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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/Vollzeit

von Achmet Schachbrett26.07.2013 | 14:56
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3 Antworten

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Hallo,ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente befristet bis mitte 2014.Jetzt habe ich ein Jobangebot für Vollzeit. Ich wäre interessiert,aber was ist wenn ich nach 4 Wochen merke,dass ich das körperlich nicht schaffe.Was ist dann,bekomme ich dann die Rente weiter,oder muss ich wieder alles neu beantragen? oder gibt es andere möglichkeiten? mfg achmet

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen wollen, teilen Sie dies bitte Ihrem Rentenversicherungsträger mit. Sie erhalten dann einen Vordruck, den Ihr Arbeitgeber ausfüllen muss.

Zum einen bestätigt er darin die Höhe des Entgeltes, zum anderen soll er kurz die Art der Tätigkeit beschreiben. Je nach Höhe des Entgeltes erhalten Sie dann nur noch eine Teil-Rente (wie hoch Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen sind, entnehmen Sie bitte Ihrem Rentenbescheid) oder der Auszahlungsanspruch entfällt ganz. Sobald der Hinzuverdienst wieder wegfällt, , teilen Sie dies bitte ebenfalls mit und Sie erhalten wieder die Rente in der bisherigen Höhe.

Entspricht die Tätigkeit nicht Ihrem Restleistungsvermögen, wird ggf. geprüft, ob Sie diese Tätigkeit auf Kosten Ihrer Gesundheit ausüben oder ob sich Ihr Leistungsvermögen soweit gebessert hat, dass Ihnen die bewilligte Rente dem Grunde nach nicht mehr zusteht.

Ist letzeres der Fall müssen Sie - sofern Sie die Tätigkeit irgendwann nicht mehr ausüben können - einen neuen Antrag stellen.

Wenn das Beschäftigungsverhältnis aber bereits nach vier Wochen aus gesundlichen Gründen wieder aufgegeben wird, wird Ihr Rentenversicherungsträger dies wohl als mißglückten Arbeitsversuch werten, so dass Sie dann keinen neuen Antrag stellen müssten.

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2 Antworten

senf-dazuam 26.07.2013 | 16:44
Hallo Achmet! Schauen Sie in den Unterlagen Ihrer Erwerbsminderungsrente nach, da sollte eine Hinzuverdienstgrenze ausgewiesen sein. Wenn Sie diese Hinzuverdienstgrenze überschreiten, wird die Rente gekürzt (ggf. bis auf 0). Geben Sie den Hinzuverdienst an, dann wird die Rente entsprechend reduziert, geben Sie an, dass Sie keinen Hinzuverdienst mehr haben (wenn das mit dem Job nicht klappt), dann wird die Rente weiter gezahlt. Infos dazu finden Sie auch auf den Seiten der DRV, zB hier http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Jeckam 26.07.2013 | 15:53
Seltsam,wenn sie eine volle EM-Rente haben,dann sind sie doch nur noch unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig. Gibt es da eine Wunderheilung? Wer als Voll EM-Rentner auf die Idee kommt,eine Vollzeitstelle anzunehmen,der ist nicht wirklich krank genug.Und dazu ist alleine die Frage ein Schlag ins Gesicht von den wirklich Kranken die oftmals jahrelang um ihre Rente kämpfen müssen.
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