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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente GFB Kraft Arbeitsstunden pro Tag

von baerbel02.07.2016 | 00:45
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4 Antworten

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Klar ist 450 € darf nicht überschritten werden, Klar ist auch nicht über 15 Wochenstunden. Unklar ist wie die Stunden sich verteilen dürfen in der Woche. da gibt es totale Angstmache hier im net. In einem Formblatt habe ich gelesen das diese frühere 3 Stunden Regel pro Tag weggefallen ist. Ersatzlos gestrichen. Sie gilt nur bei der Feststellung der Erwebsminderung, das heißt wer regelmäßig im Rahmen einer 5 Tage Woche unter 3 Stunden belastbar ist ist voll Erwerbsgemindert. Wenn man aber die Möglichkeit hat nur 7 Tage im Monat zu arbeiten selbst wenn das dann heißt an diesen 1 bis 2Tagen die Woche 6 Stunden und das mit der Krankheit vereinbahren kann kann das doch nicht Rentenschädlich sein oder? So hat man die Möglichkeit die Total-Ausfall Tage wegen der wöchentlich genommenen Medikamente und / oder Behandlungen schön zu timen. Oder die Dialyse Tage mit dem Ruhe Tag danach hinzubekommen und trotzdem geringfügig beschäftigt sein zu können und Kollegen und ein "Berufsleben" zu haben. Und vor allem auch die Möglichkeit überhaupt eine Stelle zu finden. Und man bleibt mit 12 Stunden auch unter der magischen 15 Stunden und / oder 450 € Regel. Ich hätte hier gerne mal offiziell klartext. Irgendwie ist das eine totale Rechtsunsicherheit. Gibt es hier eine kompetente Antwort?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich gilt, dass Sie medizinisch nicht voll erwerbsgemindert sind, wenn es Ihnen möglich ist, eine Beschäftigung von mindestens 3 Stunden täglich auszuüben. Wie schon von anderen Forumsteilnehmern gesagt, gibt es jedoch eine Vielzahl von Arbeitszeitmodellen, so dass hier nicht jeder Einzelfall geregelt werden kann, was im Rahmen eines 450 Euro-Jobs möglich ist. Sofern Sie zeigen, dass Sie auch länger täglich arbeiten können, ist auch medizinisch zu prüfen, ob Ihnen dies gesundheitlich für mehrere Tage zumutbar ist. Sofern Sie eine für Sie in Einzelfall verbindliche Aussage möchten, sollten Sie sich, wie von den anderen Forumsteilnehmern/-innen aufgezeigt, direkt an Ihren Rentenversicherungsträger wenden, dieser hat auch Ihre medizinischen Unterlagen, die uns hier nicht bekannt sind.

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3 Antworten

Heurekaam 02.07.2016 | 09:35
Zitat von baerbel anzeigenausblenden
Rechtssicherheit finden Sie nicht in einem öffentlichen Forum, sondern bei dem Rentenversicherungsträger, der Ihnen die Rente bewilligt hat. Nutzen Sie doch einfach mal die Forensuche ! https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… und gefühlte weitere hundert Einträge, die Ihre Fragen hinreichend beantworten.
KSCam 02.07.2016 | 10:15
Auch ich sehe hier keine Rechtsunsicherheit, ganz einfach deshalb weil es hunderte von Arbeitszeitmodellen gibt mit denen man theoretisch 15 Wochenstunden auf eine Woche verteilen kann. Kann wirklich jemand erwarten, dass jede dieser Möglichkeiten definitiv per Gesetz geregelt ist? Ich meine Nein. Somit muss das was zulässig ist individuell im Einzelfall mit der "eigenen DRV" geregelt werden - wenn von dort grünes Licht kommt hat der Rentner Rechtssicherheit für seinen Fall und sein gewähltes Arbeitszeitmodell. Und Ihnen konkret nützt es gar nichts wenn jemand im Forum "Ihr Modell" als erlaubt ansieht, Ihre DRV aber was dagegen hat. Haben Sie ne bessere Idee, liebe Bärbel?
baerbelam 04.07.2016 | 10:32
Sehen Sie genau das meine ich, "Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche erwerbstätig sein können." eben- 5 Tage Woche. Das schließt nicht aus das man durchaus einmal die Woche arbeitet für 6 Stunden, insgesamt. Hier wird in den meisten Beiträgen suggeriert das die Rente dann "futsch" ist. Ich habe in einer offiziellen Stellungsnahme der Rentenversicherung einmal gelesen das diese "Stundenregel" aufgehoben ist. Dann nie wieder- ich erhoffte mir hier die offizielle Bestätigung, das das wirklich so ist. Ich finde es nämlich nicht in den Gesetzteswerken. Dort hießes das nur noch die 450 € plus 15 h Woche überprüft wird, was ja sinnvoll ist. Arbeitsstellen im 3 Stunden Format sind oft Regaleinräumen, Packetsortierung etc. , das schließt sich völlig aus bei den meisten Erwerbsgeminderten. Pförtner, Platzwart, Nachtwachen die nichts heben, nichts tragen müssen aber eben dann 6 Stunden hintereinander anwesend sein sollen, dafür nur 1 oder 2 Tage die Woche, wäre möglich, hier aber als rentenschädlich dargestellt Nur darum gehts mir.
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