Erhalten sie eine Rente wegen Erwerbsminderung, dürfen sie daneben weitere Einkünfte erzielen. Dabei gilt es jedoch, einige Regeln zu beachten. Wenn sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung weiterhin erhalten wollen, müssen sie bestimmte Einkommenshöchstgrenzen einhalten. Werden diese Grenzen überschritten, erhalten sie ihre Rente nicht mehr in voller Höhe, sondern gekürzt. Ihre Tätigkeit dürfen sie nur im Rahmen ihres Restleistungsvermögens ausüben. Arbeiten sie als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung mindestens drei Stunden täglich, kann unter Umständen ihr Anspruch auf Rente entfallen. Wenden sie sich bitte daher an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung und lassen sie sich dort diesbezüglich beraten.