Hallo Anita,
ein wesentliches Argument früher in die Altersrente zu wechseln ist die dort weggefallene Hinzuverdienstgrenze. Als Altersvollrentner besteht dann jedoch auch kein Anspruch mehr auf Krankengeld.
Wenn Sie nicht arbeiten, ergibt sich ein Vorteil ggf. nur durch rentenrechtliche Zeiten, die noch nach Ihrem festgelegten Leistungsfall der Erwerbsminderung liegen (evtl. Krankengeldbezug) und eventuell günstiger bewertet werden als die Zurechnungszeit, die bis zum 66. Lebensjahr in Ihrer Erwerbsminderungsrente zugrunde gelegt sein dürften. Sicherlich mindernd wirkt sich dagegen das deutlich höhere, endgültige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2022 aus. Dadurch ergeben sich für Beitragszeiten im Jahr 2022 weniger Entgeltpunkte als bei einem Rentenbeginn 2023.
Unterm Strich können Sie im Sommer 'mal bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung holen. Ergibt sich keine höhere Altersrente lohnt sich eine vorzeitige Umwandlung nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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