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Erziehungsgeld Zeiten

von joschvoa29.03.2009 | 08:32
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9 Antworten

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Hallo Zusammen, Meine Frau hat von 1997-1999 Erziehungsgeld bezogen diese 2 Jahre fehlen im Versicherungsverlauf. Wie muss ich die Erziehungszeiten beantragen und wie wirkt sich das auf die Rente aus. Werden diese Jahre voll angerechnet oder nur teilweise ? MfG Joschvoa

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo joschvoa,

die Anerkennung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger mit einem formellen Vordruck beantragt werden. Dass die Zeiten erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden sollten, liegt daran, dass die gesetzliche Rentenversicherung keine Anerkennung für die Zukunft vornehmen kann. Die Zeiten sollten daher bestenfalls nach Vollendung des zehnten Lebensjahres Ihres jüngsten Kindes erfolgen. Bei vorheriger Antragstellung können nur die bis zur Antragstellung zurückgelegten Zeiten berücksichtigt werden. Dann wäre für die restlichen Zeiten zu einem späteren Zeitpunkt ein erneuter Antrag erforderlich.

Der Bezug von Erziehungsgeld ist für die gesetzliche Rentenversicherung unerheblich. Wichtig ist lediglich die Erziehung des Kindes bis zur Vollendung des dritten bzw. zehnten Lebensjahres.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Joschvoa,

am einfachsten geht es, wenn Sie auf der Homepage der Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) als Suchbegriff "Kindererziehung" eingeben. Dann wird Ihnen der Vordruck (V800) bereits angezeigt.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation und zur Beantragung der Kindererziehungszeiten können Sie auch einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

7 Antworten

Schiko.am 29.03.2009 | 11:17
Es entsteht keine Lücke und es werden sogar für zehn Jahre Beitragszeiten angerechnet. Für Geburten ab 1992 werden drei Jahre Renten fördernd a/ 0.9996 EP. x 3 ergibt 2,9988 zusätzliche Entgeltpunkte gutgeschrieben. Dies ergibt bis 30.6. 2009 bei einen Rentenwert von 26,56 79,65 und als neuen Wert ab 1.7.09 bei 27,20 x 2,9988 Euro 81,57 mehr Rente. Diese 2,9988 EP. nehmen an den jährlichen Rentenerhöhungen teil. Für die neuen Bundesländer gelten sinngemäß 23.34 bzw. 24,13 Renten- wert als Ansatz für eine Berechnung. Wird die Forderung der KAB. ( Kath. Arbeitnehmerbewegung) verwirklicht sind es sogar mit 5,9976 EP. für ein Kind und Euro 159,30 bzw. 163,13 mehr Rente. Normalerweise ist eine Beantragung hierfür nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen.
kopfschüttleram 29.03.2009 | 11:56
Der Teilnehmer mit dem Pseudonym "Schiko" (der echte oder der falsche?) schreibt: Es entsteht keine Lücke und es werden sogar für zehn Jahre Beitragszeiten angerechnet. Das ist so leider nicht richtig. Nur die ersten drei Jahre (36 Kalendermonate) sind Beitragszeiten. Ansonsten stellen die ersten zehn Lebensjahre nur sogenannte "Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung" dar, für die keine Beiträge gezahlt werden oder als gezahlt gelten.
joschvoaam 29.03.2009 | 13:18
viel Danke für die Infos, wie schon erwähnt im Versicherungsverlauf ist davon nichts zu sehen, reicht eine Kontenklärung aus ?? die Nachweise das Sie Erziehungsgeld bezogen hat liegen vor und natürlich auch die Geburtsurkunde des Kindes. 1997 teilte mir die LVA mit das die Beantragung der Berücksichtigungs- und Erziehungszeiten erst nach Vollendung des 10 Lebensjahres des Kindes erfolgen soll deshalb bin ich jetzt etwas irritiert das kein Antrag erforderlich sein soll ? Grüße joschvoa
Schiko.am 29.03.2009 | 13:29
Kopfschüttler Sie haben natürlich recht, verwechselte die Wortwahl. Eines ist sicher, darüber freut sich zu mindest Einer! Im übrigen ist "Schiko"kein Pseudonym, vielmehr sind es die Anfangsbuchstaben von Familien und Vorname. MfG.
Schiko.am 29.03.2009 | 21:23
Lassen Sie dies auf sich be- ruhen, es paßt schon. MfG.
NDam 30.03.2009 | 08:32
Wenn im Versicherungsverlauf bisher keine Kindererziehungszeiten aufgeführt sind, so sollte dennoch die Anerkennung dieser Zeiten beantragt werden. MfG ND
joschvoaam 01.04.2009 | 06:04
Hallo Expertin, danke füe die Info. Wo finde ich dieses Antragsformularum um die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten berücksichtigen zu lassen. Auf der Internetseite habe ich lediglich die Broschüre mit den Erklärungen zum Antrag gefunden.
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