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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Summierung gewöhnlicher Leistungseinschränkungen

von Michaela26.01.2022 | 12:14
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10 Antworten

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Hallo, besteht bei einer Summierung gewöhnlicher Leistungseinschränkungen ein Rechtsanspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela,

grds ist erwerbsgemindert, wer nicht mehr regelmäßig 6 Std. oder mehr am Arbeitsmarkt tätig sein kann. Bedeutet im Umkehrschluss, dass man unter 6 Std. tgl. Arbeitsfähigkeit rentenberechtigt (teilweise/volle Erwerbsminderung) ist.

Aus BSG-Entscheidung vom 11.12.2019, B 13 R 7/18 R

Eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen liegt auch dann vor, wenn mehrere auf den ersten Blick gewöhnliche Leistungseinschränkungen aufgrund einer besonderen Addierungs- und Verstärkungswirkung ernste Zweifel an der Einsetzbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begründen.

Bedeutet unterm Strich, dass auch mehrere gewöhnliche Leistungseinschränkungen dazu führen können, dass trotz eines Leistungsvermögens von 6 Std./tgl oder mehr, die Einsetzbarkeit am Arbeitsmarkt quasi nicht mehr gegeben ist und damit ein EM-Rentenanspruch begründet werden kann.

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9 Antworten

Jensam 26.01.2022 | 12:42
Ja, das BSG hat final so entschieden.
Berndam 26.01.2022 | 12:22
Nur dann, wenn diese zusammen dazu führen, dass man nicht mindestens 6 Std. / Tag arbeiten kann.
Schadeam 26.01.2022 | 13:13
Ich würde Ihnen - falls Ihre Ärzte Sie ebenfalls für erwerbsgemindert halten - zum Rentenantrag raten. Dann haben Sie in 3-5 Monaten Klarheit darüber, ob die Summe Ihrer Einschränkungen zu einer Rente geführt haben. Theoretisch könnte man dazu mehrere Seiten füllen, aber was nützt Ihnen alle Theorie wenn Sie in Ihrem Fall dann doch keine Rente bekämen, weil der ärztliche Dienst meint "die kann in Vollzeit arbeiten"?
Aloisam 26.01.2022 | 15:55
Nein, einen Rechtsanspruch auf EM-Rente, zumindest in dem Sinne, hat man damit nicht. Die Summierung von Leistungseinschränkungen können aber dennoch zu einer Berentung führen, auch wenn eine Leistungsfähigkeit von über 6 Stunden vorliegt. In diesem besonderen Fall ist die DRV angehalten, konkrete Verweisungstätigkeiten zu benennen, die mit den Einschränkungen zu bewältigen sind.
Erklärbäram 26.01.2022 | 13:15
Die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind in dieser Broschüre gut zusammengefasst: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Siehe hieram 07.02.2022 | 17:33
Zitat von Michaela anzeigenausblenden
Hallo @Experten-Antwort und alle anderen Experten, können Sie mir bitte "griffig" 2 Fragen zu Ihrer Antwort beantworten? 1.) Was bitte konkret sind bereits gewöhnliche Einschränkungen, insbesondere in der Abgrenzung zu aussergewöhnlichen Einschränkungen? 2.) Wie viele gewöhnliche Einschränkungen sind bitte nötig, um einen EM-Rentenanspruch zu haben? Danke für alle Antworten!
Hallo Michaela, 'öffentlich zugänglich' sind die gemeinsamen rechtlichen Anweisungen (GRA) in denen die 'Anwendungen' der Paragraphen bundeseinheitlich für die verschiedenen Regionalträger der DRV nachzulesen sind. Zusammengefasst steht auch dort, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, es hier also keinen 'Katalog' gibt oder die Anzahl der Summierungen. Ob dies für Sie eine 'griffige' Antwort ist mögen Sie selbst entscheiden. Den kompletten Wortlaut der GRA zum §43 SGB VI, in dem dieses Thema behandelt wird, finden Sie hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Darüber hinaus erfolgt in diesem Forum keine 'Rechtsberatung'. Dafür müssten Sie sich dann an einen Sozialverband (wie z.B. VdK oder SozVD) wenden oder auch an einen entsprechenden Fachwanwalt. Aber erst einmal haben Sie ja nun einiges zu lesen :-) Alles Gute!
Michaelaam 07.02.2022 | 17:11
Hallo @Experten-Antwort und alle anderen Experten, können Sie mir bitte "griffig" 2 Fragen zu Ihrer Antwort beantworten? 1.) Was bitte konkret sind bereits gewöhnliche Einschränkungen, insbesondere in der Abgrenzung zu aussergewöhnlichen Einschränkungen? 2.) Wie viele gewöhnliche Einschränkungen sind bitte nötig, um einen EM-Rentenanspruch zu haben? Danke für alle Antworten!
Wie bitteam 07.02.2022 | 19:39
Sind Sie in AU.....wurden Sie vn der KK aufgefordert eine Rentenantrag zustellen....oder sind Sie schwersbehindert.....ist schon wie KSC schreibt Antrag stellen....vielleicht mir dem VdK zusammen....der kann Ihnen auch real aufgrund Ihrer Krankenakte sagen....wie Ihre Aussichten sind....alles andere ...ist Traumdeuterei....
KSCam 07.02.2022 | 17:35
Ist doch reine Theorie! Wer glaubt in Rente gehen zu müssen, soll den Antrag stellen, dann wird individuell geprüft....
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