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EU in Altersrente

von klaus19.05.2010 | 20:30
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5 Antworten

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Hallo, seit 2003 beziehe ich , Jahrgang 51,eine EU Rente.Diese ist sehr gering. Wäre eine Altersrente höher, bzw. ab wann könnte ich diese beantragen? Vorab vielen Dank für jede Hilfe.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Klaus,

soweit auch Schwerbehinderung vorliegt, kann mit Vollendung des 60. Lebensjahres Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bestehen. Aufgrund des Entgeltpunktebesitzschutzes kann diese Rente nicht geringer als die bisher bezogene Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ausfallen. Es ist daher ratsam, ca. 3 Monate vor Vollendung des 60. Lebensjahres einen Umwandlungsantrag zu stellen.

4 Antworten

KSCam 19.05.2010 | 21:10
Das kann mit den wenigen gemachten Angaben nicht beurteilt werden. Höchstwahrscheinlich ändert sich am Betrag gar nichts, insofern ist es egal, ob die Rente ab 60 oder erst später Altersrente heißt. Kleiner Tipp am Rande: schreiben Sie das, was Sie hier geschrieben haben, in einem kurzen Brief an Ihren RV Träger, dann haben Sie ein paar Tage später die korrekte Antwort. Und gegebenenfalls können Sie dann 3 Monate vor dem Termin die Umwandlung beantragen.
Klausam 19.05.2010 | 21:44
Ich danke vielmals für die schnelle Antwort. Bitte höflich um Entschuldigung, da mir ein Fehler unterlaufen ist- die Rente besteht seit 1.12.2000 , also noch die Erwerbsunfähigkeitsrente. Hinzu kommt, dass die Beiträge von der Krankenkasse für Pflegeleistung (Stufe 2)meiner im Haushalt lebenden Mutter meinem Rentenkonto gutgeschreiben werden ; seit 2004. Daher die Frage, ob dieds Auswirkungen auf meine Altersrente /Höhe hat. Danke nochmals der flotten ANtwort.
-_-am 19.05.2010 | 22:20
Die Hinweise von KSC gelten auch nach der Ergänzung weiter. Ohne genaue Daten und Berechnung kann man dazu nichts wirklich Sinnvolles antworten. Lassen Sie sich konkret beraten. Entweder beim Rentenversicherungsträger, der die Rente zahlt oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Adressen finden Sie unter: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Davidam 20.05.2010 | 10:48
Ganz allgemein kann man auch sagen, das durch die Pflege eines Angehörigen die spätere Altersrente nicht zwangsläufig und in jedem Falle höher ausfällt als die derzeitige EM-Rente. Hier sollte man keine falschen Hoffnungen hegen. Die der EM-Rente zugrunde liegende Zurechnungszeit ist ja in den allermeisten Fälen erheblich höher , als die durch die Pflege erworbenen neuen Rentenansprüche. Beim Übergang von der EM in die Altersrente erfolgt dann ja eine Aufrechnung / Gegenrechnung und da bleibt meistens nix über...
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