Wenn der Verdienst/Einkommen unter 400,- EUR bleibt passiert an der EM-Rente nichts. Wenn es über 400,- EUR kommt wird erstens die EM-RT gekürzt und zweitens werden Sie rentenversicherungspflichtig als selbstständiger Reit-"Lehrer" und müssten Beiträge zahlen! (Scheinselbständiger werden Sie nicht!) Wenn die EM-RT gekürzt wurde, wird sie ebenso wieder voll gezahlt, wenn der Verdienst sich ändert. Bei wechselweiser Arbeitssituationen müssen Sie mit Überprüfungsanträgen rechnen. Informieren Sie sich konkret bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort.