeit gelten, wie solche Zeiten aber in 20 bis 25 Jahren bewertet werden????
Hugoam 17.02.2021 | 12:21
Danke für die Antwort Schade, wissen Sie, wo ich den Umstand, dass der Rentenbezug als Anrechnungszeit gilt im Gesetzt finden kann?
Mariaam 18.02.2021 | 00:21
Die des falschen W*lfgangs wurde offensichtlich abgelehnt. Hahahahaha
Hallo, vielen Dank. Bei mir ist es umgekehrt, ich werde nicht entrentet, weil der DRV Bund heiße Informationen über meinen angbl. Geisteszustand zugespielt wurden. (im Moment ist das aber sogar passend, weil mir ein Beamter von der Münchener (?) Stadtverwaltung (er stellte sich nicht vor) den Finger brach. Er war zum Tatzeitpunkt krank. Das tut weh und hier unten ist die medizinische Versorgung nicht immer glänzend). @ Hugo: alles Gute, wenn Sie nicht gerade in Oberbayern leben, dann müsste das doch eigentlich klappen mit der Entrentung (teilweise). Gute Idee, die Thematik hier zu posten. Man muss das den Leuten langsam beibringen, und irgendwann sagt eine*r bei der DRV, gucken wir uns den doch einmal an, wenn das dem Fiskus etwas bringt. Wenn Ihnen etwas komisch vorkommt, Akteneinsicht beantragen. Bei mir ist der angbl. Irrsinn das Problem, dass ich die nicht bekomme, da muss ich einen Anwalt zahlen. Dadurch dass das ungewöhnlich scheint, sind die Anwälte immerhin interessiert. Beamtenmikado ist unschön, ich fühle mit Ihnen :-) Gruß, bloody Mary
Mariaam 18.02.2021 | 00:37
@ Hugo Vergessen Sie aber den Einstieg in den öffentlichen Dienst. Alles mit Festanstellung (und dann noch Staatsdienst...) wird sehr hoch gehandelt, da möchte sich keiner die Finger schmutzig machen, Sie eingestellt zu haben. Nehmen Sie das nicht persönlich, aber ich bin ungefähr Ihr Alter. Selbstständigkeit ist aber eh besser, finde ich. Ich arbeite (teils leicht nachweisbar, durch Steuern bspw. und Vertrag, plus die Arbeitszeugnisse/ Belobigungen) Vollzeit, und bin verrentet. Denke, das war teils ein Versehen. Eine Behörde gibt aber Fehler auch nicht lieber zu als bspw. ich. Warum möchten Sie denn weniger in Rente sein (bei mir ist es so, dass ich eh momentan aufstocken muss)? Der Ruf ist natürlich nicht so gut als Rentner. War das bei Ihnen auch eine Art Hasstat (ich hatte mich über eine rülpsende Frau im Jobcenter Starnberg versucht zu beschweren. Bitte nicht nachmachen)? Eine Ausbildung oder Studium gehen auch problemlos mit Rente, gerade gecheckt! Sagen Sie es halt nicht bei einem Bewerbungsgespräch (ob man das sieht, sprengt teils meine Kenntnisse- bitte um Auskunft durch einen Experten). Eine Hilfe um in den ÖD zu kommen gibt es wohl nicht...uns muss reichen, dass die Straßen halbwegs intakt sind und uns keine Bomben auf den Kopf fallen (danke an unsere Soldaten!)... In den ÖD möchte Jede*r, ich auch. Gott sei Dank ist meine Schwester unter, mein Vater starb als Soldat und da sind die korrupten Beamten (auch) am Drücker und zahlen nicht... Belehren möchte ich Sie nicht-hth (hope that helps), aber: vergessen Sie es, nur die Rente ist sicher :-) und danke für Ihre Steuern :-) MfG Mary
-am 18.02.2021 | 14:22
Dies können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Im Versicherungsverlauf ist der genaue Zeitraum der berücksichtigten Zurechnungszeit angegeben. Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hugoam 18.02.2021 | 14:13
Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Wie finde ich heraus, ob meine Zeit in der Erwerbsminderungsrente als Zurechnungszeit gewertet wird?
Hugoam 18.02.2021 | 20:22
Vielen Lieben Dank für alle Antworten. Abschließend möchte ich noch mal zusammenfassen was ich verstanden habe um Fehler auszuschließen: Rente (Regelaltersrente) Eine Rente errechnet sich aus den im Berufsleben gesammelten Entgeldpunkten + Anrechnungszeiten. Anrechnungszeiten Anrechnungszeiten sind beispielsweise Zeiten, in denen man arbeitslos, eine Fachschule besucht oder schwanger war. Erwerbsminderungsrente Bei der Erwerbsminderungsrente rechnet man Entgeldpunkten + Zurechnungszeit. Zurechnungszeit Zeit ab dem Eintritt in die Erwerbsminderungsrente bis zum 62. Lebensjahres und 3 Monaten (Renteneintrittsalter bei Schwerbehinderung). Erreichen der Altersgrenze Wird das Renteneintrittsalter erreicht wärend man eine Erwerbsminderungsrente erhält, so erhält man danach automatisch die Regelaltersrente. Unterschied ist nur, dass man keinen Rentenantrag stellen muss. Beenden der Erwerbsminderungsrente Die Zeiten in der Erwerbsminderungsrente sind als Anrechnungszeiten zu berücksichtigen, wenn diese Zeiten als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt waren. Viele Grüße Hugo
Hugoam 19.02.2021 | 19:51
Dann sollte es jetzt so richtig sein hoffe ich: Rente (Regelaltersrente) Eine Rente errechnet sich aus den im Berufsleben gesammelten Entgeldpunkten + beitragsfreien Zeiten. Das sind Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten und Ersatzzeiten. Anrechnungszeiten Anrechnungszeiten sind beispielsweise Zeiten, in denen man arbeitslos, eine Fachschule besucht oder schwanger war. Erwerbsminderungsrente Bei der Erwerbsminderungsrente rechnet man Entgeldpunkten + Zurechnungszeit. Zurechnungszeit Zeit ab dem Eintritt in die Erwerbsminderungsrente bis zum erreichen des Renteneintrittsalters. Erreichen der Altersgrenze Wird das Renteneintrittsalter erreicht wärend man eine Erwerbsminderungsrente erhält, so erhält man danach automatisch die Regelaltersrente. Unterschied ist nur, dass man keinen Rentenantrag stellen muss. Beenden der Erwerbsminderungsrente Die Zeiten in der Erwerbsminderungsrente sind als Anrechnungszeiten zu berücksichtigen, wenn diese Zeiten als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt waren.
Hobbyexperteam 19.02.2021 | 20:13
Wollen Sie hier ein neuer Hobbyexperte werden oder warum wiederholen Sie die Antworten anderer?
Peter T.am 20.02.2021 | 10:27
Grundsätzlich finde ich es natürlich sehr schön, wenn sich bei jemand im Bezug der EM Rente die Gesundheit wieder verbessert und er wieder arbeiten kann und will. Aber nur, weil dies passiert gleich die "Unterstützung" als Almosen zu bezeichnen ist meiner Meinung nach nicht fair. Viele, wie auch ich, die nicht mehr arbeiten können sind sehr froh, auch vor dem Ruhestand eine Rente zu bekommen. Und Sie haben sie auch mal beantragt und bekommen, da waren Sie sicher auch nicht traurig drüber...
Peter T.am 20.02.2021 | 14:45
Sorry, habe es dort eingetragen...
Maryam 27.02.2021 | 23:10
Zitat von Peter T. anzeigenausblenden
Hallo, doch es sind Almosen, das ist klar. Ich verdiene mir auf diese Art etwas dazu. Moechte es auch beenden, aber das ist gesetzlich nicht vorgesehen zunächst. Mich stört zunächst, dass die DRV Bund nicht mal meinen Anwälten Akteneinsicht gewährt. Daher nicht: danke für Ihre Steuermittel, sie gehen an einen Vollzeit arbeitenden Ingenieur im Kreis Starnberg... Ich will entrentet werden! Danke aber dass Sie derzeit die posts nicht löschen an die Redaktion. Wenn die DRV sich geirrt hat, verstehe ich die Vertuschung des Irrtums. Keiner gibt gerne Fehler zu. Ich schreibe es daher ueberall im web, damit ich nicht ala Schmarotzer belangt werden kann- die DRV Bund schmeißt das Geld gern raus... MfG Mary (Dipl.-Ing. (Unis)), Ihre Frau Stuelper oder so weiß Bescheid.
Maryam 27.02.2021 | 23:18
PS. Ich darf mich bekannt machen: YouTube unter UVC Beckmann wären sie herzlich eingeladen- ich beantworte auch Fragen zur Bekämpfung von Sars-CoV-2 . Einfach in meine Kommentare schreiben. Gruß aus dem Kreis Starnberg!
Maryam 27.02.2021 | 23:18
PS. Ich darf mich bekannt machen: YouTube unter UVC Beckmann wären sie herzlich eingeladen- ich beantworte auch Fragen zur Bekämpfung von Sars-CoV-2 . Einfach in meine Kommentare schreiben. Gruß aus dem Kreis Starnberg!
Maryam 27.02.2021 | 23:18
PS. Ich darf mich bekannt machen: YouTube unter UVC Beckmann wären sie herzlich eingeladen- ich beantworte auch Fragen zur Bekämpfung von Sars-CoV-2 . Einfach in meine Kommentare schreiben. Gruß aus dem Kreis Starnberg!
Maryam 27.02.2021 | 23:18
PS. Ich darf mich bekannt machen: YouTube unter UVC Beckmann wären sie herzlich eingeladen- ich beantworte auch Fragen zur Bekämpfung von Sars-CoV-2 . Einfach in meine Kommentare schreiben. Gruß aus dem Kreis Starnberg!
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