Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und neu Schwerbehindertenausweis zu 50 %

von Bari24.07.2022 | 09:39
14369 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, gibt es Vorteile oder Nachteile wenn ich ab 2019 Erwerbsminderungsrente zu 100% beziehe und ab jetzt einen Schwerbehindertenausweis zu 50 % auch habe? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bari,

die Schwerbehinderung hat keinen Einfluss auf die Zahlung Ihrer laufenden Erwerbsminderungsrente. Sie kann aber dazu führen, dass Sie ggf. vor Erreichen der Regelaltersrente einen Antrag auf Zahlung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Abschlägeam 24.07.2022 | 17:56
Hallo Bari, ich denke, die Antworten in diesem (ähnlichen) Beitrag können Ihnen weiterhelfen: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/von-em-r… Einen schönen Restsonntag!
Bariam 27.08.2022 | 10:16
Wenn ich jetzt mit 44 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehe wird die Altersrente gleich hoch sein? Oder sogar weniger? Wie kann ich überprüfen ob ich Abschläge bei der EM Rente habe? Erlesen kann ich im Bescheid nichts. Und ich bekomme auch eine Rente aus der gesetzlichen Versicherung. Diese wir mir fast komplett von meiner EM Rente abgezogen. Ist das so ok? Kann ich da was machen?
Abschlägeam 27.08.2022 | 13:12
Zitat von Bari anzeigenausblenden
Hallo Bari, aufgrund des Bestandschutzes wird die (auch vorgezogene) Altersrente nicht niedriger sein als die EM-Rente. In Ausnahmefällen kann sich aber bei der Berechnung des Grundrentenzuschlages eine Differenz ergeben. Wie hoch eine SB-Rente nach Umwandlung wäre, können Sie sich bei Ihrer zuständigen DRV anhand einer 'Probeberechnung' mit gewünschten Datum berechnen lassen. Wie hoch Ihre Abschläge für die jetzige EM-Rente sind erkennen Sie am 'Zugangsfaktor' in Ihrem Rentenbescheid. Bei 10,8 % (maximaler Abzug) wäre dieser '0,892' (also 1-10,8), je näher Sie an der Regelaltersente dran sind, desto höher ist dieser Zugangsfaktor (maximal 1, das wäre dann ohne Abschläge). Was für eine Rente erhalten Sie außerdem? Wenn es sich um eine Witwenrente (oder auch eine Erziehungsrente) handelt, wird diese durch Ihre EM-Rente ggfs. gekürzt, nicht umgekehrt. Hier gibt es auch Freibeträge, ab dem 01.07.2022 in Höhe von: Westen = 950,93€ Nettoeinkommen anrechnungsfrei. Osten = 937,72€ Nettoeinkommen anrechnungsfrei Broschüre Hinzuverdienst Hinterbliebenenrente: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Bevor Sie in eine SB-Rente umwandeln (falls Sie dies vorhaben) und dies aber nicht zwingend aktuell aus anderen Gründen (z.B. Anspruch einer Betriebsente abhängig von SB-Rente oder so etwas oder weil plötzlich der Megajob im Angebot ist, der die Hinzuverdienstgrenzen EM-Rente sprengt) notwendig ist, sollten Sie es so lange wie möglich erst einmal so belassen wie es ist. In der Gesetzgebung sind gerade die Hinzuverdienstgrenzen für 2023 in der Diskussion, die aber wohl frühestens erst im Herbst entschieden werden. Und auch steuerlich kann es von Vorteil sein abzuwarten, denn bei Umwandlung wird der Steuerfreibetrag noch einmal neu berechnet (§22 EStG). Je später dies passiert, desto günstiger wird dies (bezogen nur auf Ihre EM-Rente bzw. dann Altersrente) für Sie sein. Hierzu sollten Sie aber auf jeden Fall (!!!) noch einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder das FA direkt befragen, da Sie ja auch noch andere Einkünfte haben. Ggfs. sollten Sie sich also auch noch einmal von Ihrer zuständigen DRV ausführlich beraten lassen, weil dort alle Ihre Zahlen vorliegen (eine 'allgemeine' Beratungsstelle vor Ort hat hierauf evtl. keinen Zugriff, aber das können Sie bei einer Terminvereinbarung auch im Vorweg klären). Ansonsten immer wieder gern auch hier Ihre Fragen stellen! Ein schönes Wochenende!
KSCam 27.08.2022 | 13:45
Wenn Sie 44 Jahre alt sind, bringt es Ihnen heute nicht sehr viel über die spätere Rente zu spekulieren. Denn die Altersrente ist frühestens mit 62, also in etwa 18 Jahren möglich. Aus heutiger Sicht kann man nur sagen dass die Rente sich nicht vermindern wird, wenn Sie durchgehend bis 62 die Rente beziehen und die Gesetze im Wersentlichen gleich bleiben. Über alles andere erkundigen Sie sich wenn es soweit ist, also mit ungefähr 60 Jahren. Erst dann macht auch die angesprochene Probeberechnung so langsam Sinn (heute wäre sie das Papier nicht wert auf die sie gedruckt ist - weil die AR noch viel zu weit weg ist) Das mit dem Zugangsfaktor hat Ihnen @Abschläge ja schon beschrieben. EM Renten haben seit 20 Jahren immer Abschläge,..... Alles Gute
Abschlägeam 27.08.2022 | 13:51
uups... ich war davon ausgegangen, dass es jetzt schon 44 Beitragsjahre sind... naja, es wird sich aufklären, 'Baris' selbst weiß ja hoffentlich, wie alt er ist und könnte für weitere (dann für zeitnah zielführende/re) Antworten vielleicht noch Geb.Monat und Geb.Tag verraten :-)
Bariam 29.08.2022 | 11:11
Es handelt sich um eine Unfallrente Versichertenrente die ich nach einem Arbeitsufall in der Lehrzeit bekomme. Lieben Dank für Eure Hilfe. Geb 1976
Abschlägeam 29.08.2022 | 13:45
Hallo Bari, dann sind Sie für eine Umwandlung in eine Rente für Schwerbehinderte tatsächlich noch zu jung... Ob der nun festgestellte GdB einen (weiteren) Regressanspruch bei der Unfallversicherung auslöst, sollten Sie aber unbedingt mit dem Anwalt, der Sie in dieser Sache sicher begleitet hat (?), klären. Alles Gute!
Bariam 30.08.2022 | 07:32
Aber ist es in Ordnung dass mir fast die gesamte Rente von der EM Rente abgezogen wird? Ich bin ja wegen den Unfallfolgen einem anderen EM Rentner umso mehr eingeschränkt.Ich kann nicht einmal einen 450 Euro Job machen.
REnte1am 30.08.2022 | 10:43
Schauen Sie mal unter: Deutsche-Rentenversicherung.de In die Suchfunktion "Zahlen und Tabellen" eingeben. Auf Seite 38 und 39 finden Sie u.a. die Berechnungsformel. Oder: Sie liefern hier die benötigten Zahlen.
Dienstagam 30.08.2022 | 13:09
Dem Satz kann ich nicht folgen. Inwieweit fühlen Sie sich anderen EM-Rentnern gegenüber "um so mehr" eingeschränkt? Die Feststellung/Tatsache einer Leistungsminderung von unter 3 Std arbeitstäglich ist bei jedem voll Erwerbsgemindertem Fakt, sofern ihm nicht aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarkts eine volle EMR zugesprochen wird. Da gibt es doch kein "mehr oder weniger" eingeschränkt! Ich bezog gleichfalls, aus gesundheitlichen Gründen, 12 Jahre eine unbefristete EM-Rente und kann bis heute, (beziehe seit vier Jahren die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte), gesundheitlich bedingt keinen Job ausüben. So geht es vielen EM-Rentenbezieher, auch ohne dass sie zusätzlich an einer Unfallfolge leiden.
Bariam 31.08.2022 | 09:09
Naja viele die zu 100 % EM Rente beziehen können sich aber noch etwas und sei es nur 2 Stunden täglich was dazu verdienen. Ich aber nicht. Also ist das nach einem gesunden logischen Denken eine weitere zusätzliche Benachteiligung. Wieso ist das nicht zu verstehen?
Dienstagam 31.08.2022 | 16:01
Ihr Vergleich ist in dieser Denkweise m.E. egoistisch und so nicht akzeptabel und von daher für mich unverständlich! Ich finde die persönliche Einstellung IHRER gefühlten Benachteiligung, welche Sie hier mit "einem gesunden logischen Denken" betiteln und gegenüber den anderen/restlichen "Vielen", die zu 100% eine EM Rente beziehen und sich ebenfalls NICHTS dazuverdienen können, begründen, recht anmaßend. Niemand hat seine Erkrankung/en, die zu einer EMR führt/en, sich freiwillig ausgewählt! Zitat: "Es handelt sich um eine Unfallrente Versichertenrente die ich nach einem Arbeitsunfall in der Lehrzeit bekomme." Sie haben einen Arbeitsunfall während Ihrer Lehrzeit erlitten, das ist tragisch/bedauerlich! Auf Grund dessen erhalten Sie eine Unfallrente, welche bestimmt auch schon unmittelbar nach dem Unfall zur Bewilligung kam und alle Jahre (von Unfallzeitpunkt bis heute) monatlich zur Anrechnung/Auszahlung kommt. Auch wenn diese bei gleichzeitigem Bezug der EMR von Gesetz wegen zur Anrechnung kommt, so wurden Sie dahingehend finanziell bedacht/entschädigt. Ich nehme an, da Sie Ihr Geburtsdatum mit 1976 angaben, dass Sie nach der Lehrzeit, trotz Unfallfolgen, noch ein ausreichendes Leistungsvermögen hatten und einem gewerbemäßigen Beruf nachgegangen sind, da Sie, so schilderten Sie es weiter oben, ab 2019 erst die volle EMR beziehen. Des weiteren schildern Sie oben, dass Ihnen jetzt (erst) ein GdB 50 zugesprochen wurde. Wenn ich mir nun diese ihrige Erwerbs-/Leistungsminderungs-/Renteneintrittsbiografie anschaue, dann denke ich, dass Sie von einer Benachteiligung nicht wirklich sprechen sollten, da es mit Sicherheit "viele" EMR (u.a. auch mit einem recht hohen GdB plus Merkzeichen oder gar einer Pflegestufe) gibt, welche in jungen Jahren eine Leistungsminderung erfahren mussten und jemals unmöglich hinzuverdienen konnten, obwohl sie es aus finanzieller Sicht evtl. hätten dringend müssen. Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute für die Zukunft und denken Sie bitte immer daran, nicht alles ist mit Geld auszugleichen/gut zu machen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026