Hallo Bari,
aufgrund des Bestandschutzes wird die (auch vorgezogene) Altersrente nicht niedriger sein als die EM-Rente. In Ausnahmefällen kann sich aber bei der Berechnung des Grundrentenzuschlages eine Differenz ergeben.
Wie hoch eine SB-Rente nach Umwandlung wäre, können Sie sich bei Ihrer zuständigen DRV anhand einer 'Probeberechnung' mit gewünschten Datum berechnen lassen.
Wie hoch Ihre Abschläge für die jetzige EM-Rente sind erkennen Sie am 'Zugangsfaktor' in Ihrem Rentenbescheid. Bei 10,8 % (maximaler Abzug) wäre dieser '0,892' (also 1-10,8), je näher Sie an der Regelaltersente dran sind, desto höher ist dieser Zugangsfaktor (maximal 1, das wäre dann ohne Abschläge).
Was für eine Rente erhalten Sie außerdem? Wenn es sich um eine Witwenrente (oder auch eine Erziehungsrente) handelt, wird diese durch Ihre EM-Rente ggfs. gekürzt, nicht umgekehrt.
Hier gibt es auch Freibeträge, ab dem 01.07.2022 in Höhe von: Westen = 950,93€ Nettoeinkommen anrechnungsfrei. Osten = 937,72€ Nettoeinkommen anrechnungsfrei
Broschüre Hinzuverdienst Hinterbliebenenrente:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Bevor Sie in eine SB-Rente umwandeln (falls Sie dies vorhaben) und dies aber nicht zwingend aktuell aus anderen Gründen (z.B. Anspruch einer Betriebsente abhängig von SB-Rente oder so etwas oder weil plötzlich der Megajob im Angebot ist, der die Hinzuverdienstgrenzen EM-Rente sprengt) notwendig ist, sollten Sie es so lange wie möglich erst einmal so belassen wie es ist.
In der Gesetzgebung sind gerade die Hinzuverdienstgrenzen für 2023 in der Diskussion, die aber wohl frühestens erst im Herbst entschieden werden.
Und auch steuerlich kann es von Vorteil sein abzuwarten, denn bei Umwandlung wird der Steuerfreibetrag noch einmal neu berechnet (§22 EStG). Je später dies passiert, desto günstiger wird dies (bezogen nur auf Ihre EM-Rente bzw. dann Altersrente) für Sie sein. Hierzu sollten Sie aber auf jeden Fall (!!!) noch einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder das FA direkt befragen, da Sie ja auch noch andere Einkünfte haben.
Ggfs. sollten Sie sich also auch noch einmal von Ihrer zuständigen DRV ausführlich beraten lassen, weil dort alle Ihre Zahlen vorliegen (eine 'allgemeine' Beratungsstelle vor Ort hat hierauf evtl. keinen Zugriff, aber das können Sie bei einer Terminvereinbarung auch im Vorweg klären).
Ansonsten immer wieder gern auch hier Ihre Fragen stellen!
Ein schönes Wochenende!