Für den Anspruch auf Altersrenten ist grundsätzlich eine Antragstellung erforderlich.
In der Regel empfehlen die Rentenversicherungsträger eine Antragstellung ca. drei Monate vor Beginn der Rente.
Wird die Erwerbsunfähigkeitsrente / Erwerbsminderungsrente bis zum Beginn der Regelaltersrente bezogen, werden Sie von der Deutschen Rentenversicherung auch ca. drei Monate vor dem Rentenbeginn zur Antragstellung aufgefordert.