Hallo Klaro,
die gesetzliche Krankenkasse prüft die 9/10-Belegung.
Damit sich das Rentenantragsverfahren zeitlich nicht deutlich verlängert, erteilen die Rentenversicherungsträger zunächst einmal einen Rentenbescheid unter Abzug eines möglichen Beitrages zur Krankenversicherung. Die Krankenkasse wird darüber informiert und prüft nunmehr, ob eine Krankenversicherungspflicht vorliegt oder nicht.
Besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Rentenbescheid korrekt.
Sind die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nicht erfüllt, teilt die Krankenkasse dies dem Rentenversicherungsträger mit und ein neuer Rentenbescheid ohne Beitragsabzug mit einer entsprechenden Nachzahlung der bisher einbehaltenen Beiträge wird erteilt. Der Rentner wird in diesem Zuge auch informiert, dass er einen Anspruch auf Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung beantragen kann.
Dies Verfahren ist somit zu Gunsten der Versicherten, damit die Bescheide schneller erteilt werden können.