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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente, Klage beim Sozialgericht oder Neuantrag

von Heike R.06.05.2014 | 21:29
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4 Antworten

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Hallo zusammen, ich erhalte zur Zeit eine Teilerwerbsminderungsrente. Da mein Gesundheitszustand schlechter wurde, habe ich dann Mitte letztes Jahr einen Antrag auf die volle Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich bekam eine Ablehnung und dagegen habe ich einen Widerspruch gemacht. Genau zu der Zeit hat sich mein Gesundheitszustand wieder verschlechtert, so das ich unter anderem einen Herzschrittmacher bekam. Diese Unterlagen meiner neuen Gesundheitsstörung habe ich alle an den Rententräger geschickt und liegen somit vor. Jetzt bekam ich meine Ablehnung zum Widerspruch mit dem Bezug auf den Bescheid vom 26.09. und als Grund, das sich mein Gesundheitszustand ja nicht geändert hätte. Verstehe ist nicht, komisch, oder? Dann bin ich zum VDK mit der Bitte um Unterstützung, um jetzt beim Sozialgericht zu Klagen und der VDK meinte, ich soll den Bescheid Rechtskräftig werden lassen und dann gleich ein paar Tage später einen neuen Antrag stellen und sollte der wieder abgelehnt werden, dann soll ich wieder zum VDK kommen. Ist diese Vorgehensweise richtig? Ich weiß nicht was ich tun soll, Klagen oder Neuantrag. Vielleicht können Sie mir hier helfen. Vielen Dank. Gruß Heike

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine allgemeingültige Antwort ist bei diesem Sachverhalt nicht möglich. Vielmehr kommt es bei jeden Einzelfall auf verschiedene Aspekte an.

Wenn die volle Erwerbsminderung erst nach der ursprünglichen Rentenantragstellung durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist, kann es sinnvoll sein, einen neuen Rentenantrag zu stellen, statt gegen die Ablehnung zu klagen.

Bitte beachten Sie, dass die Sozialgerichte sehr ausgelastet sind und deshalb ein Klageverfahren immer länger dauert als ein neues Rentenantragsverfahren.

Nicht sinnvoll ist es jedoch, Klage zu erheben und parallel einen neuen Rentenantrag zu stellen. Da es sich nämlich um das gleiche Begehren handelt, wird der Rentenneuantrag nicht separat zum Sozialgerichtsverfahren entschieden, sondern das Ergebnis des Sozialgerichtsverfahrens wird abgewartet.

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3 Antworten

Heike R.am 06.05.2014 | 22:17
Danke für die Schilderung. Interessant. Warum will denn der VDK eigentlich nicht sofort Klagen und meint, besser ist einen Neuantrag stellen und den abgelehnten Widerspruch rechtskräftig werden zu lassen? Kann der VDK bei der Klage auch auf Eilantrag bestehen? VG Heike
werner fitschenam 06.05.2014 | 22:06
Wenn Widerspruch abgelehnt solltest du sofort klagen. du kannst trotzdem einen Neuantrag stellen, denn du klagst gegen die Ablehnung des widerspruches. Stelle bei Gericht auch gleich einen Eilantrag.Bei Gutachten immer Z eugen mitnehmen. Die Widerspruchsstelle Rentenversicherung unter Frau Olschevski arbeitet mit allen Tricks und kommst du ihnen wie bei mir auf die Schliche ,zwei falsche manipulierte Gutachten versuchen sie sich über den beratungsärztlichen Dienst rauszureden. Immer gleich beim Direktorium beschweren, man kann uns unsere Würde nicht nehmen! Viel Glück
Heike R.am 07.05.2014 | 10:46
Guten Morgen nettes Expertenteam, vielen Dank für eine schnelle Antwort. Darf ich fragen, auf welche Aspekte es vorwiegend ankommt? Ja, es ist ein wenig verzwigt. Ich war Teilerwerbsminderungsrentnerin und bin dann wieder Krank geworden. Vorher hatte ich schon die Verlängerung der Teilerwerbsminderungsrente gestellt und als ich ja wieder länger Krank wurde und keine besser kam, bzw. es mir immer schlechter ging, habe ich die volle Teilerwerbsminderungsrente beantrag. Dann haben die mit die halbe Teilerwerbsminderungsrente bewillig und die Volle abgelehnt. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt, weil es mir schlecht ging, so das unter anderem auch per Not-OP ein Schrittmacher (Oktober 2013) gesetzt wurde. Diese Befunde, habe ich alle nachgereicht und wurden angeblich auch berücksichtigt. Und es kam die Ablehnung des Widerspruchs mit der Begründung, das sich mein Gesundheitszustand nicht geändert hätte, seit dem 26.09.2013. Ich würde gerne wissen, ist das denn rechtens, die Frist nicht zu wahren, für eine Klage über das Sozialgericht, aber ein paar Tage später einen neuen Antrag zu stellen? Neuantrag oder Verschlechterungsantrag? Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Beinderung von 50% unbefristet und ich habe die ganzen aktuellen Sachen noch nicht eintragen lassen. Ich dachte mir immer, es ist quatsch, denn er ist unbefristet gültig und somit hätte ich nicht alle Jahre wieder die Lauferei den wieder zu verlängern. Meine Ärztin meinte ich solle auch die Verschlechertung einreichen. Macht das soooo viel Sinn? Die 50% halte ich für wichtig wegen dem gewissen Kündigungsschutzt Menno, ist das alles kompliziert. Und jetzt habe ich wieder so viel geschrieben. Sorry. Lieben Danke für alles. Heike
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