Hallo etikus,
den Ausführungen von „-_-„ schließen wir uns an. Offensichtlich haben Sie bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt oder über Ihren Antrag ist bereits entschieden worden, „Hier in Deutschland wird demnächst beim Sozialgericht entschieden“. Warten Sie das Verfahren beim Sozialleistungsträger oder das Urteil ab. Danach können Sie im Falle eines Ablehnungsbescheides immer noch Widerspruch einlegen und/oder Akteneinsicht beantragen.