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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Teilzeitjob

von Paul@196313.03.2025 | 10:11
341 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ich arbeite daher noch wenige Stunden wöchentlich. Für diese Tätigkeit zahle ich Rentenbeiträge. Werden diese Beiträge meiner späteren Altersrente angerechnet oder möglicherweise auch zugehörige Wartezeiten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul@63,

 

Ja, die Rentenbeiträge, die Sie während Ihrer Tätigkeit neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente zahlen, werden Ihrer späteren Altersrente angerechnet. Diese Beiträge erhöhen Ihre Rentenanwartschaften in Abhängigkeit von Ihrem sozialversicherungspflichtigen Verdienst und können auch die Wartezeiten für bestimmte Rentenarten erfüllen, falls diese noch nicht vollständig erfüllt sind.

 

Falls Sie schwerbehindert sind und mindestens 62 Jahre alt sind, sowie 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben, kann es unter Umständen sinnvoll sein, Ihre Teilerwerbsminderungsrente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach §236a SGB VI umzuwandeln, da diese dann grundsätzlich höher ausfällt als Ihre jetzige Teilerwerbsminderungsrente. Gleiches kann frühestens ab dem 63. Lebensjahr zutreffen, wenn Sie keine Schwerbehinderung mit wenigstens GdB 50 haben, aber die 35 Jahre zurück gelegt haben. Dann haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Ihre jetzige Rente in die Altersrente für langjährig Versicherte nach §236 SGB VI umzuwandeln. Eben so wie es die Möglichkeit gibt, bei Vorliegen von 45 Beschäftigungsjahren frühestens mit dem 65. Lebensjahr in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, nach § 236b SGB VI umzuwandeln. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Teilerwerbsminderungsrente dann automatisch in die Regelalterstrente umgewandelt. Die bisherige Rentenhöhe ist dabei immer besitzgeschützt, Ihre Rente kann also nie weniger werden, egal zu welchem Zeitpunkt und in welche Rentenart sie gegebenenfalls umwandeln.

 

Falls Sie vor dem 01.01.1964 geboren sind, gelten etwas andere Altersgrenzen, als die vorgenannten bei den vorgezogenen Altersrenten.

 

Für weitergehende Fragen zu Ihrer konkreten Situation empfehlen wir Ihnen auch ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Lupeam 13.03.2025 | 10:35
Hundertfach hier schon beantwortet. Eigeninitiative zeigen und Suchfunktion (Lupe) nutzen.
Einmal mehram 13.03.2025 | 10:53
Die Entgeltpunkte bekommen Sie, diese werden Ihre spätere Altersrente aber sehr wahrscheinlich nicht erhöhen, zumindest wenn der Wechsel von der EM-Rente in die Altersrente direkt oder maximal mit einer Lücke von 24 Monaten erfolgt (dann BEstandsschutz) . Das ist aber keine schlechte Nachricht, sondern eine gute, weil Ihre "geschenkten" Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit der EM-Rente mindestens erhalten bleiben und fas immer höher sind als die paar neu erworbenen Entgeltpunte nach EM-Rentenbeginn. Zeiten des EM-Rentenbezuges zählen zu den 35 Jahren Wartezeit für vorgezogene Altersrenten hinzu, aber nicht zu den 45 Jahren für die "Rente für besonders langjärig Versicherte". Pflichtzbeotragzieten aus einer Beschäftigung zählen natürlich auch zu den 45 Jahren mit dazu. Das bringt aber bei längerem Bezug einer EM-Rente aber auch nicht viel bzw. nichts, weil meistens die Altersrente mit den Entgeltpunkten aus der Zurechnungszeit trotzdem höher ausfällt. Fazit: eine EM-Rente bringt zumindest finanziell fast immer deutliche Vorteile für die spätere Altersrente. Auch wenn es natürlich nicht toll ist, dauerhaft so krank zu sein.
Lohnt nichtam 13.03.2025 | 10:54
Sie werden wohl keine höhere Altersrente bekommen. So viel können Sie in Teilzeit gar nicht verdienen, um die zu Zurechnung punkte zu toppen. Wartezeit brauchen Sie auch keine, denn die Erwerbsminderungsrente zählt mindestens bei den 35 Jahren dazu. https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsmind…
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