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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente / Verlängerung

von SonneAC01.09.2016 | 12:38
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag liebe Forumsmitglieder und Experten, wie wahr oder unwahrscheinlich ist es,dass nach 16 Jahren Bezug der Arbeitsmarktrente ein Weitergewährungsantrag abgelehnt wird? Lg

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonne AC,

zusätzlich zur Prüfung der medizinischen Voraussetzung (siehe Antwort =/=) ist bei Arbeitsmarktrenten stets auch die Arbeitsmarktlage zu prüfen. Diese Renten werden daher immer auf maximal 3 Jahre befristet bzw. maximal um 3 Jahre verlängert. Die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenwärtig als gering eingeschätzt. Es ist allerdings vorgesehen, im Jahr 2018 unter Einschaltung der BA zu prüfen, ob sich Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben haben, die es teilweise Erwerbsgeminderten besser ermöglichen, eine Teilzeitbeschäftigung zu finden. Eine Prognose hinsichtlich der zukünftigen Bewertung des Teilzeitarbeitsmarktes ist daher derzeit schwer.

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28 Antworten

=//=am 01.09.2016 | 12:46
Das läßt sich nicht mit Bestimmtheit beantworten. Eine Arbeitsmarktrente wird ja dann gezahlt, wenn das Leistungsvermögen bei 3 bis unter 6 Stunden liegt und der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt verschlossen ist oder als verschlossen gilt. Je nach Krankheitsbild kann sich das Leistungsvermögen im Laufe der Jahre verbessern, so dass es mehr als 6 Stunden beträgt. Dann wird keine Rente mehr gezahlt. Ich vermute (das ist aber kein Versprechen! :-) ), dass sich nach 16 Jahren nichts mehr ändert/geändert hat. Wenn Sie einen Weitergewährungsantrag gestellt haben, müssen Sie die Entscheidung Ihres RV-Trägers abwarten.
SonneACam 01.09.2016 | 13:08
Danke für Ihre Antwort :)....nein nach 16 Jahren hat sich nichts geändert,wird es auch nicht,das warten macht mich immer kirre
Unfassbaram 01.09.2016 | 14:23
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Guten Tag liebe Forumsmitglieder und Experten, wie wahr oder unwahrscheinlich ist es,dass nach 16 Jahren Bezug der Arbeitsmarktrente ein Weitergewährungsantrag abgelehnt wird? Lg Ich schätze die Wahrscheinlichkeit auf unter 10%
Sind Sie amtlich bestellter Schätzer oder nur Hobbyschätzer? Wie können Sie eine derartige Schätzung abgeben, ohne den genauen Sach- und Krankheitsverlauf zu kennen? Lassen Sie endlich mal die Kirche im Dorf. Ich fasse es nicht.
Schorscham 01.09.2016 | 14:45
Wie ich aus meinem Bekanntenkreis erfahren habe, wird die BA auch heute schon hin und wieder um Amtshilfe gebeten. Nach Angaben der BA entwickelt sich der Arbeitsmarkt (vor allem im süddeutschen Raum prächtig und unser Bundes-Finanzminister freute sich erst kürzlich (mal wieder) über Einkommensteuerüberschüsse in Milliardenhöhe. Es wäre also nicht verwunderlich, wenn in naher Zukunft nur noch in Ausnahmefällen von einem verschlossenen (Teilzeit)Arbeitsmarkt ausgegangen wird. MfG
Herz1952am 01.09.2016 | 15:17
Zitat von Unfassbar anzeigenausblenden
Sind Sie amtlich bestellter Schätzer oder nur Hobbyschätzer? Wie können Sie eine derartige Schätzung abgeben, ohne den genauen Sach- und Krankheitsverlauf zu kennen? Lassen Sie endlich mal die Kirche im Dorf. Ich fasse es nicht.
Einen amtlich bestellten Schätzer gibt es nicht. Meinten Sie eventuell einen Rentenberater?
Herz1952am 01.09.2016 | 15:29
Einen amtlich bestellten Schätzer gibt es nicht. Meinten Sie eventuell einen Rentenberater?
Für Sie wäre vielleicht ein amtlich bestellter Betreuer interessant. (smile)
Mich betrifft das ganze gar nicht persönlich. Es geht darum, dass SonneAC wissen möchte, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Weitergewährung der EM-Rente ist. Ein amtlich bestellter Betreuer kann hierbei nicht helfen. In SonneACs Fall wäre der unabhängige Rentenberater die bessere Wahl
Herz1952am 01.09.2016 | 17:05
Hallo Sonne AC, lassen Sie sich nicht irre machen. Es geht auch bei der Arbeitsmarktrente um eine abstrakte Betrachtungsweise. Das heißt, es muss nachgewiesen werden, dass leidensgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung stehen müssen. Hier ein Link: https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leist… Unter "abstrakte Betrachtungsweise bei Arbeitsmarktrente" finden Sie bei Google noch andere Links (ganz "offizielle"). Was =//= geschrieben hat stimmt sehr wahrscheinlich. Der Experte hat auch das Jahr 2018 erwähnt. Aber das weis nur ein Hellseher. Oder "Schorsch", der wohnt im Süden und kann von der Zugspitze aus das ganze Land überblicken (smile). Außerdem können Sie vielleicht noch eine volle Rente aus gesundheitlichen Gründen erhalten, wenn sich was zu negativen ändern sollte. Ansonsten wäre es ja gut, wenn es mehr leidensgerechte Arbeitsplätze gäbe. Aber bei uns werden die meisten längerfristigen Arbeitsplätze als 450,-- Euro-Jobs angeboten und die gelten nicht als "Teilzeitarbeitsplätze" im RV-Recht.
Schorscham 01.09.2016 | 19:28
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Als Hellseher können Sie nicht viel verdienen, bei Ihrer Versagerquote. Ich habe noch nie in Süddeutschland gewohnt und beabsichtige auch nicht dorthin zu ziehen. Aber auch ohne hellseherische Fähigkeiten kann ich Ihnen versichern, dass längst nicht jeder teilweise Erwerbsgeminderte automatisch eine "Arbeitsmarktrente" erhält, weil der (Teilzeit)Arbeitsmarkt eben nicht überall als verschlossen gilt. Und genauso kann es sein, dass auch bereits länger bewilligte "Arbeitsmarktrenten" wieder entzogen werden, weil der (Teilzeit)Arbeitsmarkt nicht mehr als verschlossen gilt. Dazu reicht eine Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit völlig aus, auch ohne konkrete Nachweise, dass jeder betroffene Rentner auch tatsächlich einen solchen Arbeitsplatz bekommen kann. MfG
Herz1952am 01.09.2016 | 20:05
Hallo Schorsch, lesen Sie bitte meinen o.g. Link Teil "Verschlossener Arbeitsmarkt" genau durch. Da ist von "leidensgerechten Arbeitsplätzen" die Rede. Natürlich bekommt nicht jeder eine volle AM-Rente, sondern nur diejenigen für die keine ihrem Leiden gerechte Arbeitsplätze vorliegen. Das kann naturgemäß sehr unterschiedlich sein. Für die einen sind diese Teil-Arbeitsplätze vorhanden, für andere nicht. So sieht es aus. Sie müssten auch noch wissen aus früheren Beiträgen, dass dies regional sogar unterschiedlich gehandhabt wird, das mit der Verschlossenheit. Ich hatte natürlich nur "süddeutscher Raum" im Gedächtnis. Da bin ich einfach nur "neidisch" geworden. Ich bin doch so gerne im Zugspitzraum Ski gefahren. Heute darf ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mal mehr mit der Seilbahn hochfahren (smile, obwohl mir bei diesem Gedanken zum "heul" zu mute ist. MfG
Herz1952am 01.09.2016 | 20:32
Es geht doch gar nicht um allgemeine Nachweise, sondern es muss zumindest für die betroffenen einer Gruppe nachgewiesen werden. So sehe ich das. Und hier ist der Text aus dem genannten Link: Damit für einen Versicherten der Teilzeitarbeitsmarkt nicht als verschlossen gilt, muss diesem eine ausreichende Anzahl an Arbeitsplätzen, die seinem (Rest-)Leistungsvermögen entsprechen, zur Verfügung stehen. Gelingt es weder der Arbeitsverwaltung noch dem Rentenversicherungsträger, dem Versicherten einen geeigneten Arbeitsplatz innerhalb eines Jahres ab Rentenantragstellung zu vermitteln, gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen. In diesem Fall muss dann die volle Erwerbsminderungsrente als Arbeitsmarktrente geleistet werden. Im Hinblick auf die weiterhin ungünstige Arbeitsmarktlage, vor allem für teilweise erwerbsgeminderte Versicherte, gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlung grundsätzlich als verschlossen. Oder sehen Sie das anders? Wie sagen die Amerikaner? Das kann man so, oder auch so sehen. Sie brauchen ja nicht darauf zu antworten. Für meine Betrachtungsweise genügt das. Es ist halt doch ein bisschen komplizierter, als dies auf den ersten Blick scheint. Aber das ist fast überall so (smile). Ihr Zitat schein mir etwas "aus dem Zusammenhang" gerissen, bzw. nicht vollständig. Mfg
Schorscham 01.09.2016 | 20:46
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Ich glaube Ihnen ja, dass SIE das so sehen. Tatsächlich ist es aber so, dass nur eine "ausreichende" Zahl an zumutbaren Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen muss. Es ist aber keinesfalls erforderlich, dass JEDEM Betroffenen ein solcher Arbeitsplatz vermittelt wird. Eine offizielle Einschätzung der BA reicht völlig aus. Ob Sie das glauben wollen oder nicht, ist mir ehrlich gesagt egal. Ich kann auf Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis verweisen. MfG
SonneACam 01.09.2016 | 22:09
Ich wollte jetzt aber keine Diskussion anzetteln....
SonneACam 01.09.2016 | 22:09
Ich wollte jetzt aber keine Diskussion anzetteln....
Praktikeram 01.09.2016 | 23:04
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Das kann selbstverständlich nur ein unverbindliches Indiz sein, welches durch die BA leicht entkräftet werden kann. Wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nicht vermittelt wurde, dann muss das nicht unbedingt an der Verschlossenheit des AM gelegen haben, sondern kann auch auf eine Weigerungshaltung des Arbeitslodsen liegen. Wer absolut nicht arbeiten will, findet immer Möglichkeiten, sich vor Arbeitsangeboten zu drücken. Zunächst ist es aber tatsächlich so, dass längere Arbeitslosigkeit in Verbindung mit einer Negativ-Prognose der BA eine Unvermittelbarkeit vermuten lässt. Sobald jedoch eine ausreichende Anzahl an geeigneten Arbeitsplätzen vorhanden ist, wiegt die Stellungnahme der BA schwerer als die bestehende Arbeitslosigkeit des Versicherten.
Praktikeram 01.09.2016 | 23:10
Es sollte natürlich heißen: "....sondern kann auch auf eine Weigerungshaltung des Arbeitslosen zurückzuführen sein."
Herz1952am 02.09.2016 | 15:25
Hallo Praktiker, Daran habe ich auch gedacht. Aber das wäre ein Grund die AM-Rente nicht weiterzuzahlen. Ich bin aber davon ausgegangen, dass dies nicht der Falle ist. Wieso sollte ein Vermittlungsfähiger auch das verweigern. Er käme immerhin besser dabei weg, wenn die AM-Rente in eine Teilrente umgewandelt würde (zw. 3 - 6 Std. arbeitsfähig, Markt nicht verschlossen) und eine Arbeitsstelle zu bekommen. Bei Schorschs Bekannten könnte es so gewesen sein, dass der AM nicht verschlossen war und diese deshalb keine AM-Rente bekommen haben, sondern nur Teilrente (und sie möglicherweise noch eine Teilzeitstelle innehatten, dann kommt AM-Rente sowie so nicht in Frage). Danach ging diese Teilzeitstelle auch noch verloren und sie standen mit "Nichts" da, außer ALG 1, womöglich mit Aufstockung oder gleich komplett mit Hartz 4. Dann hat es ihnen auch nichts mehr genützt, dass sie keine entsprechende Stelle mehr bekommen haben. Es hätte dagegen leider nur die Vollrente (mit entsprechenden gesundheitlichen Einschränkungen) gegeben. Oder sie bekamen eine Stelle, die sie aber wieder verloren. Das wäre aber aus Teilrente und nicht aus AM-Rente hervorgegangen. Natürlich auch "blöd". Natürlich können Arbeitsämter auch das auch manipulieren, in dem sie Arbeiten anbieten, die aber nur angeblich dem Restleistungsvermögen entsprechen. Dagegen gibt es aber auch Rechtsmittel, dauert zwar, aber immerhin möglich. Umgekehrt fordern sie von Kranken gegen Fehlbeurteilungen durch die Krankenkassen, dass man Widerspruch und nochmal Widerspruch einlegen sollte, weil die (KK) ihnen "alles schicken". Zitat Gutachter MDK: Wir wollen Sie nicht, wir schicken Sie zum Arbeitsamt. Gegen die Entscheidung der Kasse konnte ich mit einem Brief mein Recht durchsetzen, allerdings mit Rechtsberatung, denn ich kannte die entsprechenden Urteile nicht. Ich hoffe nicht, dass die RV eines Tages auch mit "krummen" Sachen kommt. Die Voraussetzungen dafür sind eigentlich nicht gegeben. Es gibt nur e i n e gesetzliche Rentenversicherung und die Regionalstellen stehen auch nicht in Konkurrenz, denn sie unterliegen auch den gleichen rechtlichen Voraussetzungen. Abgesehen davon, dass Fehler überall mal passieren, aber dagegen hilft: Rechtsbehelfsbelehrung, Widerspruch etc.
F. Sodbrenneram 02.09.2016 | 19:56
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Lesen Sie mal eine Weile im TACHELES-Forum mit und Sie werden staunen, wie viele "Null Bock auf Arbeit-Typen" sich bereits seit Jahren/Jahrzehnten dauerhaft im Sozialhilfe-/Hartz4-Netz eingenistet haben. Die Hartz4-Sätze sind offenbar nicht zu niedrig, lediglich die Sanktionen stören. Etwas weniger Geld fürs Nichtstun ist vielen Langzeitarbeitslose viel lieber, etwas mehr Geld für Arbeit.
SonneACam 02.09.2016 | 20:23
Ich bin weder ein Hartz 4er noch ein Arbeitsverweigerer, das Arbeitsamt teilte mir vor Jahren mit,dass ich nicht vermittelbar bin.....weiß gar nicht was das geschriebene hier soll.....liebe Experten, Sie können meinen Beitrag gerne schliessen :)
Herz1952am 03.09.2016 | 18:33
Sodbrenner, und wie viele sind nicht im Tachelesforum und schreiben nicht, und bekommen keine Stelle, obwohl sie sich um 7.00 Uhr beim Arbeitsamt einfinden, nur um ab und zu eine Tagelöhnerarbeit zu bekommen, weil sie keine Vollzeitstelle finden? Außerdem ging es bei diesem Beitrag um "leidensgerechte" Teilarbeitskräfte, die gesundheitlich angeschlagen sind und deshalb nicht mehr voll arbeitsfähig sind. Außerdem sind da noch die 450,--Euro-Jobs, die viele Teil-Zeit-Arbeitsplätze (reguläre) wegnehmen. Warum gibt es 1,-- Euro-Jobs (könne auch -,80 oder 1,20 Jobs sein)? Dieser Betrag ist nämlich für den Mehraufwand gedacht, den man hat, wenn man arbeiten geht. Und 3 von diesen nehmen mindestens einen regulären Arbeitsplatz weg. Aber die gibt es trotzdem, weil sie kein Problem damit haben morgens in die Backstube zu gehen. Aber manche Deutsche sind ja so blöd, dass Sie glauben mit einem Mindestlohn gehören sie schon zur Mittelschicht (smile). Es gibt auch solche, die meinen sie bekommen als gute Elektrofachkraft mit über 50 noch eine Arbeitsstelle und kündigen nach 32 Jahren Betriebszugehörigkeit, bzw. es passt einfach nicht mehr mit dem Chef. Die gucken ganz schön "blöd aus der Wäsche" und sind letztlich froh, wenn sie durch die Beziehungen ihre Ex-Chefs kurz vor Ablauf ALG 1 doch noch eine Stelle bekommen. Denken Sie bitte doch einmal nach, wenigstens ein kleines bisschen (smile).
Herz1952am 03.09.2016 | 19:14
Das meinen viele, ....bis sie selbst in die Situation kommen. Ich kenne einige, die sich regelmäßig bewerben und keine Stelle bekommen. Die haben keine Angst vor Sanktionen, sondern Angst, dass sie bis zur Rente von H 4 leben müssen und dann auch noch fast keine Rente dadurch bekommen. Schikanen, genau das ist mitunter der richtige Ausdruck. Deswegen haben schon Mitarbeiter des Amtes gekündigt, weil sie es nicht mehr aushalten konnten, wie die Menschen schikaniert werden. Wie sagte eine Ausbilderin in einem Lehrgang? Ich habe auch nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Wenn dieser ausläuft, sitze ich wahrscheinlich selber da, wo Sie jetzt sitzen und muss mir anhören, wie Bewerbungen geschrieben werden, genau wie Sie. Es ist die blanke Verzweiflung der Politik und es wurde viel Geld rausgeschmissen z.B. für Ausbildung zur Bürokauffrau/ zum Bürokaufmann, obwohl man damit schon die Straßen pflastern kann. Leute die dieses System ausnutzen gibt es natürlich viele. Es gibt auch viele Schwarzarbeiter, dazu gehören aber auch schwarze Arbeitgeber und Steuerhinterzieher. Aber immer wieder wird auf die reingehauen, die nicht arbeiten können, bzw. die keine Arbeitsstelle finden. Was glauben Sie, warum das Ministerium für Arbeit und Soziales die EM-Renten erhöht hat? Weil damit gerechnet wird, dass diese Menschen in Zukunft von Sozialhilfe leben müssten, weil die Arbeitsbiografien im Alter immer öfter Unterbrechungen erleiden, weil keine Arbeitsplätze mehr da sind. Das ist allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es betrifft auch Altersrentner. Hoffentlich hat der Bund der Industrie nicht recht, wenn er sagt, dass es in - sagen wir mal 20 Jahren - 30 % weniger Arbeitsplätze gibt. Wenn es sie interessiert, wie Statistiken erstellt werden, sollten Sie mal googlen: "Land der Lügen". Da gibt es einen interessanten Film auch über die Rentenstatistik. Glücklicherweise brauchen Sie das Wort Lügen nicht unbedingt ernst nehmen, weil man es eben doch nicht weis, wie es kommen wird (auch, ob die 30 % richtig sind). Eine der größten Lügen ist allerdings die Arbeitslosenstatistik. Ist im Internet auch offiziell erklärt. Da kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Ist aber etwas kompliziert.
Herz1952am 03.09.2016 | 19:24
Ach so, Sie meinen die Zahl der Tagelöhner wäre gleich "0". Das stimmt keinesfalls, die wollen und können arbeiten. Es gibt auch H4-Empfänger, die einen vollen 450,-- Euro Job verrichten, obwohl sie davon nur ca. 100,-- Euro nicht angerechnet bekommen. Wenn Sie meinen, die Sozialhilfen wären zu hoch, was hindert Sie dann daran, das auszuprobieren, aber auf unbestimmte Zeit? Selbst wenn man 200 Bewerbungen schreibt, dann kann es passieren, dass man nur bei 5 Stellen in die nähere Wahl kommt und zum Schluss kommt ein Vorstellungsgespräch dabei raus.
F. Sodbrenneram 04.09.2016 | 14:38
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Erstens habe ich nicht behauptet, dass die Sozialhilfen zu hoch wären, sondern dass sie ausreichend bemessen sind. Und das habe ich selbst schon mal "getestet". Und zweitens ist es etwas "albern" von jemandem mit etwas besserem Einkommen zu verlangen, dass er freiwillig auf Grusi-Niveau leben soll. Wenn jemand eine 50 Quadratmeter große Wohnung für einen Alleinstehenden für ausreichend hält, darf er trotzdem in einer 300 Quadratmeter großen Villa wohnen. Oder würden sie dem auch abverlangen, dass er freiwillig in eine kleinere Wohnung umzieht? Das Gleiche gilt sinngemäß auch für Autos, Fernseher, Urlaubsreisen, Kleidung, Nahrungsmittel, usw., usw...... Und wer gesund und felexibel ist, muss sich nicht mehrere Hundert mal bewerben, um einen auskömmlichen Job zu bekommen. Falls doch, dann macht derjenige irgendetwas falsch und sollte dringendst ein Bewerbungstraining absolvieren. Schönen Sonntag noch!
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