Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Gutachter

von EinfachIch07.05.2020 | 15:03
290 Ansichten
27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bekomme seit 2015 volle Erwerbsminderungsrente. Ich habe die 2. Verlängerung gestellt. Beim Erstbescheid waren es 1Jahr und 10 Monate und dann 3 Jahre. Jetzt kam der Bescheid für ein weiteres Jahr. Dies wurde erstmal aufgrund des Corona Virus für ein Jahr ohne Begutachtung verlängert. Es kam aber gleich ein Schreiben mit dazu, dass mir ein Gutachter Termin zugeschickt wird. Meine Psychiaterin hat die Rente weiterhin befürwortet mit dem Vermerk, dass es keine Besserung geben wird. Nun meine Frage, bekommt der Gutachter diese Unterlagen meines behandelnden Arztes auch? Ich habe mich über diese Ärztin belesen und da wurde es mir Angst und Bange bei diesen Bewertungen. Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EinfachIch,

wenn Sie die Unterlagen Ihres behandelnden Arztes eingereicht haben bzw. entsprechende Angaben im Weitergewährungsantrag gemacht haben, damit sich Ihr Rentenversicherungsträger die Unterlagen anfordern kann, dann werden diese Unterlagen auch an den Gutachter weitergegeben. Nur wenn die Unterlagen keine Relevanz für die Feststellung von Erwerbsminderung haben, erfolgt keine Weitergabe.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wir haben in diesem Thread einige Beiträge gelöscht und bitten dafür um Verständnis.

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

25 Antworten

GTAam 07.05.2020 | 15:26
Das sollte so sein. Um sicher zu sein das dem dann auch so ist, sollten Sie alles an relevanten Unterlagen zu dem Termin mitnehmen und am besten zusammen mit einer Aufstellung dem Gutachter bei dem Termin auch noch mal aushändigen. Was er dann damit macht ist nicht mehr Ihr Problem.
GTAam 08.05.2020 | 10:04
Und da es immer wieder vorkommt das diese Unterlagen anscheinend nicht beim Gutachter ankommen, oder dort verloren gehen, kann die Empfehlung lauten alles dorthin selber mitzunehmen. Ausserdem könnte die Auffassung von "keine Relevanz" durchaus unterschiedlich sein, zwischen Antragsteller und der DRV.
EinfachIcham 08.05.2020 | 10:56
Was hieße denn "keine Relevanz"? Ich bin davon ausgegangen, dass der Gutachter auch vorab informiert wird. Sonst weiß er doch nicht worum es geht. Oder soll dieser in der Kürze der Zeit Diagnosen stellen, wofür meine Ärztin mehrere Gespräche zur Verfügung hatte?
EinfachIcham 08.05.2020 | 10:53
Leider habe ich keine Unterlagen zu Hause. Meine Ärztin hat etwas ausgefüllt dazu und dies auch mitgeschickt.
MannOMannam 08.05.2020 | 11:12
So schwer ist das doch alles nicht. Unterm Strich geht es um ihr weiteres Leben. Und wenn Sie das in "fremde" Hände geben und sich darauf verlassen, dass alles "für Sie" läuft, dann wundern Sie sich am Ende nicht wenn es schief geht. Tipps wurden Ihnen gegeben, machen Sie etwas draus, oder verlassen Sie sich weiterhin auf andere.
-am 08.05.2020 | 11:47
Hallo EinfachIch, keine Relevanz können z. B. Unterlagen haben, die keinen medizinischen Befund enthalten (z. B. Atteste). Ebenso können orthopädische Unterlagen keine Relevanz für die Erstellung eines kardiologischen Gutachtens haben. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
EinfachIcham 08.05.2020 | 11:55
Zitat von MannOMann anzeigenausblenden
So schwer ist das doch alles nicht. Unterm Strich geht es um ihr weiteres Leben. Und wenn Sie das in "fremde" Hände geben und sich darauf verlassen, dass alles "für Sie" läuft, dann wundern Sie sich am Ende nicht wenn es schief geht. Tipps wurden Ihnen gegeben, machen Sie etwas draus, oder verlassen Sie sich weiterhin auf andere.
Natürlich ist es für mich schwer. Ich gehe nicht davon aus, dass ich Berichte ausgehändigt bekomme. Werde dies aber versuchen. Trotz allem finde ich ihre Art zu antworten etwas pampig. Dennoch danke
MannOMannam 08.05.2020 | 12:05
Zitat von - anzeigenausblenden
Ich nehme an das "können" soll hier betont werden. Ansonsten sollten die Experten hier nicht zu medizinischen Belangen Aussagen treffen. Selbstverständlich haben spezifische orthopädische Einschränkungen massive Auswirkungen auf kardiologische Krankheiten.
Ihr Name ist Programmam 08.05.2020 | 13:59
Ebenso können orthopädische Unterlagen keine Relevanz für die Erstellung eines kardiologischen Gutachtens haben.
Ich nehme an das "können" soll hier betont werden. Ansonsten sollten die Experten hier nicht zu medizinischen Belangen Aussagen treffen. Selbstverständlich haben spezifische orthopädische Einschränkungen massive Auswirkungen auf kardiologische Krankheiten.
Sie haben ja schon erkannt, dass der Experte das Wort "können" verwendet hat und damit zum Ausdruck gebracht hat, dass es nicht in jedem Fall so ist. Wenn sie in ihrer Aussage zu den Auswirkungen der spezifischen orthopädischen Einschränkungen ebenfalls das Wort "können" verwendet hätten, wäre ihre Aussage genauso zutreffend wie die des Experten. So ist IHRE absolute Aussage leider unzutreffend und sie haben ein böses Eigentor geschossen. Wer im Glashaus sitzt... Ich kann nicht erkennen, dass der Experte sich hier die Kompetenz eines Arztes angemaßt hat. Dass in einem Gutachten in der Regel nur die relevanten Vor-Befunde eingebunden werden, kann man an jedem schriftlich verfassten Gutachten auch als Laie leicht nachvollziehen - ohne Arzt zu sein. Sie brauchen nur zwei Gutachten auf unterschiedlichen Fachgebieten für dieselbe Person im selben Rentenverfahren nebeneinander legen, dann sehen sie es deutlich. Und noch etwas: Sie wollen den Experten für seine Aussage maßregeln und treffen gleich im nächsten Satz eine VERGLEICHBARE Aussage wie der Experte - wie schräg ist das denn? Ein d**licheres Eigentor kann man kaum noch erzielen!
EinfachIcham 08.05.2020 | 12:21
Fragen Sie sich doch selber mal über welche Person diese Berichte sind, welche Sie glauben nicht ausgehändigt zu bekommen?! Selbstverständlich haben Sie ein RECHT auf alle Berichte die über SIE angefertigt werden und es ist fatal, dieser Berichte nicht selber zu haben.
Ich hatte schon mal Akteneinsicht verlangt. Da wurde lediglich alles an meine Ärztin geschickt und ich bin es mit ihr durchgegangen. Ich hätte diese Unterlagen natürlich gern zu Hause. Da ich es ebenso sehe, dass es hier um mich und eine Beurteilung meiner Person geht.
EinfachIcham 08.05.2020 | 12:20
Fragen Sie sich doch selber mal über welche Person diese Berichte sind, welche Sie glauben nicht ausgehändigt zu bekommen?! Selbstverständlich haben Sie ein RECHT auf alle Berichte die über SIE angefertigt werden und es ist fatal, dieser Berichte nicht selber zu haben.
Ich hatte schon mal Akteneinsicht verlangt. Da wurde lediglich alles an meine Ärztin geschickt und ich bin es mit ihr durchgegangen. Ich hätte diese Unterlagen natürlich gern zu Hause. Da ich es ebenso sehe, dass es hier um mich und eine Beurteilung meiner Person geht.
MannOMannam 08.05.2020 | 15:13
Zitat von Ihr Name ist Programm anzeigenausblenden
Ihr Name ist Programm schrieb

Ebenso können orthopädische Unterlagen keine Relevanz für die Erstellung eines kardiologischen Gutachtens haben.

[/quote]

Ich nehme an das "können" soll hier betont werden.

Ansonsten sollten die Experten hier nicht zu medizinischen Belangen Aussagen treffen. Selbstverständlich haben spezifische orthopädische Einschränkungen massive Auswirkungen auf kardiologische Krankheiten.[/quote]

Sie haben ja schon erkannt, dass der Experte das Wort "können" verwendet hat und damit zum Ausdruck gebracht hat, dass es nicht in jedem Fall so ist.

Wenn sie in ihrer Aussage zu den Auswirkungen der spezifischen orthopädischen Einschränkungen ebenfalls das Wort "können" verwendet hätten, wäre ihre Aussage genauso zutreffend wie die des Experten. So ist IHRE absolute Aussage leider unzutreffend und sie haben ein böses Eigentor geschossen. Wer im Glashaus sitzt...

Ich kann nicht erkennen, dass der Experte sich hier die Kompetenz eines Arztes angemaßt hat. Dass in einem Gutachten in der Regel nur die relevanten Vor-Befunde eingebunden werden, kann man an jedem schriftlich verfassten Gutachten auch als Laie leicht nachvollziehen - ohne Arzt zu sein. Sie brauchen nur zwei Gutachten auf unterschiedlichen Fachgebieten für dieselbe Person im selben Rentenverfahren nebeneinander legen, dann sehen sie es deutlich.

Und noch etwas: Sie wollen den Experten für seine Aussage maßregeln und treffen gleich im nächsten Satz eine VERGLEICHBARE Aussage wie der Experte - wie schräg ist das denn?

Ein d**licheres Eigentor kann man kaum noch erzielen!

Nein, denn dann wären es keine "spezifischen" Erkrankungen. Denn diese "spezifischen" Erkrankungen können nicht, sondern führen explizit zu kardiologischen Problemen. Somit ist es absolut zutreffend hier nicht "können" verwendet zu haben. Aber Ihnen das zu erklären würde wohl nicht viel bringen, wenn es zwischen "können" und "spezifisch" schon massiv scheitert.
MannOMannam 08.05.2020 | 15:17
Zitat von Ihr Name ist Programm anzeigenausblenden
Ihr Name ist Programm schrieb

Ebenso können orthopädische Unterlagen keine Relevanz für die Erstellung eines kardiologischen Gutachtens haben.

[/quote]

Ich nehme an das "können" soll hier betont werden.

Ansonsten sollten die Experten hier nicht zu medizinischen Belangen Aussagen treffen. Selbstverständlich haben spezifische orthopädische Einschränkungen massive Auswirkungen auf kardiologische Krankheiten.[/quote]

Sie haben ja schon erkannt, dass der Experte das Wort "können" verwendet hat und damit zum Ausdruck gebracht hat, dass es nicht in jedem Fall so ist.

Wenn sie in ihrer Aussage zu den Auswirkungen der spezifischen orthopädischen Einschränkungen ebenfalls das Wort "können" verwendet hätten, wäre ihre Aussage genauso zutreffend wie die des Experten. So ist IHRE absolute Aussage leider unzutreffend und sie haben ein böses Eigentor geschossen. Wer im Glashaus sitzt...

Ich kann nicht erkennen, dass der Experte sich hier die Kompetenz eines Arztes angemaßt hat. Dass in einem Gutachten in der Regel nur die relevanten Vor-Befunde eingebunden werden, kann man an jedem schriftlich verfassten Gutachten auch als Laie leicht nachvollziehen - ohne Arzt zu sein. Sie brauchen nur zwei Gutachten auf unterschiedlichen Fachgebieten für dieselbe Person im selben Rentenverfahren nebeneinander legen, dann sehen sie es deutlich.

Und noch etwas: Sie wollen den Experten für seine Aussage maßregeln und treffen gleich im nächsten Satz eine VERGLEICHBARE Aussage wie der Experte - wie schräg ist das denn?

Ein d**licheres Eigentor kann man kaum noch erzielen!

Noch etwas grundlegendes zu Foren: Lesen-verstehen-antworten :-) Sie lassen aber den 2. Punkt einfach weg. Lesen und verstehen Sie meinen vorherigen Post und versuchen Sie das Wort "spezifisch" in Einklang mit einer Erkrankung zu bringen.
Ihr Name ist Programmam 08.05.2020 | 16:43
Und noch etwas: Sie wollen den Experten für seine Aussage maßregeln und treffen gleich im nächsten Satz eine VERGLEICHBARE Aussage wie der Experte - wie schräg ist das denn? Ein d**licheres Eigentor kann man kaum noch erzielen!
Noch etwas grundlegendes zu Foren: Lesen-verstehen-antworten :-) Sie lassen aber den 2. Punkt einfach weg. Lesen und verstehen Sie meinen vorherigen Post und versuchen Sie das Wort "spezifisch" in Einklang mit einer Erkrankung zu bringen.
Oh MannOMann! Ich habe sehr gut gelesen, sie haben "spezifische orthopädische Einschränkungen" geschrieben. Ich weiß auch, dass "spezifisch" ein Synonym für "kennzeichnend" ist. Welche orthopädische Einschränkung soll denn ihrer Meinung nach "kennzeichnend" für eine kardiologische Krankheit sein? Und zum Thema "Lesen-verstehen-antworten": Ihr Hinweis auf das "Verstehen" des Wortes "spezifisch" passt überhaupt nicht zu meinem Einwand (siehe Zitat oben). Hier noch mal kurz zum Nachvollziehen, vielleicht klappt es ja im zweiten Anlauf: 1. Sie haben den Experten gemaßregelt, er solle keine Aussagen zu medizinischen Belangen treffen. 2. Direkt im Anschluss an diese Maßregelung haben sie selbst eine Aussage zu medizinischen Belangen getroffen. 3. Ihr Eigentor besteht also in der bloßen Tatsache, DASS sie eine vermeintlich medizinische Aussage verbieten wollten und gleichzeitig selbst eine medizinische Aussage getroffen haben. Der konkrete Inhalt ihrer medizinischen Aussage und damit das Verständnis für das Wort "spezifisch" ist also ohne Belang, da ihr Eigentor darin besteht, DASS Sie eine medizinische Aussage getroffen habe. Jetzt verstanden? Lesen-verstehen-antworten :-)
Lukaćam 08.05.2020 | 15:46
Da wurde lediglich alles an meine Ärztin geschickt und ich bin es mit ihr durchgegangen. Ich hätte diese Unterlagen natürlich gern zu Hause. Da ich es ebenso sehe, dass es hier um mich und eine Beurteilung meiner Person geht.
Wer oder was hindert Sie daran sich diese Unterlagen von Ihrer Ärztin aushändigen zu lassen? Noch einmal, Sie haben ein RECHT darauf! Und Sie sollten alle Unterlagen die IHRE Gesundheit betreffen auch in Ihren Händen haben.
Bei diversen psychischen Erkrankungen werden Befunde vorzugsweise an den Arzt und nicht den Patienten übersandt.
Watissam 08.05.2020 | 16:31
Zitat von Lukać anzeigenausblenden
Wer oder was hindert Sie daran sich diese Unterlagen von Ihrer Ärztin aushändigen zu lassen? Noch einmal, Sie haben ein RECHT darauf! Und Sie sollten alle Unterlagen die IHRE Gesundheit betreffen auch in Ihren Händen haben.
Bei diversen psychischen Erkrankungen werden Befunde vorzugsweise an den Arzt und nicht den Patienten übersandt.
Ähm, es ging um die Unterlagen des behandelnden Arztes und dieser wird ja wohl seinem eigenen Patienten die Untersuchungsergebnisse nicht vorenthalten :-)
Loniam 08.05.2020 | 18:00
Bei psychologischen Gutachten besteht dieses Recht meistens nicht. Das Gutachten kann aber an den behandelnden Arzt geschickt werden und dieser kann es mit dem Patienten besprechen.
Lesenam 08.05.2020 | 18:19
Selbstverständlich haben Sie ein RECHT auf alle Berichte die über SIE angefertigt werden und es ist fatal, dieser Berichte nicht selber zu haben.
Bei psychologischen Gutachten besteht dieses Recht meistens nicht. Das Gutachten kann aber an den behandelnden Arzt geschickt werden und dieser kann es mit dem Patienten besprechen.
Einfach mal nachlesen um welche Berichte es hier geht! Es geht um die Befundberichte des EIGENEN ARZTES! Und dafür braucht man keinen 3. Arzt *lol*
Lukaćam 08.05.2020 | 20:04
Zitat von Watiss anzeigenausblenden
Da wurde lediglich alles an meine Ärztin geschickt und ich bin es mit ihr durchgegangen. Ich hätte diese Unterlagen natürlich gern zu Hause. Da ich es ebenso sehe, dass es hier um mich und eine Beurteilung meiner Person geht.
Wer oder was hindert Sie daran sich diese Unterlagen von Ihrer Ärztin aushändigen zu lassen? Noch einmal, Sie haben ein RECHT darauf! Und Sie sollten alle Unterlagen die IHRE Gesundheit betreffen auch in Ihren Händen haben.
Bei diversen psychischen Erkrankungen werden Befunde vorzugsweise an den Arzt und nicht den Patienten übersandt.
Ähm, es ging um die Unterlagen des behandelnden Arztes und dieser wird ja wohl seinem eigenen Patienten die Untersuchungsergebnisse nicht vorenthalten :-)
Wenn bei beantragter Akteneinsicht alles nur zu Händen der Ärztin geschickt wird, scheint der Befund ja brisant zu sein. Die eigene Ärztin könnte vermerkt haben, dass bspw. Suizidgefahr besteht oder die Patientin sich bei Stress die Arme ritzt, alles nicht gut für das Wissen der Patientin.
EinfachIcham 09.05.2020 | 00:07
Mir ging es tatsächlich um die Unterlagen, die bei der Rentenversicherung liegen. Konnte mir nicht vorstellen, dass ich diese alle zu Hause haben sollte.
GTAam 09.05.2020 | 05:11
Sie sollten sich mal entscheiden was Sie meinen. Jetzt schreiben Sie das es um die Unterlagen bei der RV geht und einleitend haben Sie das Folgende geschrieben: Was wollen Sie denn nun? Etwas das die RV hat, oder Unterlagen die ihr behandelnder Arzt hat? Letzteres sollten Sie natürlich von Ihrem Arzt sowieso haben, wenn nicht, dann sind Sie selbst dran schuld.
EinfachIcham 09.05.2020 | 10:42
Zitat von GTA anzeigenausblenden
Mir ging es tatsächlich um die Unterlagen, die bei der Rentenversicherung liegen. Konnte mir nicht vorstellen, dass ich diese alle zu Hause haben sollte.
Sie sollten sich mal entscheiden was Sie meinen. Jetzt schreiben Sie das es um die Unterlagen bei der RV geht und einleitend haben Sie das Folgende geschrieben: Was wollen Sie denn nun? Etwas das die RV hat, oder Unterlagen die ihr behandelnder Arzt hat? Letzteres sollten Sie natürlich von Ihrem Arzt sowieso haben, wenn nicht, dann sind Sie selbst dran schuld.
Gut,dann habe ich mich wohl leider falsch ausgedrückt. Sorry. Es geht mir um die Berichte, die meine Ärztin für die RV geschrieben hat zwecks der Rente. Da wollte ich wissen, ob der Gutachter das auch bekommt um zu wissen worum es eigentlich geht und welche Probleme ich habe.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026