Ob der Anspruch auf privates Krankentagegeld bei der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente erlischt, erfahren Sie aus Ihren Versicherungsunterlagen. Mit Ihrer Unterschrift bei Vertragsabschluss haben Sie den Regelungen auch zugestimmt und sind somit in der Pflicht der privaten Krankenversicherung die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente mitzuteilen.