Hallo Anja S.,
wenn Ihre neue Tätigkeit Ihrem bei Rentengewährung festgestellten Leistungsvermögen entspricht, sollte es keine Probleme hinsichtlich Ihres weiteren Rentenanspruchs geben. Der Beschäftigungsaufnahme dürfte also nichts entgegen stehen.
Wenn Sie allerdings auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten Sie, wie bereits schon von anderen Forumsteilnehmer empfohlen, bei Ihrem Rentenversicherungsträger telefonisch nach dem Sachstand fragen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung