Hallo Armesau,
eine Ehescheidung hat auch bei einer Erwerbsminderungsrente mit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils sofortige Auswirkung auf die Rentenhöhe. Nach Ihrer Schilderung also ein Kürzung Ihrer Erwerbsminderungsrente zur Folge.
Sollte eine gerichtliche Entscheidung zur Unterhaltszahlung vorliegen, dann kann das Gericht während der Zeit der Unterhaltszahlung die Kürzung der Rente um den Unterhaltsanteil verringern. Nach Wegfall der Unterhaltszahlung wird der Versorgungsausgleich in Form der vollen Kürzung umgesetzt.