Eine allgemeingültige Antwort ist bei diesem Sachverhalt nicht möglich. Vielmehr kommt es bei jeden Einzelfall auf verschiedene Aspekte an.
Wenn die volle Erwerbsminderung erst nach der ursprünglichen Rentenantragstellung durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist, kann es sinnvoll sein, einen neuen Rentenantrag zu stellen, statt gegen die Ablehnung zu klagen.
Bitte beachten Sie, dass die Sozialgerichte sehr ausgelastet sind und deshalb ein Klageverfahren immer länger dauert als ein neues Rentenantragsverfahren.
Nicht sinnvoll ist es jedoch, Klage zu erheben und parallel einen neuen Rentenantrag zu stellen. Da es sich nämlich um das gleiche Begehren handelt, wird der Rentenneuantrag nicht separat zum Sozialgerichtsverfahren entschieden, sondern das Ergebnis des Sozialgerichtsverfahrens wird abgewartet.