Hallo rhx,
sofern Sie neben dem Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung versicherungspflichtig beschäftigt sind, werden weitere Entgeltpunkte erworben. Diese zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte wirken sich bei einer späteren Rentenberechnung mit einem neuen Leistungsfall aus (z.B. bei einer späteren Altersrente).
Die Höhe der Altersrente wird nach den zum Zeitpunkt der Berechnung geltenden Vorschriften ermittelt. Bereits in Anspruch genommene Entgeltpunkte, die bereits der Rente wegen teilweiser Erwebsminderung zugrunde gelegen haben, werden mit dem entsprechenden bisherigen Zugangsfaktor berechnet. Für die neu hinzugekommenen Entgeltpunkte wird ein Zugangsfaktor nach dem späteren Rentenbeginn ermittelt.