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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrentnerin und MiniJob

von Rentner07.12.2020 | 10:29
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10 Antworten

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Hallo, meine Frau bezieht die volle Erwerbsunfähigkeutsrente. Sie war in der Vergangenheit parallel in einem MiniJob beschäftigt ohne eigene Rentenbeitragszahlung. Kann sie mit Erreichen der Umwandlung in die Altersrente dadurch noch mit einer Erhöhung ihrer Rentenzahlung erreichen? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Den ausführungen von "Johnny" ist zuzustimmen.

2. Bei dem sogenannten "Mini-Job ohne Sozialabgaben" werden Zuschläge ermittelt, die dann weitere Berücksichtigung finden.

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9 Antworten

Berateram 07.12.2020 | 11:10
Evtl. mit einer geringfügigen Erhöhung, wenn Sie über die anerkannte Zurechnungszeit hinaus gearbeitet hat.
Siehe hieram 07.12.2020 | 13:34
Evtl. mit einer geringfügigen Erhöhung, wenn Sie über die anerkannte Zurechnungszeit hinaus gearbeitet hat.
??? Entschuldigen Sie, aber das ist doch blanker Unsinn! Rentner schrieb doch ganz deutlich, dass der Minijob OHNE Sozialabgaben war - bleibt also rentenrechtlich "aussen vor".
So ganz außen vor, wie Sie es darstellen, bleibt es nicht, denn auch die Beiträge, die der Arbeitgeber alleine bezahlt, erhöhen unter Umständen die Rente. Lediglich für Wartezeitmonate wird diese Zeit nicht berücksichtigt. Allerdings erhöht es die Rente auch nur, wenn die geleisteten Beiträge nach der anerkannten Zurechnungszeit erarbeitet/bezahlt wurden. Und besteht die Möglichkeit einer Erhöhung auch nur, wenn nicht bereits die Rente durch die Zurechnungszeit für die EM-Rente höher ist. Es wird jedenfalls erst einmal ausgerechnet wenn es dann zu einer Altersrente kommt. Sollte das Ergebnis niedriger sein als die bisher geleistete EM-Rente, wird der höhere Betrag (also der der EM-Rente) weiter bezahlt.
Rosalieam 07.12.2020 | 13:19
??? Entschuldigen Sie, aber das ist doch blanker Unsinn! Rentner schrieb doch ganz deutlich, dass der Minijob OHNE Sozialabgaben war - bleibt also rentenrechtlich "aussen vor".
Berateram 07.12.2020 | 13:47
Evtl. mit einer geringfügigen Erhöhung, wenn Sie über die anerkannte Zurechnungszeit hinaus gearbeitet hat.
??? Entschuldigen Sie, aber das ist doch blanker Unsinn! Rentner schrieb doch ganz deutlich, dass der Minijob OHNE Sozialabgaben war - bleibt also rentenrechtlich "aussen vor".
Blanker Unsinn ist eher das, was Sie von sich gegeben haben, da auch nicht versicherungspflichtige Minijobs eine geringfügige Rentenerhöhung bewirken können (siehe Beitrag von siehe hier). Daher vorher besser überlegen, bevor man hier andere fälschlich kritisiert, sonst wird es wie in Ihrem Fall eher peinlich.
Rosamundeam 07.12.2020 | 14:40
Zitat von Berater anzeigenausblenden
??? Entschuldigen Sie, aber das ist doch blanker Unsinn! Rentner schrieb doch ganz deutlich, dass der Minijob OHNE Sozialabgaben war - bleibt also rentenrechtlich "aussen vor".
Blanker Unsinn ist eher das, was Sie von sich gegeben haben, da auch nicht versicherungspflichtige Minijobs eine geringfügige Rentenerhöhung bewirken können (siehe Beitrag von siehe hier). Daher vorher besser überlegen, bevor man hier andere fälschlich kritisiert, sonst wird es wie in Ihrem Fall eher peinlich.
Leute wie @Rosalie blamieren sich eben gerne. Hauptsache ist doch Sie findet Beachtung.
Jonnyam 07.12.2020 | 15:46
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Ist es nicht eher so, dass ein Mini-Job „OHNE SOZIALABGABEBEN“ während des Bezugs einer EM-Rente mit Zurechnungszeit sich sogar positiv auswirkt? Eine Anrechnung von Entgeltpunkten aus einer versicherungsfreien Beschäftigung auf die vorhandenen Anrechnungszeiten wegen Rentenbezug findet nämlich nicht statt. Es handelt sich nicht um beitragsgeminderte, sondern um beitragsfreie Zeiten. Die Entgeltpunkte aus dem versicherungsfreien Minijob kommen in jedem Fall hinzu., War der Versicherte während des Mini-Jobs demgegenüber versicherungspflichtig, gehen diese Beiträge meistens „unter“, weil der Wert der Anrechnungszeit wegen Rentenbezug mit Zurechnungszeit günstiger ist. Lediglich derartige Beiträge nach Ablauf der Zurechnungszeit können eventuell eine minimale Rentensteigerung bewirken. Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn das falsch sein sollte.
Rentneram 07.12.2020 | 18:12
Ich danke Allen für die Antworten. Also werden wir es spätestens sehen, wenn meine Frau ihre Umwandlung bekommt. Wir wissen nur nicht genau, wann das sein wird, da ja ständig etwas geändert wurde. Ihr Geburtstag ist März 1957. Die volle Erwerbsunfähigkeitsrente wurde ihr im Dezember 1995 zuerkannt. Danke!
Rentneram 09.12.2020 | 12:23
Hallo, kann man sich das auch ausrechnen lassen? Danke!
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