Hallo,
wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen wollen, teilen Sie dies bitte Ihrem Rentenversicherungsträger mit. Sie erhalten dann einen Vordruck, den Ihr Arbeitgeber ausfüllen muss.
Zum einen bestätigt er darin die Höhe des Entgeltes, zum anderen soll er kurz die Art der Tätigkeit beschreiben. Je nach Höhe des Entgeltes erhalten Sie dann nur noch eine Teil-Rente (wie hoch Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen sind, entnehmen Sie bitte Ihrem Rentenbescheid) oder der Auszahlungsanspruch entfällt ganz. Sobald der Hinzuverdienst wieder wegfällt, , teilen Sie dies bitte ebenfalls mit und Sie erhalten wieder die Rente in der bisherigen Höhe.
Entspricht die Tätigkeit nicht Ihrem Restleistungsvermögen, wird ggf. geprüft, ob Sie diese Tätigkeit auf Kosten Ihrer Gesundheit ausüben oder ob sich Ihr Leistungsvermögen soweit gebessert hat, dass Ihnen die bewilligte Rente dem Grunde nach nicht mehr zusteht.
Ist letzeres der Fall müssen Sie - sofern Sie die Tätigkeit irgendwann nicht mehr ausüben können - einen neuen Antrag stellen.
Wenn das Beschäftigungsverhältnis aber bereits nach vier Wochen aus gesundlichen Gründen wieder aufgegeben wird, wird Ihr Rentenversicherungsträger dies wohl als mißglückten Arbeitsversuch werten, so dass Sie dann keinen neuen Antrag stellen müssten.