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Erwerbsminderungsrente erhöhen??

von A.Knop25.08.2008 | 10:37
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, welche Faktoren erhöhen eine volle Erwerbsminderungsrente? (zb. Eine weitere Verängerung?, Anrechung Kindererziehungszeit?)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In den meisten Fällen verändert sich der Rentenbetrag nicht mehr. Eine Änderung ergibt sich jedoch durch die einzelnen Rentenerhöhungen zum 01.07. eines Jahres.

Selbst weitere Beitragsleistungen nach dem Leistungsfall wirken sich in einer Folgerente nur selten aus, da sie vom Wert her nicht den Wert für die Zurechnungszeit erreichen.

Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten kann hier aufgrund ihrer relativ guten Bewertung eher zu höheren Renten verhelfen.

Die Verlängerung der Rente führt nicht zu einem neuen Leistungsfall, der die Berücksichtigung weite-rer Zeiten begründen würde. Die Berechnung der Rente bleibt mit der Erstbewilligung identisch.

7 Antworten

Brilleam 25.08.2008 | 11:05
Hallo A.Knop! Eine volle EM-Rente bezieht ihren Wert aus den bis zum Leistungsfall zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten und der Zurechnungszeit. Eine reine Verlängerung der bislang gewährten Rente wird daher keine Erhöhung nach sich ziehen können! Bei fehlenden Beitragszeiten (z.B. Kindererziehungszeiten) sieht das u.U. anders aus - erhöhend wirken alle neu bekannt gegebenen Zeiten vor dem Leistungsfall, die bislang nicht der Berechnung zu Grunde lagen und nicht den Wert der Zurechnungszeit senken! Spätestens beim Rentenantrag sollten Sie doch aber Ihr Rentenkonto auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft haben?!
A. Knopam 25.08.2008 | 11:19
Hallo, welche Faktoren erhöht sie wenn man eine EM-Rente bereits bezieht!
arbeitam 25.08.2008 | 14:47
der Faktor Arbeit erhöht Ihr Einkommen(Rente plus Arbeitseinkommen), aber ohne Arbeit wird die Rente nicht höher
Schadeam 25.08.2008 | 15:06
auch ich verstehe Ihre Frage nicht wirlich. Eine bereits errechnete und laufend gezahlte Rente würde sich nur dann erhöhen, wenn man feststellen würde, dass die Berechnung falsch war, weil beispielsweise Versicherungszeiten nachgereicht wurden. Natürlich würde sich Ihre Rente verdoppeln, wenn der deutsche Bundestag ein Gesetz erläßt, nachdem ab 01.09.2008 alle Renten verdoppelt werden..... (hoffentlich nimmt das jetzt keiner ernst!)
Staatsdieneram 25.08.2008 | 15:09
Also ich dürfte mir solche Antworten hier nicht erlauben ... ;-)
???am 25.08.2008 | 17:33
Hallo Schade, wen muß man wählen dass ihre Annahme war wird :-))
???am 25.08.2008 | 17:33
sie heißen ja auch nicht Schade :-))
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