Ab dem 01.07.207 erfolgt ein Systemwechsel von der bisherigen monatlichen zu einer jährlichen Hinzuverdienstgrenze.
Wenn Ihnen im Zuverdienstdeckelbescheid eine Hinzuverdienstgrenze von 14.817,-EUR jährlich genannt wurde und Sie einen Hinzuverdienst von 11.800,- EUR jährlich erzielen,
wird die für Sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten. Rente und Hinzuverdienst sollen zusammen nicht das Einkommen vor dem Rentenbezug übersteigen.
Daher gilt ab Juli 2017 eine Höchstgrenze: der sogenannte Hinzuverdienstdeckel. Übersteigen die verminderte Monatsrente und ein Zwölftel des jährlichen Hinzuverdienstes zusammen den
Hinzuverdienstdeckel, wird der übersteigende Betrag vollständig, das heißt zu 100 Prozent ,von der Monatsrente abgezogen. Detailliertere Auskünfte bzgl. Ihres Zuverdienstdeckelbescheides
kann Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger erteilen.