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Experten-Antwort

Erwerbsunfähigkeitsrente bis Regelaltersrente oder Wechse in Rente wegen Schwerbehinderung

von Anita19.01.2024 | 10:06
249 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich bin im Januar 1960 geboren. Seit September 2023 beziehe ich eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Diese gilt bis bis zur Regelaltersrente im Juni 2026. Im Juni 2024 könnte ich aber auch in die Rente für Schwerbehinderte wechseln. Laut der DRV Bund bleibt die Rentenhöhe in allen Fällen gleich. Ist es nun günstiger in die Rente für Schwerbehinderte zu wechseln oder ist es günstiger bis zur Regelstersrente die Erwerbsunfähigkeitsrente zu beziehen? Vielen Dank .

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.01.2024 | 16:42

Hallo Anita,

 

ein wesentliches Argument früher in die Altersrente zu wechseln ist die dort weggefallene Hinzuverdienstgrenze. Als Altersvollrentner besteht dann jedoch auch kein Anspruch mehr auf Krankengeld.

 

Wenn Sie nicht arbeiten, ergibt sich ein Vorteil ggf. nur durch rentenrechtliche Zeiten, die noch nach Ihrem festgelegten Leistungsfall der Erwerbsminderung liegen (evtl. Krankengeldbezug) und eventuell günstiger bewertet werden als die Zurechnungszeit, die bis zum 66. Lebensjahr in Ihrer Erwerbsminderungsrente zugrunde gelegt sein dürften. Sicherlich mindernd wirkt sich dagegen das deutlich höhere, endgültige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2022 aus. Dadurch ergeben sich für Beitragszeiten im Jahr 2022 weniger Entgeltpunkte als bei einem Rentenbeginn 2023.  

 

Unterm Strich können Sie im Sommer 'mal bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung holen. Ergibt sich keine höhere Altersrente lohnt sich eine vorzeitige Umwandlung nicht.       

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Suchfunktion nutzenam 19.01.2024 | 10:23
Machen Sie sich einfach mal die Mühe die Suchfunktion zu nutzen. Dort werden Sie zahlreiche, auch aktuelle Beiträge, zu Ihre Frage finden. Vermutlich wird es aber auch noch den ein oder anderen User geben, der Ihnen die Antwort auf dem Silbertablett serviert.
kurz und knappam 19.01.2024 | 10:55
kommt drauf an... wenn Sie plötzlich trotz voller Erwerbsminderung und Schwerbehinderung noch mal voll ins Berufsleben einsteigen und damit 'unbegrenzt' hinzuverdienen wollen, dann ist eine SB-Rente besser. Wenn Sie vorhaben ins nichteuropäische Ausland auszuwandern auch, denn da gibt es für EM-Rentner Einschränkungen. In der EU nur wenn es eine 'Arbeitsmarktrente' ist. Sie dürfen aktuell unter Einhaltung der Arbeitszeiteinschränkungen 18.558,75 EUR mit Mini-/Midijob oder selbstständig hinzuverdienen, ohne dass es Ihre EM-Rente mindert. Lassen Sie es also bis zur Regelaltersrente einfach laufen. Aus der Jahresrente 2027 wird dann der steuerliche Freibetrag in EUR neu berechnet und gilt dann 'lebenslang'. Wenn Sie vorzeitig wechseln, dann zur Regelaltersrente nicht noch einmal. Fragen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, ob sich das für Sie lohnt.
Berndam 19.01.2024 | 14:50
Wenn Sie nicht vorhaben auszuwandern oder die Hinzuverdienstgrenze zu überschreiten, sollten Sie bei der EM-Rente bleiben, weil das einen kleinen Steuervorteil bietet.
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