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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Henning09.01.2011 | 12:44
2733 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Ich habe vor gut einem jahr einen antrag auf em-rente gestellt.Momentan befindet sich die ganze sache vor dem sozialgericht. Kurz nach der antragstellung bekam ich von der drv einen versicherungsverlauf, wo auch steht was mir im falle einer vollen erwerbsminderung zu steht. Was ist aber mit den zeiten nach antragstellung, werden diese bei einer bewilligung der em-rente dazu gerechnet ?? Danke im voraus für antworten. Gruß Henning

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die EM-RT wird errechnet mit allen rentenrechtlichen Zeiten, die bis zum Leistungsfall vorliegen. Die Hochrechnung bis zum 60. LJ wird im Zuge der Zurechnungszeit hinzugefügt. Die Zeiten nach dem Leistungsfall werden erst bei der „nächsten“ Rente berücksichtigt (Regelaltersrente, WW-RT). Die Höhe kann also geringer oder höher ausfallen, als in Ihren Renteninformationen stehen, da der Leistungsfall noch nicht feststeht!

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2 Antworten

Henningam 09.01.2011 | 18:37
Danke -_- für die antwort. Es ist also so. Rente beantragt 11/2009. Im versicherungsverlauf wurde eine em-rente mit € 940 im leistungsfall angegeben. Sollte der eintritt der erwerbsminderung also festgelegt werden irgendwann im jahr 2010 würde dieser betrag noch steigen. Sollte der eintritt der erwerbsminderung vor der antragstellung festgelegt werden, würde sich der betrag verringern, und die nachfolgenden zeiten würden erst mal auf eis gelegt ? Gruß Henning
-_-am 09.01.2011 | 16:28
Zitat von Henning anzeigenausblenden
Natürlich werden die rentenrechtlichen Zeiten nach Antragstellung ebenfalls berücksichtigt. Maßgeblich für die EM-Rente ist allerdings der Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung). Erst nach dem Monat des Leistungsfalls zurückgelegte rentenrechtliche Zeiten werden erst beim nächsten Leistungsfall ("Alter" oder "Tod") berücksichtigt.
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