Hallo Franz,
Grundrentenzeiten können sich grundsätzlich auch während des Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergeben, z.B. durch eine versicherungspflichtige geringfügige Beschäftigung, Zeiten der Kindererziehung oder Pflege. Der Bezug der Rente wegen voller Erwerbsminderung allein ist keine Grundrentenzeit.