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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente läuft aus

von HW Na28.04.2017 | 17:36
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Dieses Jahr läuft meine Erwerbsminderungsrente im August aus. Zur Zeit läuft der Antrag das diese Rente weiter gezahlt wird oder nicht. Wenn diese Erwerbsminderungsrente , ich bin jetzt 60,5 Jahre alt ( zum Zeitpunkt des Bezugs dieser Erwerbsminderungsrente fehlten mir nur noch 2 Jahre zu den 45 Jahren Erwerbstätigkeit um später rüher in Rente gehen zu können ), zum jetztigen Zeitpunkt in die richtige Rente umgewandelt wird ,fällt dann die Rente nochmal kleiner aus wie schon die Erwerbsminderungsrente?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HW Na,

Ihre Altersrente wird durch die Umwandlung aus der Erwerbsminderungsrente nicht niedriger. Selbst wenn sich aufgrund Gesetzesänderungen rechnerisch ein niedrigerer Betrag ergeben sollte, bleiben die bisherigen Entgeltpunkte aus der Erwerbsminderungsrente besitzgeschützt. Eine Erhöhung der Rente kann sich nur ergeben, wenn nach dem damaligen Leistungsfall noch Beiträge entrichtet wurden, deren Bewertung höher ist als die der gewährten Zurechnungszeit bzw. wenn Beiträge nach Ende der Zurechnungszeit gezahlt wurden. Meistens ist das aber nicht der Fall, so dass die Altersrente in der gleichen Höhe gezahlt wird wie die EM-Rente.

Zurechnungszeit 60 = bei Rentenbeginn vor dem 01.07.2014

Zurechnungszeit 62 = bei Rentenbeginn ab dem 01.07.2014

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7 Antworten

W*lfgangam 28.04.2017 | 18:04
Hallo HW Na, wie viele andere auch, gehen Sie davon aus, dass nach einer bereits laufenden EM-Rente dann endlich die 'richtige' Rente/Altersrente folgte und diese dann auch höher ausfällt. Irrtum! Zum Einen fällt bei Weiterbewilligung der zeitlich befristeten EM-Rente auch die künftige weiter bewilligte EMRT nicht kleiner aus, zum Anderen wird die Altersrente mit Erreichen der 45 Jahre und 'Umwandlung' von EMRT in Altersrente diese seltenst höher ausfallen, aber auch nicht kleiner werden. Ihre EMRT hat eine Zurechnungszeit bis 60/62, also bereits 'geschenkte' Rentenzeiten, dazu einen Abschlag wg. vorzeitigem Beginn dieser Rente – das bleibt auch so bei der Altersrente ...die Abschläge der bisher 'berechneten' Zeiten bleiben auch bei der Altersrente bestehen. Da ist es ohne Bedeutung, ob Sie ab Tag xyz die 45 Jahre für eine abschlagsfreie Altersrente voll haben – die Kürzung der vorlaufenden EMRT wirkt auch auf die Altersrente nach. Lediglich 'neue' Versicherungszeiten ab Rentenfall EM könnten einen kleinen Bonus für die Altersrente bedeuten – nur, wo sollen die herkommen, wenn Sie sowieso schon bis 60/62 dazugerechnte Rentenzeiten haben? Ergo, weniger wird es nicht, aber mehr ist zu 99 % auch ausgeschlossen. Gruß w.
KSCam 28.04.2017 | 19:59
Bitte nicht schon wieder diese sinnlose Gerechtigkeitsdiskussion, die im übrigen nie geführt wird wenn sich Leistungen verschlechtern. Da habe ich noch nie einen Bestandsrentener nach Gleichberechtigung rufen hören - z.B. als Abschläge bei den Renten eingeführt wurden. Hat da jemand gefordert: "ich will auch"? :)
Birgi S.am 28.04.2017 | 20:25
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Da habe ich noch nie einen Bestandsrentener nach Gleichberechtigung rufen hören - z.B. als Abschläge bei den Renten eingeführt wurden. Hat da jemand gefordert: "ich will auch"? Verstehe ich jetzt nicht. Wieso soll ich fordern ich will auch wenn ich die Abschläge schon habe. Natürlich bin ich gegen die ungerechten Abschläge bei der Erwerbminderungsrente. Aber weil wir gerade beim Thema sind ,heute habe ich im Videotext auf ARD gelesen das für die Erwerbsminderungsrenter heute von den Poltikern etwas zur Verbesserung beschlossen wurde. Und im Videotext wurde nicht nur für Neuzugänge geschrieben und da ja das öffentliche Fernsehen nur Wahrheiten verbreitet bedeutet das diesmal auch die Bestandsrentner endlich mit einbezogen wurden. Ist ja eigentlich auch logisch da die Poltiker immer betonnen Erwerbsminderungsrentner haben zu wenig Rente und das kann ja nicht nur für Neuzugänge zutreffen.
Herz1952am 28.04.2017 | 20:54
HalloBirgi S. Es ist ja auch nicht gleich, ob jemand vor dem 1.7.14 oder nach dem 1.7.14 Erwerbsgemindert wurde. Vorher war die Hochrechnung gesetzlich bis 60 Jahre, danach bis 62 Jahre. Damit muss man/frau (und meine Wenigkeit) leben. :-)
W*lfgangam 28.04.2017 | 21:08
Zitat von Birgi S. anzeigenausblenden
Hallo Birgi S., der Einfachhalt halber hatte ich 55+ und demnächst 62+ ausgelassen, sonst wäre es zu seltsam gewesen, mit all diesen Regelungen klar zu kommen. Alternativ hätte ich auch die seltsamen Regelungen zur Anrechnung/(Nicht)Bewertung der Ausbildungszeiten oder der Anhebung der Altersgrenzen/kombiniert mit Vertrauensschutzregelungen anführen können - das wäre an Seltsamkeit kaum zu überbieten. Allein schon die jährliche Anpassung einer Rente seit Neunzehnhunderddrölfzweiundzig ist seltsam - das Arbeitsleben ist doch abgeschlossen/die Rente damals fettgesetzt. Gesetze sind ...seltsam, also die von der Mehrheit gewählten seltsamen Schlipsträger – also wir selbst?! - oder ;-) Gruß w.
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