Die EM-RT wird errechnet mit allen rentenrechtlichen Zeiten, die bis zum Leistungsfall vorliegen. Die Hochrechnung bis zum 60. LJ wird im Zuge der Zurechnungszeit hinzugefügt. Die Zeiten nach dem Leistungsfall werden erst bei der „nächsten“ Rente berücksichtigt (Regelaltersrente, WW-RT). Die Höhe kann also geringer oder höher ausfallen, als in Ihren Renteninformationen stehen, da der Leistungsfall noch nicht feststeht!