Hallo Markus, ich dachte, dass mit dem Zeitpunkt der Berechnung für die sogenannte 3/5-Belegung wurde im ersten Beitrag geklärt! Hier ein Auszug aus der Arbeitsanweisung zum § 43 SGB VI: „ Die Berechnung des Zeitraums von fünf Jahren erfolgt zunächst unter Beachtung des § 26 SGB X. Danach beginnt der Zeitraum an dem Tag vor fünf Jahren, der nach seiner Benennung dem Tag des Eintritts der teilweisen beziehungsweise vollen Erwerbsminderung entspricht, und endet am Tag vor Eintritt der teilweisen beziehungsweise vollen Erwerbsminderung.“