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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und SGB II

von etikus24.07.2011 | 16:27
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3 Antworten

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Hallo, mir wurde diese Adresse von einem Tachelesforum-Teilnehmer genannt: Bereits aus Spanien erhalte ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Hier in Deutschland wird demnächst beim Sozialgericht entschieden. Z.Zt. bin ich als Aufstockerin beim Jobcenter geführt, möchte auch weiterhin dort vermittelt werden. Ein Rechtsanwalt hat mich nun verwirrt mit seiner Aussage, dass das Jobcenter nur eine Erwerbsminderung im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeit akzeptieren würde. Wie verhält sich dies? Im Gutachten wird erwähnt, dass eine Berufsunfähigkeit nicht vorliegt. In dem Abschlussbericht der REHA durch die LVA heißt es: ........Es besteht noch eine Leistungsfähikeit von über 6 Stunden für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten, ohne Heben und Tragen von schweren Lasten, Vermeiden von Treppen, Leitern und Gerüsten. Daher besteht nur noch eine Leistungsfähikeit von unter 6 Std. für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nach vollständiger Rehabilitation. ....... Meine damals zuletzt ausgeübte Tätigkeit war die einer Reiseleitung, mein "Beruf" im Ausland. Ist dies nun ein Widerspruch? DAnke Etikus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo etikus,

den Ausführungen von „-_-„ schließen wir uns an. Offensichtlich haben Sie bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt oder über Ihren Antrag ist bereits entschieden worden, „Hier in Deutschland wird demnächst beim Sozialgericht entschieden“. Warten Sie das Verfahren beim Sozialleistungsträger oder das Urteil ab. Danach können Sie im Falle eines Ablehnungsbescheides immer noch Widerspruch einlegen und/oder Akteneinsicht beantragen.

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2 Antworten

etikusam 25.07.2011 | 13:24
Hallo, danke für die Antwort. Ich bin vor 1961 geboren, könnte die Aussage der REHA nicht auch eine Berufsunfähikeit bedeuten. Ich war freiberuflich tätig. Gilt dies nicht als Beruf? Bei einer teilweisen Erwerbsminderung könnte darüber entschieden werden, dass der Arbeitsmarkt geschlossen ist. Darauf habe ich wohl keinen Einfluss. Mit anderen Worten, die Statistik stimmt und ich werde zum Sozialfall. Mir wurde vermittelt, dass die Rentenanstalt dahingehend bereits intern entschieden hätte und es in der Akte vermerkt sei. Somit könnte ich einen Antrag beim Sozialgericht stellen bzgl. Auszug der entspr. Schriftstücke. Danke Etikus
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