Nur um es der vollständigkeithalber festzuhalten: Der Antrag ist bereits beschieden worden. Insofern ist Ihr Erwerbsminderungsantrag nicht mehr in Bearbeitung. Was sich aufgrund des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes in die Länge zieht, ist die Bearbeitung Ihres Widerspruches. Im Widerspruchsverfahren wird daher eine erneute Prüfung veranlaßt, was sich auch dadurch hinziehen kann, da insbesondere die med. Voraussetzungen geprüft werden und somit umfangreiche, dahingehende Ermittlungen notwendig sind. Zwischenzeitlich müssen dann die Ärzte des Rentenversicherungsträgers zwecks einer sozialmedizinischen Beurteilung der vorliegenden Unterlagen eingeschaltet werden, die dann manchmal aufgrund der vorgelegten Unterlagen wiederum eine weitere Prüfung/Einholung von weiteren Unterlagen für notwendig erachten. Hinzu kommt noch, dass nicht der Widerspruchssachbearbeiter über Ihren Widerspruch entscheiden wird, sondern die Mitglieder des Widerspruchsausschusses, dessen Sitzungen zwar regelmäßig aber auch nicht täglich stattfinden. So kann es sogar auch dann noch vorkommen, dass die Widerspruchsausschuss-mitglieder (Vertreter der Arbeitgber und der Versicherten, also somit die Beitragszahler der RV), die ansonsten mit der Sachbearbeitung des Widerspruches nichts zu tun haben, eine weitere Prüfung (dies läßt sich aus Ihren Schilderung vermuten) wünschen.
Dies soll keine Entschuldigung sein, sondern nur ein wenig den Verfahrensablauf etwas näher bringen.
Im Grunde haben Sie es, wie beschrieben, richtig gemacht, indem Sie regelmäßig nach dem Stand fragen.