1. Den ausführungen von "Johnny" ist zuzustimmen.
2. Bei dem sogenannten "Mini-Job ohne Sozialabgaben" werden Zuschläge ermittelt, die dann weitere Berücksichtigung finden.
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1. Den ausführungen von "Johnny" ist zuzustimmen.
2. Bei dem sogenannten "Mini-Job ohne Sozialabgaben" werden Zuschläge ermittelt, die dann weitere Berücksichtigung finden.
So ganz außen vor, wie Sie es darstellen, bleibt es nicht, denn auch die Beiträge, die der Arbeitgeber alleine bezahlt, erhöhen unter Umständen die Rente. Lediglich für Wartezeitmonate wird diese Zeit nicht berücksichtigt. Allerdings erhöht es die Rente auch nur, wenn die geleisteten Beiträge nach der anerkannten Zurechnungszeit erarbeitet/bezahlt wurden. Und besteht die Möglichkeit einer Erhöhung auch nur, wenn nicht bereits die Rente durch die Zurechnungszeit für die EM-Rente höher ist. Es wird jedenfalls erst einmal ausgerechnet wenn es dann zu einer Altersrente kommt. Sollte das Ergebnis niedriger sein als die bisher geleistete EM-Rente, wird der höhere Betrag (also der der EM-Rente) weiter bezahlt.Evtl. mit einer geringfügigen Erhöhung, wenn Sie über die anerkannte Zurechnungszeit hinaus gearbeitet hat.??? Entschuldigen Sie, aber das ist doch blanker Unsinn! Rentner schrieb doch ganz deutlich, dass der Minijob OHNE Sozialabgaben war - bleibt also rentenrechtlich "aussen vor".
Blanker Unsinn ist eher das, was Sie von sich gegeben haben, da auch nicht versicherungspflichtige Minijobs eine geringfügige Rentenerhöhung bewirken können (siehe Beitrag von siehe hier). Daher vorher besser überlegen, bevor man hier andere fälschlich kritisiert, sonst wird es wie in Ihrem Fall eher peinlich.Evtl. mit einer geringfügigen Erhöhung, wenn Sie über die anerkannte Zurechnungszeit hinaus gearbeitet hat.??? Entschuldigen Sie, aber das ist doch blanker Unsinn! Rentner schrieb doch ganz deutlich, dass der Minijob OHNE Sozialabgaben war - bleibt also rentenrechtlich "aussen vor".
Leute wie @Rosalie blamieren sich eben gerne. Hauptsache ist doch Sie findet Beachtung.??? Entschuldigen Sie, aber das ist doch blanker Unsinn! Rentner schrieb doch ganz deutlich, dass der Minijob OHNE Sozialabgaben war - bleibt also rentenrechtlich "aussen vor".Blanker Unsinn ist eher das, was Sie von sich gegeben haben, da auch nicht versicherungspflichtige Minijobs eine geringfügige Rentenerhöhung bewirken können (siehe Beitrag von siehe hier). Daher vorher besser überlegen, bevor man hier andere fälschlich kritisiert, sonst wird es wie in Ihrem Fall eher peinlich.
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