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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Beitragszeiten

von Markus25.03.2021 | 16:54
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6 Antworten

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Hallo, was ist denn der ausschlaggebende Zeitpunkt für die Prüfung der Beitragszeiten (36 Monate in den letzten 5 Jahren?

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Markus, ich dachte, dass mit dem Zeitpunkt der Berechnung für die sogenannte 3/5-Belegung wurde im ersten Beitrag geklärt! Hier ein Auszug aus der Arbeitsanweisung zum § 43 SGB VI: „ Die Berechnung des Zeitraums von fünf Jahren erfolgt zunächst unter Beachtung des § 26 SGB X. Danach beginnt der Zeitraum an dem Tag vor fünf Jahren, der nach seiner Benennung dem Tag des Eintritts der teilweisen beziehungsweise vollen Erwerbsminderung entspricht, und endet am Tag vor Eintritt der teilweisen beziehungsweise vollen Erwerbsminderung.“

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5 Antworten

Berateram 25.03.2021 | 20:03
Der Tag des medizinischen Leistungsfalls. Dieser wird letztendlich durch den medizinischen Dienst bestimmt.
Markusam 26.03.2021 | 15:14
Danke für die Antwort. Ja, das ist halt alles so "schwammig unverständlich". Denn die Frage ist, wann der Eintritt der Erwerbsminderung ist. Tag der OP, aus der sich die CRPS entwickelt hat? Tag der Antragstellung der EM-Rente? Ende des Aufenthalts in der Reha-Klinik (aus der man weiter arbeitsunfähig entlassen wurde)? Leider gibt es da - je nach Zeitpunkt, wann da angenommen wird - Probleme mit der 3 aus 5 Regelung. Was zur Folge hätte, dass ich keinen Anspruch habe.
Markusam 26.03.2021 | 15:25
Ergänzend zur Erklärung: Bei der OP und auch längere Zeit danach war ja nicht klar, dass keine Besserung mehr eintritt, das hat sich erst im Laufe der Zeit ergeben, vorher war immer von einer Besserung ausgegangen worden. Es gab einen Aufenthalt in einer Schmerzklinik, in einer weiteren Klinik, dann in einer Reha-Einrichtung der Rentenkasse usw. Daher die Frage, wann da jetzt der Leistungsfall angenommen wird.
KSCam 26.03.2021 | 22:43
Eine EM und deren Eintritt ist eben nicht planbar, Sie können nicht sagen: Im Juni 2021 habe ich meinen 36. Beitragsmonat und darum will ich im Juni oder Juli 2021 erwerbsgemindert werden. Pech wenn Sie schon im Mai soweit sind. Eigentlich sogar "doppelt Pech" weil 1.) sind Sie em und 2) ist das zu früh eingetreten. Das ist nun mal so bei Stichtagsregelungen. Ich erinnere mich noch als im Fernsehen der letzte junge Mann gezeigt wurde der zur Bundeswehr eingezogen wurde - auch der hatte Pech, weil er ein paar Tage zu früh geboren wurde......
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