Hallo Maria,
in der Rentenauskunft wird der Bruttorentenbetrag der vollen Rente wegen Erwerbsminderung zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung ausgewiesen. Evtl. zu berücksichtigende Abschläge sind darin bereits enthalten.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung