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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/ Rückwirkend Abzug von anerkannter Berufskrankheit

von Toto08.06.2024 | 11:05
1094 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Mir wurde mir jetzt nach 4 Kampf eine Erwerbsminderungsrente rückwirkend zugesprochen. Meine Frage Arbeitslosengeld oder sonstiges habe ich in der Zeit nicht bekommen. Aber von der BG habe ich einen Betrag bekommen wegen anerkannter Berufskrankheit. Von 350€ monatlich, diesen Betrag habe ich bekommen, bevor ich den Antrag Erwerbsminderungsrente gestellt habe. Wird diese jetzt rückwirkend von der Erwerbsminderungsrente abgezogen? Dann wäre ja schon die Hälfte der Rückzahlung von der Erwerbsminderungsrente weg. Oder kommt es darauf an, wie viel Rente ich normal in der Zeit bekommen hätte. Oder wird die nur abgezogen, wenn man einen bestimmten Betrag an Rente bekommt? Was wäre das Limit, was man an Rente bekommen dürfte, damit es nicht abgezogen wird, falls es so ist? Klar, ich könnte jetzt warten, bis ich die Papiere bekomme, aber da ich weiß, dass es noch sehr viele Monate vergehen wird, bevor man was in der Hand hat . Und ich möchte mich nicht bis dahin verrückt machen, vielleicht hat jemand eine Antwort hier drauf, die mir ein wenig Hoffnung gibt, dass es nicht so ist. Und Entschuldigung für die schlechte Rechtschreibung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Toto,

 

Treffen eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Unfallrente zusammen, ist § 93 SGB VI zu prüfen.

Besteht für denselben Zeitraum Anspruch auf eine Rente aus eigener Versicherung und auf eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung oder auf eine Hinterbliebenenrente und eine entsprechende Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung,

wird die Rente aus der Rentenversicherung insoweit nicht geleistet, als die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung einen bestimmten Grenzbetrag übersteigt.

Bei der Ermittlung der Summe der Rentenbeträge bleiben bestimmte Rententeile unberücksichtigt. So ist von der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich der jeweilige Grundrentenbetrag (West) nach dem BVG abzusetzen.

Der Grenzbetrag errechnet sich, indem der Jahresarbeitsverdienst, welcher der Berechnung der Unfallrente zugrunde lag, durch zwölf Monate dividiert, mit dem Rentenartfaktor der Altersrente und mit 70 Prozent multipliziert wird.

Eine Unfallrente kann im Einzelfall zu einer Kürzung der Rente des gesetzlichen Rentenversicherung führen. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

lang und breitam 08.06.2024 | 11:26
wenn Sie die Suchfunktion nutzen, finden Sie einige Beiträge zum Thema. Von gesetzlichen Paragraphen her ist in Ihrem Fall auch SGB VI §93 zu beachten. Siehe hierzu auch: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/unfallrente-und-erwerbs… Wenn Sie also bereits einen Bescheid Ihrer BG haben, dann sollten Sie diesen an Ihre zuständige DRV übersenden, damit diese dann prüfen kann, ob und in welcher Höhe diese Leistung berücksichtigt werden muss. https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… In einem Forum kann dies für Sie individuell nicht abschließend beurteilt werden.
-°-am 08.06.2024 | 11:29
Vielleicht hilft Ihnen der Link weiter Unfallrente von BG 20% https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/unfallrente-von-bg-20
Totoam 08.06.2024 | 13:43
Zitat von lang und breit anzeigenausblenden
Hatte auch nicht gedacht, dass mir einer genau ausrechnet, wie viel das ist. Die Frage war ja. Gibt es eine Obergrenze? Wie viel die Rente zusammen mit der BG nicht überschreiten darf, und vielleicht beide Beträge zu erhalten. Und wann dieser abgezogen wird, wenn Folgendes zutrifft, weiß ich ja, geschrieben, wie es bei mir ist. Ich glaube, dass das jemand wissen könnte. Oftmals versteht kein Mensch, was das heißen soll, wenn man bei den offiziellen Seiten schaut. Hatte hier schon vor ein paar Tage was geschrieben. Da hieß es auch kann man hier gar nicht beantworten. Und dann hat doch noch eine geantwortet und ich habe einiges erfahren. Hast mir geholfen hat.
andersam 08.06.2024 | 14:16
Nach einer BG-Rente wird im Rentenantrag gefragt. Wenn Sie also alle Fragen korrekt beantwortet haben, gibt es überhaupt kein Problem. Die DRV hat dann die Rentenanrechnung bereits geprüft.
Deutsche Rentenversicherung
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